Hilfe in Notlagen
Wenn Sie in einer Krise oder Notlage stecken und vielleicht sogar von Gewalt betroffen oder bedroht sind, zögern Sie nicht und lassen Sie sich helfen.
Eine erste Anlaufstelle in Krisen sind Hilfe-Telefone und Hilfe-Portale. Einige Hilfe-Telefone sind 24 Stunden am Tag erreichbar. Dort werden Sie beraten, können Ihre Sorgen äußern und erhalten Unterstützung oder Antworten auf Ihre Fragen.
An die Beratungsstellen können sich auch Familienangehörige, Freundinnen, Freunde und Personen aus der Nachbarschaft wenden, die Rat suchen.
Wichtig: Rufen Sie bei akuter Gefahr immer die Polizei!
Je nach Problem oder bei akuter Gewalt können Sie auch an einem sicheren Ort Zuflucht finden. Kinder und Jugendliche können in akuter Gefahr zum Beispiel für eine kurze Zeit bei einem Kinder- und Jugendnotdienst unterkommen. Frauen finden mit ihren Kindern in Frauenhäusern und Frauenberatungsstellen Schutz und Hilfe.
Nummer gegen Kummer: Elterntelefon
Die Nummer gegen Kummer ist die größte telefonische Beratung für Kinder, Jugendliche und Eltern in Deutschland. Die ausgebildeten Beraterinnen und Berater der Nummer gegen Kummer helfen in jeder Lebenslage, egal ob bei Erziehungsproblemen oder einer Familienkrise.
Für Eltern und andere, die sich um Kinder sorgen: 0800 - 111 0 550.
- Montag, Mittwoch, Freitag: 9 bis 17 Uhr
- Dienstag und Donnerstag: 9 bis 19 Uhr
Nummer gegen Kummer: Kinder- und Jugendtelefon
Auch Kindern und Jugendlichen helfen die Beraterinnen und Berater der Nummer gegen Kummer. Sie können sich bei allen möglichen Fragen melden, zum Beispiel: Stress mit den Eltern, im Freundeskreis oder mit Mitschülerinnen und Mitschülern, Angst, Missbrauch, Essstörungen, Depression oder Sucht.
Anonym und kostenlos für Kinder und Jugendliche: 116 111.
- montags bis samstags von 14 bis 20 Uhr
- Online-Beratung per Chat und E-Mail
Wie finde ich einen Kinder- und Jugendnotdienst?
Du bist noch minderjährig und brauchst Hilfe oder einen sicheren Ort? Dann melde dich beim Jugendamt. Dort könnt ihr dann gemeinsam eine Lösung für deine Situation suchen. Außerhalb der Öffnungszeiten kannst du auch immer die Polizei anrufen. Das Jugendamt oder die Polizei geben dir Adressen für die Notdienstplätze in deiner Nähe. Nähere Informationen findest du in der Regel auch auf der Internetseite deiner Stadt oder deines Landkreises.
Als junger Mensch hast du das Recht darauf, dich beim Jugendamt oder einer Beratungsstelle zu melden. Dass ist auch möglich, wenn deine Eltern nichts davon wissen. Du brauchst also keine Angst zu haben.
Hilfe-Telefon und Hilfe-Portal Sexueller Missbrauch
Das Hilfe-Telefon Sexueller Missbrauch ist für Betroffene von sexueller Gewalt da. Es richtet sich an Kinder, Jugendliche und Erwachsene.
Aber auch, wenn Sie sich Sorgen um ein Kind machen oder einen Verdacht oder ein komisches Gefühl haben, dass jemand betroffen sein könnte, können Sie sich an die Nummer wenden.
Schauen Sie nicht weg und gehen Sie lieber auf Nummer sicher.
Das Hilfe-Telefon Sexueller Missbrauch erreichen Sie kostenfrei und anonym unter 0800 22 55 530.
