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Beratung zur Gesundheit für Ihr Kind

Die U-Untersuchungen und der Gesundheits-Check stellen sicher, dass Ihr Kind gesund bleibt. Die Krankenkassen und Gesundheitsämter in Brandenburg bieten verschiedene Untersuchungen an.

Was sind die U-Untersuchungen?

Die gesetzlichen und privaten Krankenkassen bieten Früherkennungsuntersuchungen an. Bis zum 6. Lebensjahr sind das 10 Untersuchungen. Sie heißen U1 bis U9 und werden auch "U-Untersuchungen" genannt. Diese erste Untersuchung findet sofort nach der Geburt statt und die weiteren bei Ihrer Kinderärztin oder Ihrem Kinderarzt.

Die Termine und Ergebnisse werden im Kinder-Untersuchungsheft eingetragen, dem sogenannten "Gelben Heft". Die Zentrale Stelle des Landesamtes für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) lädt alle Kinder in Brandenburg zu den folgenden U-Untersuchungen ein: U6, U7, U7a, U8 und U9.

Bei der U6, U7 und U8 müssen Ärztinnen und Ärzte Ihnen eine Bestätigung darüber ausstellen, dass Sie die Untersuchung mit Ihrem Kind absolviert haben. Diese Bestätigung wird an die Zentrale Stelle übermittelt. Fehlt diese Rückmeldung, meldet sich Ihr zuständiges Gesundheitsamt bei Ihnen. Das Gesundheitsamt weist Sie dann auf das freiwillige Angebot hin, damit Sie die wichtige Untersuchung nutzen.

Zurzeit absolvieren etwa 95 % aller Kinder in Brandenburg die U-Untersuchungen U1 bis U7.

Gut zu wissen: Das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) versendet Elternbriefe per E-Mail zu gesundheitlichen Themen und den U-Untersuchungen. Hier können Sie die Elternbriefe des BIÖG abonnieren.

Was ist der Gesundheits-Check?

Die Gesundheitsämter bieten allen Kindern im Alter von 2 1/2 bis 3 1/2 Jahren ärztliche Untersuchungen an. Diesen Gesundheits-Check sollten Sie wie die U-Untersuchungen wahrnehmen. Die Gesundheitsämter führen einheitliche Tests durch, um die Entwicklung und Gesundheit Ihres Kindes einzuschätzen. Dabei stellen Sie den individuellen Stand der Gesundheit und Entwicklung Ihres Kindes fest.

Die Untersuchung wird in Ihrer Kita angeboten oder Sie werden von Ihrem Gesundheitsamt eingeladen.

Die Schwerpunkte der Tests liegen in diesen Bereichen:

  • Motorik und Körperkoordination
  • verbale Kommunikationsfähigkeiten
  • Früherkennung von Entwicklungsauffälligkeiten 

Falls es notwendig sein sollte, kann Ihr Kind die notwendigen diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen so möglichst frühzeitig erhalten.

Wie wird mein Kind bei der Zahnpflege unterstützt?

Die Zahnärztlichen Dienste der Gesundheitsämter bieten regelmäßig Vorsorgeangebote in Kitas und Schulen an. Zu dieser Gruppenprophylaxe gehören:

  • angeleitetes Zahnputztraining
  • Hinweise zur gesunden Ernährung
  • zahnärztliche Untersuchungen

Die Teams des Gesundheitsamtes kommen direkt in Kitas, Tagespflegestellen und Schulen, um Ihre Kinder vor Ort zu untersuchen. Die durchgeführten Maßnahmen werden im “Zahnärztlichen Prophylaxe-Pass für Vorschul- oder Schulkinder“ eingetragen. Falls eine zahnärztliche Behandlung nötig ist, werden Sie als Eltern darüber informiert.

Welche Angebote für Eltern von Kindern mit Behinderung gibt es?

Wenn Ihr Kind womöglich oder sicher in der Entwicklung beeinträchtigt ist, können Sie sich an diese Stellen wenden:

An die regionalen Frühförder- und Beratungsstellen können Sie sich direkt wenden, wenn Sie sich um die Entwicklung ihres Kindes sorgen. Die Stellen bieten ein niedrigschwelliges Beratungsangebot an. Für die Untersuchung im Sozialpädiatrischen Zentrum benötigen Sie einen Überweisungsschein von Ihrer Kinderärztin oder Ihrem Kinderarzt.

Hier erhalten Sie medizinische, heilpädagogische und therapeutische Hilfe. Grundlage für eine kontinuierliche Förderung ihres Kindes ist ein gemeinsamer Förder- und Behandlungsplan. Diesen stimmen die Fachleute gemeinsam mit Ihnen ab.

Diese Fachleute kümmern sich um Sie:

  • Kinderärztinnen und Kinderärzte
  • Heilpädagoginnen und Heilpädagogen
  • Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten
  • Logopädinnen und Logopäden
  • Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten

Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter informieren Sie über soziale Hilfen. Ihr zuständiges Sozial- und Jugendamt koordiniert und finanziert die notwendigen Hilfen. Es berät Sie und nimmt Ihre Anträge entgegen.

