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Finanzielle Hilfen für Schwangere und Familien

Vor und nach der Geburt Ihres Kindes können Sie finanzielle Hilfen erhalten, um Ihren Lebensunterhalt zu sichern.

Während der Schwangerschaft, im Mutterschutz und nach der Geburt Ihres Kindes können Sie verschiedene finanzielle Hilfen erhalten, um Ihren Lebensunterhalt zu sichern. Einige dieser Leistungen stehen allen Familien zu – andere richten sich gezielt an Eltern mit geringem Einkommen. Die Schwangerschaftsberatungsstellen in Ihrer Nähe unterstützen Sie und helfen Ihnen bei Fragen zu den finanziellen Hilfen.

Mutterschutz und Mutterschaftsgeld

Wenn Sie schwanger sind oder Ihr Kind stillen und gleichzeitig angestellt sind, dann gilt für Sie der Mutterschutz. In der Mutterschutzfrist einige Wochen vor und nach der Geburt sind Sie von der Arbeit freigestellt. In dieser Zeit erhalten Sie Mutterschaftsgeld, um Ihr Einkommen zu sichern.

Elternzeit und Elterngeld

Die Elternzeit ist eine unbezahlte Auszeit von Ihrem Beruf, wenn Sie Ihr Kind selbst betreuen und erziehen. Da Sie in dieser Zeit keinen Verdienst haben, können Sie Elterngeld bekommen. Das Elterngeld schafft einen Ausgleich für Sie als Eltern, wenn Sie nach der Geburt zeitweise weniger oder gar nicht arbeiten.

Kindergeld

Kindergeld können Sie nach der Geburt beantragen. Es hilft Ihnen die grundlegende Versorgung Ihres Kindes zu sichern. Das Kindergeld wird bis zum 18. Geburtstag monatlich gezahlt und kann länger laufen, wenn Ihr Kind in Ausbildung ist.

Leistungen für Schwangere mit wenig Einkommen

Wenn Sie schwanger sind und nur ein geringes Einkommen haben und zum Beispiel Sozialhilfe oder Grundsicherungsgeld erhalten, können Sie zusätzlich unterschiedliche Hilfen bekommen:

  • Einmalige Leistungen, zum Beispiel für die Erstausstattung Ihres Kindes.
  • Einen Zuschuss zu Ihrem Regelbedarf ab der 13. Schwangerschaftswoche, auch "Mehrbedarf" genannt.

Sie bekommen diese Unterstützung auch, wenn Sie wenig verdienen, aber keinen Anspruch auf Sozialhilfe oder Grundsicherungsgeld haben.

Hilfe und Unterstützung erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Jobcenter oder Ihrem Sozialamt.

Leistungen für Familien mit wenig Einkommen

Wenn Sie als Familie nur ein kleines Einkommen haben, können Sie verschiedene Unterstützungen beantragen:

Hilfen zur Gesundheit

Zu den Hilfen zur Gesundheit gehören zum Beispiel Vorsorgeuntersuchungen oder Hilfe bei der Schwangerschaft und Mutterschaft. Diese erhalten Sie normalerweise über Ihre Krankenversicherung. Wenn Sie Sozialhilfe bekommen, beantragen Sie die Gesundheitshilfe bei Ihrem Sozialamt.

Hilfe im Haushalt

Wenn Sie wegen Schwangerschaftsbeschwerden oder nach der Entbindung Ihren Haushalt nicht führen können, haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf eine Haushaltshilfe. Diese können Sie bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse oder Ihrem Sozialamt beantragen.

Schwangerschaftskur

Bei Schwangerschaftsbeschwerden können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Schwangerenkur, zum Beispiel in Buckow, machen. Weitere Informationen finden Sie beim Müttergenesungswerk.

Stiftung "Hilfe für Familien in Not" vom Land Brandenburg

Wenn Sie alle gesetzlichen Leistungen ausgenutzt haben und Hilfe anders nicht möglich ist oder ausreicht, können Sie sich an die Stiftung "Hilfe für Familien in Not - Stiftung des Landes Brandenburg" wenden. Die Stiftung unterstützt Sie vor oder nach der Geburt Ihres Kindes in finanziellen Notlagen. Zum Beispiel können Sie Geld für die Erstausstattung Ihres Kindes beantragen. Auch die Bundesstiftung "Mutter und Kind“ hilft bei finanziellen Notlagen.

Wenden Sie sich für einen Antrag vor der Geburt Ihres Kindes an eine Schwangerschaftsberatungsstelle in Ihrer Nähe.

