Hilfen für schwerbehinderte Menschen (Nachteilsausgleiche)
Wenn Sie einen Grad der Behinderung von mindestens 50 haben, können Sie sogenannte Nachteilsausgleiche nutzen – zum Beispiel kostenlose Fahrten im Nahverkehr, Ermäßigungen und steuerliche Vorteile. Erfahren Sie, welche Hilfen es gibt und wo Sie sich hinwenden können.
Wenn Sie eine Schwerbehinderung haben, können Sie verschiedene Hilfen in Anspruch nehmen. Die Hilfen heißen Nachteilsausgleiche und erleichtern Ihren Alltag.
Dazu gehören zum Beispiel
- die kostenlose Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln,
- Ermäßigungen bei Eintrittspreisen,
- eine zusätzliche bezahlte Urlaubswoche,
- Behindertenparkausweise,
- Steuervorteile und
- Kündigungsschutz.
Eine vollständige Auflistung der Hilfen (PDF) finden Sie beim Landesamt für Soziales und Versorgung.
Wann habe ich Anspruch auf die Hilfen?
Wenn Ihr Grad der Behinderung (GdB) mindestens 50 beträgt, stehen Ihnen diese Hilfen zu. Als Nachweis nutzen Sie dann Ihren Schwerbehindertenausweis. Die Nachteilsausgleiche gelten für Erwachsene, Kinder und Jugendliche.
Wie beantrage ich einen Schwerbehindertenausweis?
Den Grad der Behinderung stellt das Landesamt für Soziales und Versorgung fest. Das Amt stellt auch den Schwerbehindertenausweis aus. Sie finden den Antrag online oder Sie können direkt einen Termin vereinbaren. Vor Ort stehen Ihnen Ansprechpersonen zur Verfügung, die Sie passend zu Ihrer familiären Situation in allen Fragen rund um die Rechte für schwerbehinderte Menschen unterstützen.
Zusätzlich gibt es im gesamten Land Brandenburg viele weitere Beratungsstellen, die Sie individuell beraten können.
Dazu gehören
- Behindertenverbände,
- Vereine und soziale Organisationen,
- Reha-Einrichtungen,
- die Landesbehindertenbeauftragte für Brandenburg sowie
- die Behindertenbeauftragten in Ihrer Stadt oder Ihrem Landkreis.
Dort erfahren Sie, welche Hilfen und Angebote es gibt. Die Mitarbeitenden helfen Ihnen, Anträge zu stellen und Ihre Rechte durchzusetzen.
Tipp: Hier finden Sie Informationen zum Förderprogramm für den barrierefreien Umbau Ihrer Wohnung oder Ihres Hauses.
Mehr Informationen
Wenn Sie einen Grad der Behinderung von mindestens 50 haben, können Sie sogenannte Nachteilsausgleiche nutzen – zum Beispiel kostenlose Fahrten im Nahverkehr, Ermäßigungen und steuerliche Vorteile. Erfahren Sie, welche Hilfen es gibt und wo Sie sich hinwenden können.
Wenn Sie eine Schwerbehinderung haben, können Sie verschiedene Hilfen in Anspruch nehmen. Die Hilfen heißen Nachteilsausgleiche und erleichtern Ihren Alltag.
Dazu gehören zum Beispiel
- die kostenlose Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln,
- Ermäßigungen bei Eintrittspreisen,
- eine zusätzliche bezahlte Urlaubswoche,
- Behindertenparkausweise,
- Steuervorteile und
- Kündigungsschutz.
Eine vollständige Auflistung der Hilfen (PDF) finden Sie beim Landesamt für Soziales und Versorgung.
Wann habe ich Anspruch auf die Hilfen?
Wenn Ihr Grad der Behinderung (GdB) mindestens 50 beträgt, stehen Ihnen diese Hilfen zu. Als Nachweis nutzen Sie dann Ihren Schwerbehindertenausweis. Die Nachteilsausgleiche gelten für Erwachsene, Kinder und Jugendliche.
Wie beantrage ich einen Schwerbehindertenausweis?
Den Grad der Behinderung stellt das Landesamt für Soziales und Versorgung fest. Das Amt stellt auch den Schwerbehindertenausweis aus. Sie finden den Antrag online oder Sie können direkt einen Termin vereinbaren. Vor Ort stehen Ihnen Ansprechpersonen zur Verfügung, die Sie passend zu Ihrer familiären Situation in allen Fragen rund um die Rechte für schwerbehinderte Menschen unterstützen.
Zusätzlich gibt es im gesamten Land Brandenburg viele weitere Beratungsstellen, die Sie individuell beraten können.
Dazu gehören
- Behindertenverbände,
- Vereine und soziale Organisationen,
- Reha-Einrichtungen,
- die Landesbehindertenbeauftragte für Brandenburg sowie
- die Behindertenbeauftragten in Ihrer Stadt oder Ihrem Landkreis.
Dort erfahren Sie, welche Hilfen und Angebote es gibt. Die Mitarbeitenden helfen Ihnen, Anträge zu stellen und Ihre Rechte durchzusetzen.
Tipp: Hier finden Sie Informationen zum Förderprogramm für den barrierefreien Umbau Ihrer Wohnung oder Ihres Hauses.