- Montag, Dienstag, Freitag: 9.00 bis 14.00 Uhr
- Dienstag, Donnerstag: 15.00 bis 20.00 Uhr
Beim Kinderschutz sind alle gefordert. Auf dem Hilfe-Portal Sexueller Missbrauch finden Sie erste Informationen. Ansprechstellen vor Ort in Brandenburg finden Sie auf der Kinderschutzlandkarte.
Rufen Sie im Notfall und bei akuter Gefahr immer die Polizei!
Hilfe bei häuslicher Gewalt
Wenn Sie und/oder Ihr Kind Gewalt durch eine Person erfahren, mit der Sie zusammenleben oder zusammengelebt haben, ist das kein Ausrutscher, sondern eine Straftat! Das gilt auch, wenn Sie körperlich misshandelt, seelisch gequält oder bedroht werden. Dafür gibt es keine Entschuldigung und Sie müssen sich als betroffene Person nicht schämen.
Die Erfahrung zeigt leider: Es bleibt meist nicht bei einem Mal. Rufen Sie deswegen sofort die Polizei und suchen Sie sich Unterstützung.
Wie kann die Polizei helfen?
Wenn Sie sich in akuter Gefahr befinden, rufen Sie immer die Polizei. Die Beamtinnen und Beamten helfen Ihnen, sich aus einer bedrohlichen oder gefährlichen Situation zu befreien.
Die Polizei hilft Ihnen außerdem mit den folgenden Maßnahmen:
- Sie kann Ihnen Beratungsangebote und Hilfe vermitteln.
- Sie kann die Täterin oder den Täter aus der Wohnung verweisen und das Zurückkommen 2 Wochen lang verbieten. Die Polizei kontrolliert dabei die Einhaltung mindestens zweimal und kann die Maßnahme einmal verlängern.
- Sie kann betrunkenen Täterinnen oder Tätern den Aufenthalt in der Wohnung und der Umgebung verbieten.
- Sie kann der Täterin oder dem Täter den Kontakt und die Näherung zu Ihnen verbieten.
- Sie kann die Täterin oder den Täter in Gewahrsam nehmen.
- Sie kann bei Gericht beantragen, dass die Täterin oder der Täter an einer Beratung teilnehmen muss, um weitere Gewalt zu verhindern.
Außerdem können Sie eine Anzeige stellen, zum Beispiel wegen Körperverletzung oder Nötigung. Die Anzeige kann auch eine Vertrauensperson von Ihnen stellen.
Was kann ich nach einer Tat tun?
Nach einer Tat sollten Sie auf jeden Fall:
- eine Ärztin oder einen Arzt aufsuchen, die oder der Ihre Verletzungen bescheinigt,
- Beistand suchen bei Freundinnen, Freunden oder einer Beratungsstelle,
- schriftlich die Tat festhalten und wenn möglich, Spuren sichern.
Wenn Kinder und Jugendliche häusliche Gewalt miterleben, kann das Auswirkungen auf sie haben. Erziehungs- und Familienberatungsstellen sowie Jugendämter beraten und unterstützen und bieten Hilfen für die Kinder an. Holen Sie sich Hilfe!
Hilfetelefon "Gewalt gegen Frauen"
Das Hilfetelefon "Gewalt gegen Frauen" ist eine erste Anlaufstelle für Frauen, die von Gewalt betroffen oder bedroht sind. Die Beraterinnen unterstützen Sie und leiten Sie auf Wunsch an für Sie passende Hilfsstellen weiter.
Sie erreichen das Hilfetelefon kostenfrei, anonym und rund um die Uhr unter 08000 116 016.
Sie können auch die Online-Beratung, den "Sofortchat" und die Beratung in 18 verschiedenen Sprachen und in Gebärdensprache nutzen.
Männerhilfetelefon
Unter maennerhilfetelefon.de finden Männer, die Gewalt erleiden, eine erste Anlaufstelle. Das Hilfetelefon bietet telefonische Hilfe, einen Sofortchat sowie Beratung per Mail an. Auch Angehörige oder Fachpersonal sich können beraten lassen.
