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Elterngeld

Das Elterngeld unterstützt Sie als Eltern finanziell nach der Geburt Ihres Kindes. Es hilft Ihnen, sich in den ersten Monaten auf Ihr Kind zu konzentrieren, ohne sich Sorgen um das Einkommen machen zu müssen.

Kann ich Elterngeld bekommen?

Elterngeld können Sie beziehen, wenn

  • Sie Ihr Kind nach der Geburt selbst betreuen,
  • Sie Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben,
  • Sie mit Ihrem Kind in einem Haushalt leben und
  • Sie nach der Geburt gar nicht oder höchstens 32 Stunden pro Woche arbeiten.

Elterngeld bekommen Sie auch, wenn Sie ein Kind adoptiert haben und mit ihm in einem Haushalt leben. Ebenso können Sie als getrennt Erziehende, Ehepartnerin oder Ehepartner, Lebenspartnerin oder Lebenspartner Elterngeld erhalten, wenn Sie Ihr Kind nach der Geburt betreuen und mit ihm in einem Haushalt leben. In besonderen Fällen können Sie auch für Ihr Enkelkind oder Urenkelkind, Ihre Nichte oder Ihren Neffen, Ihre Schwester oder Ihren Bruder Elterngeld erhalten. Das ist zum Beispiel möglich, wenn die Eltern des Kindes schwer krank, behindert oder gestorben sind. Lassen Sie sich im Zweifelsfall von der für Sie zuständigen Elterngeldstelle beraten.

Elterngeld können Sie auch als Bürgerin oder Bürger aus der Europäischen Union (EU), Island, Liechtenstein, Norwegen sowie der Schweiz erhalten, wenn Sie in Deutschland arbeiten oder hier Ihren Wohnsitz haben. Für andere ausländische Staatsangehörige gelten besondere Regelungen. Ihre zuständige Elterngeldstelle berät Sie dazu gern.

Keinen Anspruch auf Elterngeld haben Sie, wenn Ihr Jahreseinkommen eine gewisse Grenze überschreitet. Diese Grenze hat sich in den vergangenen Jahren mehrfach geändert. Elternpaare und Alleinerziehende von Kindern, die seit dem 1. April 2025 geboren sind und im letzten Kalenderjahr ein zu versteuerndes Einkommen von mehr als 175.000 Euro hatten, haben keinen Anspruch auf Elterngeld.

Ist ein Kind zwischen dem 1. April 2024 und dem 31. März 2025 geboren, so dürfen die Elternpaare oder Alleinerziehenden im letzten Kalenderjahr nicht mehr als 200.000 Euro zu versteuerndes Einkommen erzielt haben, damit sie Elterngeld beanspruchen können.

Ist ein Kind zwischen dem 1. September 2021 und dem 31. März 2024 geboren, so haben nur die Elternpaare einen Anspruch auf Elterngeld, die zusammen höchstens 300.000 Euro zu versteuerndes Einkommen im letzten Kalenderjahr hatten. Alleinerziehende von Kindern, die in diesem Zeitraum geboren sind, können nur dann Elterngeld erhalten, wenn sie im letzten Kalenderjahr höchstens 250.000 Euro zu versteuerndes Einkommen hatten.

Wie hängen Elterngeld und Elternzeit zusammen?

Um Elterngeld zu erhalten, müssen Sie nicht unbedingt Elternzeit nehmen. Elternzeit ist der Zeitraum, in dem Sie sich vollständig oder teilweise von der Arbeit freistellen lassen, um Ihr Kind zu betreuen. Solange Sie Elterngeld bekommen, dürfen Sie aber nicht mehr als 32 Stunden in der Woche arbeiten. Während der Elternzeit haben Sie Anspruch auf Elterngeld, das Ihnen als finanzielle Unterstützung dient.

Welche Varianten von Elterngeld gibt es?

Es gibt drei verschiedene Varianten des Elterngelds. Sie entscheiden, welche Form am besten zu Ihrer Lebenssituation passt.

Basiselterngeld (12-14 Monate)

Das Basiselterngeld können Sie ab der Geburt Ihres Kindes für bis zu 12 Monate beziehen.