Illustration eines Mädchens

Die U-Untersuchungen und der Gesundheits-Check stellen sicher, dass Ihr Kind gesund bleibt. Die Krankenkassen und Gesundheitsämter in Brandenburg bieten verschiedene Untersuchungen an.

Was sind die U-Untersuchungen?

Die gesetzlichen und privaten Krankenkassen bieten Früherkennungsuntersuchungen an. Bis zum 6. Lebensjahr sind das 10 Untersuchungen. Sie heißen U1 bis U9 und werden auch "U-Untersuchungen" genannt. Diese erste Untersuchung findet sofort nach der Geburt statt und die weiteren bei Ihrer Kinderärztin oder Ihrem Kinderarzt.

Die Termine und Ergebnisse werden im Kinder-Untersuchungsheft eingetragen, dem sogenannten "Gelben Heft". Die Zentrale Stelle des Landesamtes für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) lädt alle Kinder in Brandenburg zu den folgenden U-Untersuchungen ein: U6, U7, U7a, U8 und U9.

Bei der U6, U7 und U8 müssen Ärztinnen und Ärzte Ihnen eine Bestätigung darüber ausstellen, dass Sie die Untersuchung mit Ihrem Kind absolviert haben. Diese Bestätigung wird an die Zentrale Stelle übermittelt. Fehlt diese Rückmeldung, meldet sich Ihr zuständiges Gesundheitsamt bei Ihnen. Das Gesundheitsamt weist Sie dann auf das freiwillige Angebot hin, damit Sie die wichtige Untersuchung nutzen.

Zurzeit absolvieren etwa 95 % aller Kinder in Brandenburg die U-Untersuchungen U1 bis U7.

Gut zu wissen: Das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) versendet Elternbriefe per E-Mail zu gesundheitlichen Themen und den U-Untersuchungen. Hier können Sie die Elternbriefe des BIÖG abonnieren.

Was ist der Gesundheits-Check?

Die Gesundheitsämter bieten allen Kindern im Alter von 2 1/2 bis 3 1/2 Jahren ärztliche Untersuchungen an. Diesen Gesundheits-Check sollten Sie wie die U-Untersuchungen wahrnehmen. Die Gesundheitsämter führen einheitliche Tests durch, um die Entwicklung und Gesundheit Ihres Kindes einzuschätzen. Dabei stellen Sie den individuellen Stand der Gesundheit und Entwicklung Ihres Kindes fest.

Die Untersuchung wird in Ihrer Kita angeboten oder Sie werden von Ihrem Gesundheitsamt eingeladen.

Die Schwerpunkte der Tests liegen in diesen Bereichen:

  • Motorik und Körperkoordination
  • verbale Kommunikationsfähigkeiten
  • Früherkennung von Entwicklungsauffälligkeiten 

Falls es notwendig sein sollte, kann Ihr Kind die notwendigen diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen so möglichst frühzeitig erhalten.

Wie wird mein Kind bei der Zahnpflege unterstützt?

Die Zahnärztlichen Dienste der Gesundheitsämter bieten regelmäßig Vorsorgeangebote in Kitas und Schulen an. Zu dieser Gruppenprophylaxe gehören:

  • angeleitetes Zahnputztraining
  • Hinweise zur gesunden Ernährung
  • zahnärztliche Untersuchungen

Die Teams des Gesundheitsamtes kommen direkt in Kitas, Tagespflegestellen und Schulen, um Ihre Kinder vor Ort zu untersuchen. Die durchgeführten Maßnahmen werden im “Zahnärztlichen Prophylaxe-Pass für Vorschul- oder Schulkinder“ eingetragen. Falls eine zahnärztliche Behandlung nötig ist, werden Sie als Eltern darüber informiert.

Welche Angebote für Eltern von Kindern mit Behinderung gibt es?

Wenn Ihr Kind womöglich oder sicher in der Entwicklung beeinträchtigt ist, können Sie sich an diese Stellen wenden:

An die regionalen Frühförder- und Beratungsstellen können Sie sich direkt wenden, wenn Sie sich um die Entwicklung ihres Kindes sorgen. Die Stellen bieten ein niedrigschwelliges Beratungsangebot an. Für die Untersuchung im Sozialpädiatrischen Zentrum benötigen Sie einen Überweisungsschein von Ihrer Kinderärztin oder Ihrem Kinderarzt.

Hier erhalten Sie medizinische, heilpädagogische und therapeutische Hilfe. Grundlage für eine kontinuierliche Förderung ihres Kindes ist ein gemeinsamer Förder- und Behandlungsplan. Diesen stimmen die Fachleute gemeinsam mit Ihnen ab.

Diese Fachleute kümmern sich um Sie:

  • Kinderärztinnen und Kinderärzte
  • Heilpädagoginnen und Heilpädagogen
  • Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten
  • Logopädinnen und Logopäden
  • Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten

Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter informieren Sie über soziale Hilfen. Ihr zuständiges Sozial- und Jugendamt koordiniert und finanziert die notwendigen Hilfen. Es berät Sie und nimmt Ihre Anträge entgegen.