Hilfe nach Missbrauch und Vergewaltigung
Eine Vergewaltigung ist ein medizinischer Notfall! Auch wenn Sie keine sichtbaren Verletzungen haben, sollten Sie sich so schnell wie möglich untersuchen lassen. Sie brauchen keine Angst oder Scham haben. Die Untersuchung findet ganz vertraulich statt und Sie müssen keine Anzeige stellen, wenn Sie nicht wollen.
In Brandenburg können Sie nach einer Vergewaltigung in 11 Partnerkliniken vertraulich Spuren sichern und aufbewahren lassen. Dafür müssen Sie keine Anzeige bei der Polizei stellen. Gehen Sie dazu in eine Notaufnahme der unten aufgezählten Partnerkliniken. Sagen Sie bei der Aufnahme, dass Sie ein vertrauliches Anliegen haben. Beraten Sie sich dann auf der Station in ruhiger Atmosphäre mit einer Ärztin oder einem Arzt. Diese besprechen dann das weitere Vorgehen mit Ihnen. Die Beweissicherung ist maximal 72 Stunden nach dem Ereignis möglich. Das Spurenmaterial wird anonymisiert an einem sicheren Ort aufbewahrt. Erst wenn Sie eine Anzeige bei der Polizei erstatten, wird es herausgegeben. Vorher erfährt die Polizei nichts davon.
Wenn Sie möchten, vermittelt Sie die Klinik an eine Opferberatungsstelle, die Sie kostenlos und in vielen Sprachen berät. Die Vermittlung ist auch anonym möglich. Sie haben außerdem immer noch die Möglichkeit, nachträglich eine Anzeige bei der Polizei zu stellen.
Welche Partnerkliniken bieten Hilfe an?
- Alexianer St. Josefs-Krankenhaus Potsdam
- Asklepios Klinikum Uckermark
- Carl-Thiem-Klinikum, Cottbus
- GLG Werner Forßmann Klinikum Eberswalde
- Klinikum Ernst von Bergmann Potsdam
- Klinikum Frankfurt (Oder)
- Kreiskrankenhaus Prignitz
- Oberhavel Kliniken
- Universitätsklinikum Brandenburg an der Havel
- Universitätsklinikum Ruppin-Brandenburg
- Helios Klinikum Bad Saarow
- Immanuel Klinik Rüdersdorf
- Sana Kliniken Niederlausitz
Nutzen Sie die rechtlichen Möglichkeiten
Nach dem Gewaltschutzgesetz können von Gewalt betroffenen oder bedrohten Personen beim Familiengericht verschiedene Schutzmaßnahmen zustehen. Dies kann beispielweise ein Verbot gegenüber der Täterin oder dem Täter sein, die Wohnung zu betreten oder sich in der Nähe der Wohnung aufzuhalten. Bei gemeinsamen Wohnungen kann die Täterin oder der Täter von der Nutzung ausgeschlossen werden. Auch ein Kontakt- oder Näherungsverbot kann durch das Gericht angeordnet werden.
Die Schutzmaßnahmen müssen beim Familiengericht beantragt werden. Hierfür können Sie die Rechtsantragstelle des Gerichts nutzen, in dessen Bezirk die Tat begangen wurde, in dessen Bezirk sich die gemeinsame Wohnung mit dem Täter oder der Täterin befindet oder in dessen Bezirk der Täter oder die Täterin seinen/ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Bei Fragen oder Unsicherheiten können Sie nähere Informationen zu den Schutzmaßnahmen, die durch das Gericht angeordnet werden, auch bei der Polizei oder dem Hilfetelefon erhalten.
Frauenhäuser und Frauenberatungsstellen
In Frauenhäusern und Frauenberatungsstellen finden Sie und Ihre Kinder rund um die Uhr Schutz und Unterkunft, wenn Sie zu Hause oder in Ihrem Umfeld nicht mehr sicher sind. Die Mitarbeiterinnen setzen sich für Sie ein. Sie unterstützen Sie auch bei Behördengängen, der Kinderbetreuung oder bei der Wohnungssuche.
