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Eltern mit Behinderungen

Eltern mit Beeinträchtigungen erhalten im Land Brandenburg vielfältige Unterstützung, damit sie mit ihren Kindern zusammenleben können.

Eine Behinderung sollte Ihrem Kinderwunsch nicht im Weg stehen. Jeder Mensch hat das Recht, eine Familie zu gründen. In Deutschland soll es unabhängig von Ihrer Behinderung möglich sein, dass Sie den Alltag mit Ihren Kindern selbstbestimmt gestalten können.

Das Elternsein selbst kann manchmal anstrengend sein, besonders wenn Sie Beeinträchtigungen haben. Wenn Familie, Freundinnen und Freunde Ihnen nicht weiterhelfen können, gibt es viele staatliche Hilfsangebote. In der Praxis gibt es

  • die Elternassistenz und
  • die Begleitete Elternschaft.

Was ist die Elternassistenz?

Die Elternassistenz unterstützt Sie bei der Pflege und Versorgung Ihres Kindes. Sie entscheiden dabei, welche Hilfen Sie benötigen. Die Erziehung bleibt dabei in Ihren Händen. Sie können die Elternassistenz von Ihrem Persönlichen Budget bezahlen.

Die Elternassistenz kann zum Beispiel

  • die Pflege und Versorgung Ihres Kindes unterstützen,
  • zur altersgerechten Entwicklung Ihres Kindes beitragen,
  • Sie im Haushalt unterstützen,
  • Sie außerhalb der Wohnung begleiten,
  • Ihr Kind während Ihrer Therapiezeiten betreuen und
  • Ihre Mobilität fördern.

Was ist die Begleitete Elternschaft?

Eltern mit geistiger oder psychischer Behinderung können in ihrem Alltag als Eltern begleitet werden. Sie werden dabei unterstützt, die Grundbedürfnisse ihres Kindes wahrzunehmen, zu verstehen und ihnen nachzukommen. Die Begleitete Elternschaft ermöglicht den Familien ein dauerhaftes familiäres Zusammenleben.

Pädagogische Fachkräfte leiten die Eltern an, beraten und begleiten sie, damit sie ihre Elternrolle wahrnehmen können. Die Hilfe kann im eigenen Wohnraum oder im betreuten Familienwohnen geleistet werden.

Mehr Informationen

Rechtsgrundlage

Illustration eines Mannes

Eltern mit Beeinträchtigungen erhalten im Land Brandenburg vielfältige Unterstützung, damit sie mit ihren Kindern zusammenleben können.

Eine Behinderung sollte Ihrem Kinderwunsch nicht im Weg stehen. Jeder Mensch hat das Recht, eine Familie zu gründen. In Deutschland soll es unabhängig von Ihrer Behinderung möglich sein, dass Sie den Alltag mit Ihren Kindern selbstbestimmt gestalten können.

Das Elternsein selbst kann manchmal anstrengend sein, besonders wenn Sie Beeinträchtigungen haben. Wenn Familie, Freundinnen und Freunde Ihnen nicht weiterhelfen können, gibt es viele staatliche Hilfsangebote. In der Praxis gibt es

  • die Elternassistenz und
  • die Begleitete Elternschaft.

Was ist die Elternassistenz?

Die Elternassistenz unterstützt Sie bei der Pflege und Versorgung Ihres Kindes. Sie entscheiden dabei, welche Hilfen Sie benötigen. Die Erziehung bleibt dabei in Ihren Händen. Sie können die Elternassistenz von Ihrem Persönlichen Budget bezahlen.

Die Elternassistenz kann zum Beispiel

  • die Pflege und Versorgung Ihres Kindes unterstützen,
  • zur altersgerechten Entwicklung Ihres Kindes beitragen,
  • Sie im Haushalt unterstützen,
  • Sie außerhalb der Wohnung begleiten,
  • Ihr Kind während Ihrer Therapiezeiten betreuen und
  • Ihre Mobilität fördern.

Was ist die Begleitete Elternschaft?

Eltern mit geistiger oder psychischer Behinderung können in ihrem Alltag als Eltern begleitet werden. Sie werden dabei unterstützt, die Grundbedürfnisse ihres Kindes wahrzunehmen, zu verstehen und ihnen nachzukommen. Die Begleitete Elternschaft ermöglicht den Familien ein dauerhaftes familiäres Zusammenleben.

Pädagogische Fachkräfte leiten die Eltern an, beraten und begleiten sie, damit sie ihre Elternrolle wahrnehmen können. Die Hilfe kann im eigenen Wohnraum oder im betreuten Familienwohnen geleistet werden.

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