Entscheiden Sie sich, die Elternzeit mit Ihrer Partnerin oder Ihrem Partner zu teilen, verlängert sich der Zeitraum auf insgesamt 14 Monate. Diese beiden zusätzlichen Monate heißen "Partnermonate". Voraussetzung dafür ist, dass beide Elternteile innerhalb der ersten 12 Monate Elterngeld beantragen und einer von Ihnen nach der Geburt ein geringeres Einkommen hat als vor der Geburt. Alleinerziehende können diese zusätzlichen 2 Monate auch erhalten. Die Elterngeldmonate können Sie untereinander aufteilen und Elterngeld entweder hintereinander oder abwechselnd erhalten. Sie können das Elterngeld entweder am Stück bekommen oder den Bezug unterbrechen und später fortsetzen.

Beachten Sie, dass beide Elternteile das Basiselterngeld gleichzeitig nur in einem Monat innerhalb der ersten 12 Lebensmonate des Kindes beziehen können. In bestimmten Ausnahmefällen, zum Beispiel bei Frühgeborenen, Mehrlingen oder Kindern mit Behinderung, können beide Elternteile gleichzeitig das Basiselterngeld erhalten. Das gilt auch für Familien mit einem behinderten Geschwisterkind.

Elterngeld Plus (24 Monate)

Das Elterngeld Plus bietet Ihnen die Möglichkeit, den Zeitraum für das Elterngeld zu verlängern. Sie erhalten monatlich die Hälfte des Basiselterngeldes, können dieses jedoch über einen doppelt so langen Zeitraum beziehen – also bis zu 24 Monate.

Partnerschaftsbonus (26-28 Monate)

Wenn Sie und Ihre Partnerin oder Ihr Partner parallel berufstätig sind, können Sie den Partnerschaftsbonus in Anspruch nehmen. Damit können Sie zwei bis vier zusätzliche Monate zum Elterngeld Plus beziehen. Voraussetzung ist, dass Sie beide in dieser Zeit zwischen 24 und 32 Wochenstunden arbeiten. Alleinerziehende haben ebenfalls Anspruch auf diesen Bonus.

Wie hoch ist das Elterngeld?

Das Elterngeld richtet sich nach Ihrem Nettoeinkommen vor der Geburt. Das Basiselterngeld beträgt mindestens 300 Euro und höchstens 1.800 Euro pro Monat. Das Basiselterngeld in Höhe von 300 Euro bekommen Sie auch, wenn Sie vor der Geburt gar kein Einkommen hatten oder wenn nach der Geburt kein Einkommen wegfällt, weil Sie weiter im selben Teilzeit-Umfang arbeiten.

Entscheiden Sie sich für das Elterngeld Plus, erhalten Sie monatlich die Hälfte des regulären Elterngeldes, können es dafür aber länger beziehen. Die Grenzen liegen hier bei mindestens 150 Euro und höchstens 900 Euro im Monat.

Die Auszahlung des Elterngelds erfolgt immer monatlich.

Mit dem Elterngeldrechner des Familienportals des Bundes können Sie berechnen, wieviel Elterngeld Sie bekommen können.

Wie kann ich Elterngeld beantragen?

Sie können Ihr Elterngeld bei der Elterngeldstelle Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt (meist beim Jugendamt) beantragen. Dort erhalten Sie auch das Antragsformular. Den Antrag stellen Sie nach der Geburt Ihres Kindes. Jedes Elternteil kann den Antrag einreichen.

Alternativ haben Sie die Möglichkeit, den Antrag online über den Dienst "Elterngeld Digital" auszufüllen. Ein digitaler Antragsassistent unterstützt Sie dabei. Der Online-Service ist aktuell noch in der Entwicklung, daher müssen Sie den ausgefüllten Antrag momentan am Ende noch ausdrucken und mit den erforderlichen Unterlagen per Post an Ihre Elterngeldstelle senden.

Stellen Sie Ihren Antrag möglichst direkt nach der Geburt Ihres Kindes. Wird er erst später eingereicht, kann das Elterngeld nur rückwirkend maximal für die letzten drei Monate vor dem Monat gezahlt werden, in dem der Antrag bei der Elterngeldstelle eingegangen ist.

Für die Beantragung von Elterngeld müssen Sie einige wichtige Dokumente einreichen. Dazu gehören:

  • Geburtsurkunde des Kindes
  • Nachweise über Ihr Einkommen, zum Beispiel die letzten Steuerbescheide oder Einkommensnachweise der letzten 12 Monate vor der Geburt
  • Nachweis über Ihre Arbeitszeit, falls Sie in Elternzeit gehen und weiterhin Teilzeit arbeiten möchten
  • Für Alleinerziehende: Nachweis über das alleinige Sorgerecht oder das Aufenthaltsbestimmungsrecht

Diese Unterlagen müssen Sie zusammen mit dem ausgefüllten Antrag an die Elterngeldstelle schicken.