Wenn Sie möchten, können die Mitarbeiterinnen Ihnen auch psychologische Beratung, ärztliche Hilfe oder eine Rechtsberatung vermitteln. Sie können sich auch außerhalb von einem Frauenhaus beraten lassen. Das ist nicht nur für Betroffene möglich, sondern auch für Freundinnen, Freunde und Angehörige. Die Beratung ist auch anonym möglich.
Hier finden Sie eine Übersicht an Adressen und Beratungsstellen:
- Frauenhäuser, Notwohnungen und Beratungsstellen im Land Brandenburg
- Opferhilfe Land Brandenburg e.V.: Beratungsstellen für Opfer
Beratung für Suchtkranke
Suchterkrankungen können sich negativ auf das Zusammenleben in der Familie auswirken. Bei Suchtproblemen mit Suchtstoffen oder mit süchtigem Verhalten stehen Ihnen daher spezielle Beratungsstellen und Behandlungseinrichtungen vor Ort, telefonisch und online zur Verfügung.
Dabei ist es egal, ob es um illegale Drogen, Alkohol, Tabak, Medikamente, Essstörungen oder Glücksspiel geht. Auch als Eltern, Freundin, Freund, Kollegin oder Kollege eines suchtkranken Menschen können Sie sich an diese Stellen wenden.
Eine erste gute Adresse für Suchtberatung ist der Sozialpsychiatrische Dienst Ihres Gesundheitsamts. Hier finden Sie weitere Beratung:
- Brandenburgische Landesstelle für Suchtfragen e.V.: Hilfe und Adressen für Ratsuchende
- Digitale Suchtberatung
- Online Selbsthilfe Alkohol
- Online Selbsthilfe Glücksspiel
Beratung für Täterinnen und Täter
Die Fachstelle Gewaltprävention Brandenburg berät Menschen, die in ihrer Partnerschaft oder Familie häusliche Gewalt ausüben und etwas ändern wollen. Sie können dort auch an einem Trainingsprogramm teilnehmen, um weitere Gewalt zu vermeiden.
Wenn Sie in einer Krise oder Notlage stecken und vielleicht sogar von Gewalt betroffen oder bedroht sind, zögern Sie nicht und lassen Sie sich helfen.
Eine erste Anlaufstelle in Krisen sind Hilfe-Telefone und Hilfe-Portale. Einige Hilfe-Telefone sind 24 Stunden am Tag erreichbar. Dort werden Sie beraten, können Ihre Sorgen äußern und erhalten Unterstützung oder Antworten auf Ihre Fragen.
An die Beratungsstellen können sich auch Familienangehörige, Freundinnen, Freunde und Personen aus der Nachbarschaft wenden, die Rat suchen.
Wichtig: Rufen Sie bei akuter Gefahr immer die Polizei!
Je nach Problem oder bei akuter Gewalt können Sie auch an einem sicheren Ort Zuflucht finden. Kinder und Jugendliche können in akuter Gefahr zum Beispiel für eine kurze Zeit bei einem Kinder- und Jugendnotdienst unterkommen. Frauen finden mit ihren Kindern in Frauenhäusern und Frauenberatungsstellen Schutz und Hilfe.
Nummer gegen Kummer: Elterntelefon
Die Nummer gegen Kummer ist die größte telefonische Beratung für Kinder, Jugendliche und Eltern in Deutschland. Die ausgebildeten Beraterinnen und Berater der Nummer gegen Kummer helfen in jeder Lebenslage, egal ob bei Erziehungsproblemen oder einer Familienkrise.
Für Eltern und andere, die sich um Kinder sorgen: 0800 - 111 0 550.
- Montag, Mittwoch, Freitag: 9 bis 17 Uhr
- Dienstag und Donnerstag: 9 bis 19 Uhr
Nummer gegen Kummer: Kinder- und Jugendtelefon
Auch Kindern und Jugendlichen helfen die Beraterinnen und Berater der Nummer gegen Kummer. Sie können sich bei allen möglichen Fragen melden, zum Beispiel: Stress mit den Eltern, im Freundeskreis oder mit Mitschülerinnen und Mitschülern, Angst, Missbrauch, Essstörungen, Depression oder Sucht.
