Kindergeld
Das Kindergeld sichert die grundlegende Versorgung Ihrer Kinder von der Geburt bis mindestens zum 18. Geburtstag ab.
Im Laufe eines Kinderlebens kommt einiges an Ausgaben zusammen: von der Babyausstattung und den Windeln nach der Geburt über die Ernährung bis hin zu den Schulsachen und Hobbys. Mit dem Kindergeld unterstützt der Staat Sie als Eltern dabei, die Ausgaben zu bezahlen.
Das Kindergeld beträgt monatlich 259 Euro (Stand: 2026) pro Kind. Die Familienkasse zahlt das Kindergeld direkt an Sie und Ihre Familie aus. Vom Kindergeld profitieren alle Familien.
Das Finanzamt prüft im Rahmen der jährlichen Einkommensteuerveranlagung, ob für Sie die steuerlichen Freibeträge für Kinder oder das ausbezahlte Kindergeld vorteilhafter ist. Diese Prüfung erfolgt, sofern Sie eine Einkommensteuererklärung einreichen, automatisch. Sie müssen sie nicht beantragen.
Wann kann ich Kindergeld bekommen?
Kindergeld können bekommen:
- deutsche Staatsangehörige, die mit ihren Kindern in Deutschland leben,
- unter bestimmten Bedingungen auch ausländische Staatsangehörige, die entweder in Deutschland leben oder im Ausland wohnen, und in Deutschland entweder unbeschränkt steuerpflichtig sind oder entsprechend behandelt werden.
Das Kindergeld erhalten in der Regel die Eltern. Dazu zählen auch Adoptiveltern. Kindergeld können unter bestimmten Voraussetzungen auch erhalten:
- Stiefeltern,
- Pflegeeltern und Pflegegeschwister,
- Großeltern.
Kein Kindergeld erhalten Sie, wenn Sie bereits aus dem Ausland oder von internationalen Institutionen Leistungen erhalten, die mit dem Kindergeld vergleichbar sind.
Kann ich als Ausländerin oder Ausländer Kindergeld bekommen?
Auch als ausländische Staatsgehörige oder Staatsangehöriger können Sie Kindergeld erhalten, wenn Sie in Deutschland leben. Sie müssen dafür eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:
- Sie haben die Staatsangehörigkeit eines Landes der Europäischen Union (EU), von Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz und leben oder arbeiten in Deutschland.
- Sie haben die ukrainische Staatsangehörigkeit und eine Aufenthaltserlaubnis zum vorübergehenden Schutz.
- Sie haben die Staatsangehörigkeit einer der folgenden Staaten: Algerien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Marokko, Montenegro, Serbien, Tunesien, Türkei. Zudem sind Sie sozialversicherungspflichtig beschäftigt oder beziehen Arbeitslosengeld oder Krankengeld.
- Sie haben eine gültige Niederlassungserlaubnis oder eine Aufenthaltserlaubnis, mit der Sie in Deutschland mindestens 6 Monate arbeiten dürfen.
- Sie sind unanfechtbar als Flüchtling und asylberechtigt anerkannt.
Welche Altersgrenzen für das Kindergeld gibt es?
Kindergeld können Sie bekommen, bis Ihr Kind 18 Jahre alt ist. Ab dem 18. Geburtstag Ihres Kindes erhalten Sie das Kindergeld nur noch, wenn Sie nachweisen, dass Ihr Kind bestimmte Voraussetzungen erfüllt.
Bis zum 21. Geburtstag Ihres Kindes können Sie Kindergeld bekommen, wenn Ihr Kind
- arbeitslos und als arbeitssuchend gemeldet ist.
Bis zum 25. Geburtstag Ihres Kindes können Sie Kindergeld bekommen, wenn Ihr Kind
- eine Ausbildung (Schule und Studium) macht oder
- sich in einer Übergangszeit von höchstens 4 Monaten zwischen 2 Ausbildungsabschnitten befindet oder
- keinen Ausbildungsplatz findet und darum seine Berufsausbildung nicht beginnen oder fortsetzen kann, oder
- einen anerkannten Freiwilligendienst leistet.
Für Kinder mit geistigen, seelischen oder körperlichen Behinderungen, die sich finanziell nicht selbst versorgen können, gibt es keine Altersbeschränkung. Die Behinderung muss aber bereits eingetreten sein, bevor Ihr Kind 25 Jahre alt wurde.
Wie kann ich Kindergeld beantragen?
Sie stellen den Antrag auf Kindergeld bei Ihrer Familienkasse der Agentur für Arbeit. Sie können
schriftlich oder online einreichen. In dem Antrag müssen Sie Ihre Steuer-Identifikationsnummer und die steuerliche Identifikationsnummer Ihres Kindes angeben.
Ergänzend zum Kindergeld können Sie auch Kinderzuschlag beantragen. Diesen erhalten Sie, wenn Ihr Einkommen nicht für die ganze Familie ausreicht.