Tipp: Nutzen Sie die Zeit bis zur Geburt, um alle nötigen Unterlagen vorzubereiten. So müssen Sie den Antrag nach der Geburt nur noch schnell abschicken und sparen wertvolle Zeit.

Wo finde ich Beratung zu Elterngeld und Elternzeit?

Persönliche Beratung und Auskunft zum Elterngeld und zur Elternzeit bieten Ihnen die Elterngeldstellen, meist beim Jugendamt, der Landkreise und kreisfreien Städte.

Bei Fragen können Sie auch das Service-Team des Bundesfamilienministeriums über das Service-Telefon oder per E-Mail kontaktieren.

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Rechtsgrundlage

Illustration eines Vaters, der seine Tochter auf den Schultern trägt

Das Elterngeld unterstützt Sie als Eltern finanziell nach der Geburt Ihres Kindes. Es hilft Ihnen, sich in den ersten Monaten auf Ihr Kind zu konzentrieren, ohne sich Sorgen um das Einkommen machen zu müssen.

Kann ich Elterngeld bekommen?

Elterngeld können Sie beziehen, wenn

  • Sie Ihr Kind nach der Geburt selbst betreuen,
  • Sie Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben,
  • Sie mit Ihrem Kind in einem Haushalt leben und
  • Sie nach der Geburt gar nicht oder höchstens 32 Stunden pro Woche arbeiten.

Elterngeld bekommen Sie auch, wenn Sie ein Kind adoptiert haben und mit ihm in einem Haushalt leben. Ebenso können Sie als getrennt Erziehende, Ehepartnerin oder Ehepartner, Lebenspartnerin oder Lebenspartner Elterngeld erhalten, wenn Sie Ihr Kind nach der Geburt betreuen und mit ihm in einem Haushalt leben. In besonderen Fällen können Sie auch für Ihr Enkelkind oder Urenkelkind, Ihre Nichte oder Ihren Neffen, Ihre Schwester oder Ihren Bruder Elterngeld erhalten. Das ist zum Beispiel möglich, wenn die Eltern des Kindes schwer krank, behindert oder gestorben sind. Lassen Sie sich im Zweifelsfall von der für Sie zuständigen Elterngeldstelle beraten.

Elterngeld können Sie auch als Bürgerin oder Bürger aus der Europäischen Union (EU), Island, Liechtenstein, Norwegen sowie der Schweiz erhalten, wenn Sie in Deutschland arbeiten oder hier Ihren Wohnsitz haben. Für andere ausländische Staatsangehörige gelten besondere Regelungen. Ihre zuständige Elterngeldstelle berät Sie dazu gern.

Keinen Anspruch auf Elterngeld haben Sie, wenn Ihr Jahreseinkommen eine gewisse Grenze überschreitet. Diese Grenze hat sich in den vergangenen Jahren mehrfach geändert. Elternpaare und Alleinerziehende von Kindern, die seit dem 1. April 2025 geboren sind und im letzten Kalenderjahr ein zu versteuerndes Einkommen von mehr als 175.000 Euro hatten, haben keinen Anspruch auf Elterngeld.

Ist ein Kind zwischen dem 1. April 2024 und dem 31. März 2025 geboren, so dürfen die Elternpaare oder Alleinerziehenden im letzten Kalenderjahr nicht mehr als 200.000 Euro zu versteuerndes Einkommen erzielt haben, damit sie Elterngeld beanspruchen können.

Ist ein Kind zwischen dem 1. September 2021 und dem 31. März 2024 geboren, so haben nur die Elternpaare einen Anspruch auf Elterngeld, die zusammen höchstens 300.000 Euro zu versteuerndes Einkommen im letzten Kalenderjahr hatten. Alleinerziehende von Kindern, die in diesem Zeitraum geboren sind, können nur dann Elterngeld erhalten, wenn sie im letzten Kalenderjahr höchstens 250.000 Euro zu versteuerndes Einkommen hatten.

Wie hängen Elterngeld und Elternzeit zusammen?