Anonym und kostenlos für Kinder und Jugendliche: 116 111.
- montags bis samstags von 14 bis 20 Uhr
- Online-Beratung per Chat und E-Mail
Wie finde ich einen Kinder- und Jugendnotdienst?
Du bist noch minderjährig und brauchst Hilfe oder einen sicheren Ort? Dann melde dich beim Jugendamt. Dort könnt ihr dann gemeinsam eine Lösung für deine Situation suchen. Außerhalb der Öffnungszeiten kannst du auch immer die Polizei anrufen. Das Jugendamt oder die Polizei geben dir Adressen für die Notdienstplätze in deiner Nähe. Nähere Informationen findest du in der Regel auch auf der Internetseite deiner Stadt oder deines Landkreises.
Als junger Mensch hast du das Recht darauf, dich beim Jugendamt oder einer Beratungsstelle zu melden. Dass ist auch möglich, wenn deine Eltern nichts davon wissen. Du brauchst also keine Angst zu haben.
Hilfe-Telefon und Hilfe-Portal Sexueller Missbrauch
Das Hilfe-Telefon Sexueller Missbrauch ist für Betroffene von sexueller Gewalt da. Es richtet sich an Kinder, Jugendliche und Erwachsene.
Aber auch, wenn Sie sich Sorgen um ein Kind machen oder einen Verdacht oder ein komisches Gefühl haben, dass jemand betroffen sein könnte, können Sie sich an die Nummer wenden.
Schauen Sie nicht weg und gehen Sie lieber auf Nummer sicher.
Das Hilfe-Telefon Sexueller Missbrauch erreichen Sie kostenfrei und anonym unter 0800 22 55 530.
- Montag, Dienstag, Freitag: 9.00 bis 14.00 Uhr
- Dienstag, Donnerstag: 15.00 bis 20.00 Uhr
Beim Kinderschutz sind alle gefordert. Auf dem Hilfe-Portal Sexueller Missbrauch finden Sie erste Informationen. Ansprechstellen vor Ort in Brandenburg finden Sie auf der Kinderschutzlandkarte.
Rufen Sie im Notfall und bei akuter Gefahr immer die Polizei!
Hilfe bei häuslicher Gewalt
Wenn Sie und/oder Ihr Kind Gewalt durch eine Person erfahren, mit der Sie zusammenleben oder zusammengelebt haben, ist das kein Ausrutscher, sondern eine Straftat! Das gilt auch, wenn Sie körperlich misshandelt, seelisch gequält oder bedroht werden. Dafür gibt es keine Entschuldigung und Sie müssen sich als betroffene Person nicht schämen.
Die Erfahrung zeigt leider: Es bleibt meist nicht bei einem Mal. Rufen Sie deswegen sofort die Polizei und suchen Sie sich Unterstützung.
Wie kann die Polizei helfen?
Wenn Sie sich in akuter Gefahr befinden, rufen Sie immer die Polizei. Die Beamtinnen und Beamten helfen Ihnen, sich aus einer bedrohlichen oder gefährlichen Situation zu befreien.
Die Polizei hilft Ihnen außerdem mit den folgenden Maßnahmen:
- Sie kann Ihnen Beratungsangebote und Hilfe vermitteln.
- Sie kann die Täterin oder den Täter aus der Wohnung verweisen und das Zurückkommen 2 Wochen lang verbieten. Die Polizei kontrolliert dabei die Einhaltung mindestens zweimal und kann die Maßnahme einmal verlängern.
- Sie kann betrunkenen Täterinnen oder Tätern den Aufenthalt in der Wohnung und der Umgebung verbieten.
- Sie kann der Täterin oder dem Täter den Kontakt und die Näherung zu Ihnen verbieten.
- Sie kann die Täterin oder den Täter in Gewahrsam nehmen.