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Das Kindergeld sichert die grundlegende Versorgung Ihrer Kinder von der Geburt bis mindestens zum 18. Geburtstag ab.
Im Laufe eines Kinderlebens kommt einiges an Ausgaben zusammen: von der Babyausstattung und den Windeln nach der Geburt über die Ernährung bis hin zu den Schulsachen und Hobbys. Mit dem Kindergeld unterstützt der Staat Sie als Eltern dabei, die Ausgaben zu bezahlen.
Das Kindergeld beträgt monatlich 259 Euro (Stand: 2026) pro Kind. Die Familienkasse zahlt das Kindergeld direkt an Sie und Ihre Familie aus. Vom Kindergeld profitieren alle Familien.
Das Finanzamt prüft im Rahmen der jährlichen Einkommensteuerveranlagung, ob für Sie die steuerlichen Freibeträge für Kinder oder das ausbezahlte Kindergeld vorteilhafter ist. Diese Prüfung erfolgt, sofern Sie eine Einkommensteuererklärung einreichen, automatisch. Sie müssen sie nicht beantragen.
Wann kann ich Kindergeld bekommen?
Kindergeld können bekommen:
- deutsche Staatsangehörige, die mit ihren Kindern in Deutschland leben,
- unter bestimmten Bedingungen auch ausländische Staatsangehörige, die entweder in Deutschland leben oder im Ausland wohnen, und in Deutschland entweder unbeschränkt steuerpflichtig sind oder entsprechend behandelt werden.
Das Kindergeld erhalten in der Regel die Eltern. Dazu zählen auch Adoptiveltern. Kindergeld können unter bestimmten Voraussetzungen auch erhalten:
- Stiefeltern,
- Pflegeeltern und Pflegegeschwister,
- Großeltern.
Kein Kindergeld erhalten Sie, wenn Sie bereits aus dem Ausland oder von internationalen Institutionen Leistungen erhalten, die mit dem Kindergeld vergleichbar sind.
Kann ich als Ausländerin oder Ausländer Kindergeld bekommen?
Auch als ausländische Staatsgehörige oder Staatsangehöriger können Sie Kindergeld erhalten, wenn Sie in Deutschland leben. Sie müssen dafür eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:
- Sie haben die Staatsangehörigkeit eines Landes der Europäischen Union (EU), von Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz und leben oder arbeiten in Deutschland.
- Sie haben die ukrainische Staatsangehörigkeit und eine Aufenthaltserlaubnis zum vorübergehenden Schutz.
- Sie haben die Staatsangehörigkeit einer der folgenden Staaten: Algerien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Marokko, Montenegro, Serbien, Tunesien, Türkei. Zudem sind Sie sozialversicherungspflichtig beschäftigt oder beziehen Arbeitslosengeld oder Krankengeld.
- Sie haben eine gültige Niederlassungserlaubnis oder eine Aufenthaltserlaubnis, mit der Sie in Deutschland mindestens 6 Monate arbeiten dürfen.
- Sie sind unanfechtbar als Flüchtling und asylberechtigt anerkannt.
Welche Altersgrenzen für das Kindergeld gibt es?
Kindergeld können Sie bekommen, bis Ihr Kind 18 Jahre alt ist. Ab dem 18. Geburtstag Ihres Kindes erhalten Sie das Kindergeld nur noch, wenn Sie nachweisen, dass Ihr Kind bestimmte Voraussetzungen erfüllt.
Bis zum 21. Geburtstag Ihres Kindes können Sie Kindergeld bekommen, wenn Ihr Kind
- arbeitslos und als arbeitssuchend gemeldet ist.
Bis zum 25. Geburtstag Ihres Kindes können Sie Kindergeld bekommen, wenn Ihr Kind
- eine Ausbildung (Schule und Studium) macht oder
- sich in einer Übergangszeit von höchstens 4 Monaten zwischen 2 Ausbildungsabschnitten befindet oder
- keinen Ausbildungsplatz findet und darum seine Berufsausbildung nicht beginnen oder fortsetzen kann, oder
- einen anerkannten Freiwilligendienst leistet.
Für Kinder mit geistigen, seelischen oder körperlichen Behinderungen, die sich finanziell nicht selbst versorgen können, gibt es keine Altersbeschränkung. Die Behinderung muss aber bereits eingetreten sein, bevor Ihr Kind 25 Jahre alt wurde.
Wie kann ich Kindergeld beantragen?
Sie stellen den Antrag auf Kindergeld bei Ihrer Familienkasse der Agentur für Arbeit. Sie können
schriftlich oder online einreichen. In dem Antrag müssen Sie Ihre Steuer-Identifikationsnummer und die steuerliche Identifikationsnummer Ihres Kindes angeben.
Ergänzend zum Kindergeld können Sie auch Kinderzuschlag beantragen. Diesen erhalten Sie, wenn Ihr Einkommen nicht für die ganze Familie ausreicht.