Illustration einer Mutter mit einem Baby

Vor und nach der Geburt Ihres Kindes können Sie finanzielle Hilfen erhalten, um Ihren Lebensunterhalt zu sichern.

Während der Schwangerschaft, im Mutterschutz und nach der Geburt Ihres Kindes können Sie verschiedene finanzielle Hilfen erhalten, um Ihren Lebensunterhalt zu sichern. Einige dieser Leistungen stehen allen Familien zu – andere richten sich gezielt an Eltern mit geringem Einkommen. Die Schwangerschaftsberatungsstellen in Ihrer Nähe unterstützen Sie und helfen Ihnen bei Fragen zu den finanziellen Hilfen.

Mutterschutz und Mutterschaftsgeld

Wenn Sie schwanger sind oder Ihr Kind stillen und gleichzeitig angestellt sind, dann gilt für Sie der Mutterschutz. In der Mutterschutzfrist einige Wochen vor und nach der Geburt sind Sie von der Arbeit freigestellt. In dieser Zeit erhalten Sie Mutterschaftsgeld, um Ihr Einkommen zu sichern.

Elternzeit und Elterngeld

Die Elternzeit ist eine unbezahlte Auszeit von Ihrem Beruf, wenn Sie Ihr Kind selbst betreuen und erziehen. Da Sie in dieser Zeit keinen Verdienst haben, können Sie Elterngeld bekommen. Das Elterngeld schafft einen Ausgleich für Sie als Eltern, wenn Sie nach der Geburt zeitweise weniger oder gar nicht arbeiten.

Kindergeld

Kindergeld können Sie nach der Geburt beantragen. Es hilft Ihnen die grundlegende Versorgung Ihres Kindes zu sichern. Das Kindergeld wird bis zum 18. Geburtstag monatlich gezahlt und kann länger laufen, wenn Ihr Kind in Ausbildung ist.

Leistungen für Schwangere mit wenig Einkommen

Wenn Sie schwanger sind und nur ein geringes Einkommen haben und zum Beispiel Sozialhilfe oder Grundsicherungsgeld erhalten, können Sie zusätzlich unterschiedliche Hilfen bekommen:

  • Einmalige Leistungen, zum Beispiel für die Erstausstattung Ihres Kindes.
  • Einen Zuschuss zu Ihrem Regelbedarf ab der 13. Schwangerschaftswoche, auch "Mehrbedarf" genannt.

Sie bekommen diese Unterstützung auch, wenn Sie wenig verdienen, aber keinen Anspruch auf Sozialhilfe oder Grundsicherungsgeld haben.

Hilfe und Unterstützung erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Jobcenter oder Ihrem Sozialamt.

Leistungen für Familien mit wenig Einkommen

Wenn Sie als Familie nur ein kleines Einkommen haben, können Sie verschiedene Unterstützungen beantragen:

Hilfen zur Gesundheit

Zu den Hilfen zur Gesundheit gehören zum Beispiel Vorsorgeuntersuchungen oder Hilfe bei der Schwangerschaft und Mutterschaft. Diese erhalten Sie normalerweise über Ihre Krankenversicherung. Wenn Sie Sozialhilfe bekommen, beantragen Sie die Gesundheitshilfe bei Ihrem Sozialamt.

Hilfe im Haushalt

Wenn Sie wegen Schwangerschaftsbeschwerden oder nach der Entbindung Ihren Haushalt nicht führen können, haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf eine Haushaltshilfe. Diese können Sie bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse oder Ihrem Sozialamt beantragen.

Schwangerschaftskur

Bei Schwangerschaftsbeschwerden können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Schwangerenkur, zum Beispiel in Buckow, machen. Weitere Informationen finden Sie beim Müttergenesungswerk.

Stiftung "Hilfe für Familien in Not" vom Land Brandenburg

Wenn Sie alle gesetzlichen Leistungen ausgenutzt haben und Hilfe anders nicht möglich ist oder ausreicht, können Sie sich an die Stiftung "Hilfe für Familien in Not - Stiftung des Landes Brandenburg" wenden. Die Stiftung unterstützt Sie vor oder nach der Geburt Ihres Kindes in finanziellen Notlagen. Zum Beispiel können Sie Geld für die Erstausstattung Ihres Kindes beantragen. Auch die Bundesstiftung "Mutter und Kind“ hilft bei finanziellen Notlagen.

Wenden Sie sich für einen Antrag vor der Geburt Ihres Kindes an eine Schwangerschaftsberatungsstelle in Ihrer Nähe.