- Sie kann bei Gericht beantragen, dass die Täterin oder der Täter an einer Beratung teilnehmen muss, um weitere Gewalt zu verhindern.
Außerdem können Sie eine Anzeige stellen, zum Beispiel wegen Körperverletzung oder Nötigung. Die Anzeige kann auch eine Vertrauensperson von Ihnen stellen.
Was kann ich nach einer Tat tun?
Nach einer Tat sollten Sie auf jeden Fall:
- eine Ärztin oder einen Arzt aufsuchen, die oder der Ihre Verletzungen bescheinigt,
- Beistand suchen bei Freundinnen, Freunden oder einer Beratungsstelle,
- schriftlich die Tat festhalten und wenn möglich, Spuren sichern.
Wenn Kinder und Jugendliche häusliche Gewalt miterleben, kann das Auswirkungen auf sie haben. Erziehungs- und Familienberatungsstellen sowie Jugendämter beraten und unterstützen und bieten Hilfen für die Kinder an. Holen Sie sich Hilfe!
Hilfetelefon "Gewalt gegen Frauen"
Das Hilfetelefon "Gewalt gegen Frauen" ist eine erste Anlaufstelle für Frauen, die von Gewalt betroffen oder bedroht sind. Die Beraterinnen unterstützen Sie und leiten Sie auf Wunsch an für Sie passende Hilfsstellen weiter.
Sie erreichen das Hilfetelefon kostenfrei, anonym und rund um die Uhr unter 08000 116 016.
Sie können auch die Online-Beratung, den "Sofortchat" und die Beratung in 18 verschiedenen Sprachen und in Gebärdensprache nutzen.
Männerhilfetelefon
Unter maennerhilfetelefon.de finden Männer, die Gewalt erleiden, eine erste Anlaufstelle. Das Hilfetelefon bietet telefonische Hilfe, einen Sofortchat sowie Beratung per Mail an. Auch Angehörige oder Fachpersonal sich können beraten lassen.
Hilfe nach Missbrauch und Vergewaltigung
Eine Vergewaltigung ist ein medizinischer Notfall! Auch wenn Sie keine sichtbaren Verletzungen haben, sollten Sie sich so schnell wie möglich untersuchen lassen. Sie brauchen keine Angst oder Scham haben. Die Untersuchung findet ganz vertraulich statt und Sie müssen keine Anzeige stellen, wenn Sie nicht wollen.
In Brandenburg können Sie nach einer Vergewaltigung in 11 Partnerkliniken vertraulich Spuren sichern und aufbewahren lassen. Dafür müssen Sie keine Anzeige bei der Polizei stellen. Gehen Sie dazu in eine Notaufnahme der unten aufgezählten Partnerkliniken. Sagen Sie bei der Aufnahme, dass Sie ein vertrauliches Anliegen haben. Beraten Sie sich dann auf der Station in ruhiger Atmosphäre mit einer Ärztin oder einem Arzt. Diese besprechen dann das weitere Vorgehen mit Ihnen. Die Beweissicherung ist maximal 72 Stunden nach dem Ereignis möglich. Das Spurenmaterial wird anonymisiert an einem sicheren Ort aufbewahrt. Erst wenn Sie eine Anzeige bei der Polizei erstatten, wird es herausgegeben. Vorher erfährt die Polizei nichts davon.
Wenn Sie möchten, vermittelt Sie die Klinik an eine Opferberatungsstelle, die Sie kostenlos und in vielen Sprachen berät. Die Vermittlung ist auch anonym möglich. Sie haben außerdem immer noch die Möglichkeit, nachträglich eine Anzeige bei der Polizei zu stellen.
Welche Partnerkliniken bieten Hilfe an?
- Alexianer St. Josefs-Krankenhaus Potsdam
- Asklepios Klinikum Uckermark
- Carl-Thiem-Klinikum, Cottbus
- GLG Werner Forßmann Klinikum Eberswalde
- Klinikum Ernst von Bergmann Potsdam
- Klinikum Frankfurt (Oder)
- Kreiskrankenhaus Prignitz
- Oberhavel Kliniken
- Universitätsklinikum Brandenburg an der Havel
- Universitätsklinikum Ruppin-Brandenburg
- Helios Klinikum Bad Saarow
- Immanuel Klinik Rüdersdorf
- Sana Kliniken Niederlausitz
Nutzen Sie die rechtlichen Möglichkeiten
Nach dem Gewaltschutzgesetz können von Gewalt betroffenen oder bedrohten Personen beim Familiengericht verschiedene Schutzmaßnahmen zustehen. Dies kann beispielweise ein Verbot gegenüber der Täterin oder dem Täter sein, die Wohnung zu betreten oder sich in der Nähe der Wohnung aufzuhalten. Bei gemeinsamen Wohnungen kann die Täterin oder der Täter von der Nutzung ausgeschlossen werden. Auch ein Kontakt- oder Näherungsverbot kann durch das Gericht angeordnet werden.
Die Schutzmaßnahmen müssen beim Familiengericht beantragt werden. Hierfür können Sie die Rechtsantragstelle des Gerichts nutzen, in dessen Bezirk die Tat begangen wurde, in dessen Bezirk sich die gemeinsame Wohnung mit dem Täter oder der Täterin befindet oder in dessen Bezirk der Täter oder die Täterin seinen/ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Bei Fragen oder Unsicherheiten können Sie nähere Informationen zu den Schutzmaßnahmen, die durch das Gericht angeordnet werden, auch bei der Polizei oder dem Hilfetelefon erhalten.
Frauenhäuser und Frauenberatungsstellen
In Frauenhäusern und Frauenberatungsstellen finden Sie und Ihre Kinder rund um die Uhr Schutz und Unterkunft, wenn Sie zu Hause oder in Ihrem Umfeld nicht mehr sicher sind. Die Mitarbeiterinnen setzen sich für Sie ein. Sie unterstützen Sie auch bei Behördengängen, der Kinderbetreuung oder bei der Wohnungssuche.
Wenn Sie möchten, können die Mitarbeiterinnen Ihnen auch psychologische Beratung, ärztliche Hilfe oder eine Rechtsberatung vermitteln. Sie können sich auch außerhalb von einem Frauenhaus beraten lassen. Das ist nicht nur für Betroffene möglich, sondern auch für Freundinnen, Freunde und Angehörige. Die Beratung ist auch anonym möglich.
Hier finden Sie eine Übersicht an Adressen und Beratungsstellen:
- Frauenhäuser, Notwohnungen und Beratungsstellen im Land Brandenburg
- Opferhilfe Land Brandenburg e.V.: Beratungsstellen für Opfer
Beratung für Suchtkranke
Suchterkrankungen können sich negativ auf das Zusammenleben in der Familie auswirken. Bei Suchtproblemen mit Suchtstoffen oder mit süchtigem Verhalten stehen Ihnen daher spezielle Beratungsstellen und Behandlungseinrichtungen vor Ort, telefonisch und online zur Verfügung.
Dabei ist es egal, ob es um illegale Drogen, Alkohol, Tabak, Medikamente, Essstörungen oder Glücksspiel geht. Auch als Eltern, Freundin, Freund, Kollegin oder Kollege eines suchtkranken Menschen können Sie sich an diese Stellen wenden.
Eine erste gute Adresse für Suchtberatung ist der Sozialpsychiatrische Dienst Ihres Gesundheitsamts. Hier finden Sie weitere Beratung:
- Brandenburgische Landesstelle für Suchtfragen e.V.: Hilfe und Adressen für Ratsuchende
- Digitale Suchtberatung
- Online Selbsthilfe Alkohol
- Online Selbsthilfe Glücksspiel
Beratung für Täterinnen und Täter
Die Fachstelle Gewaltprävention Brandenburg berät Menschen, die in ihrer Partnerschaft oder Familie häusliche Gewalt ausüben und etwas ändern wollen. Sie können dort auch an einem Trainingsprogramm teilnehmen, um weitere Gewalt zu vermeiden.