Um Elterngeld zu erhalten, müssen Sie nicht unbedingt Elternzeit nehmen. Elternzeit ist der Zeitraum, in dem Sie sich vollständig oder teilweise von der Arbeit freistellen lassen, um Ihr Kind zu betreuen. Solange Sie Elterngeld bekommen, dürfen Sie aber nicht mehr als 32 Stunden in der Woche arbeiten. Während der Elternzeit haben Sie Anspruch auf Elterngeld, das Ihnen als finanzielle Unterstützung dient.

Welche Varianten von Elterngeld gibt es?

Es gibt drei verschiedene Varianten des Elterngelds. Sie entscheiden, welche Form am besten zu Ihrer Lebenssituation passt.

Basiselterngeld (12-14 Monate)

Das Basiselterngeld können Sie ab der Geburt Ihres Kindes für bis zu 12 Monate beziehen.

Entscheiden Sie sich, die Elternzeit mit Ihrer Partnerin oder Ihrem Partner zu teilen, verlängert sich der Zeitraum auf insgesamt 14 Monate. Diese beiden zusätzlichen Monate heißen "Partnermonate". Voraussetzung dafür ist, dass beide Elternteile innerhalb der ersten 12 Monate Elterngeld beantragen und einer von Ihnen nach der Geburt ein geringeres Einkommen hat als vor der Geburt. Alleinerziehende können diese zusätzlichen 2 Monate auch erhalten. Die Elterngeldmonate können Sie untereinander aufteilen und Elterngeld entweder hintereinander oder abwechselnd erhalten. Sie können das Elterngeld entweder am Stück bekommen oder den Bezug unterbrechen und später fortsetzen.

Beachten Sie, dass beide Elternteile das Basiselterngeld gleichzeitig nur in einem Monat innerhalb der ersten 12 Lebensmonate des Kindes beziehen können. In bestimmten Ausnahmefällen, zum Beispiel bei Frühgeborenen, Mehrlingen oder Kindern mit Behinderung, können beide Elternteile gleichzeitig das Basiselterngeld erhalten. Das gilt auch für Familien mit einem behinderten Geschwisterkind.

Elterngeld Plus (24 Monate)

Das Elterngeld Plus bietet Ihnen die Möglichkeit, den Zeitraum für das Elterngeld zu verlängern. Sie erhalten monatlich die Hälfte des Basiselterngeldes, können dieses jedoch über einen doppelt so langen Zeitraum beziehen – also bis zu 24 Monate.

Partnerschaftsbonus (26-28 Monate)

Wenn Sie und Ihre Partnerin oder Ihr Partner parallel berufstätig sind, können Sie den Partnerschaftsbonus in Anspruch nehmen. Damit können Sie zwei bis vier zusätzliche Monate zum Elterngeld Plus beziehen. Voraussetzung ist, dass Sie beide in dieser Zeit zwischen 24 und 32 Wochenstunden arbeiten. Alleinerziehende haben ebenfalls Anspruch auf diesen Bonus.

Wie hoch ist das Elterngeld?

Das Elterngeld richtet sich nach Ihrem Nettoeinkommen vor der Geburt. Das Basiselterngeld beträgt mindestens 300 Euro und höchstens 1.800 Euro pro Monat. Das Basiselterngeld in Höhe von 300 Euro bekommen Sie auch, wenn Sie vor der Geburt gar kein Einkommen hatten oder wenn nach der Geburt kein Einkommen wegfällt, weil Sie weiter im selben Teilzeit-Umfang arbeiten.

Entscheiden Sie sich für das Elterngeld Plus, erhalten Sie monatlich die Hälfte des regulären Elterngeldes, können es dafür aber länger beziehen. Die Grenzen liegen hier bei mindestens 150 Euro und höchstens 900 Euro im Monat.

Die Auszahlung des Elterngelds erfolgt immer monatlich.

Mit dem Elterngeldrechner des Familienportals des Bundes können Sie berechnen, wieviel Elterngeld Sie bekommen können.

Wie kann ich Elterngeld beantragen?

Sie können Ihr Elterngeld bei der Elterngeldstelle Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt (meist beim Jugendamt) beantragen. Dort erhalten Sie auch das Antragsformular. Den Antrag stellen Sie nach der Geburt Ihres Kindes. Jedes Elternteil kann den Antrag einreichen.

Alternativ haben Sie die Möglichkeit, den Antrag online über den Dienst "Elterngeld Digital" auszufüllen. Ein digitaler Antragsassistent unterstützt Sie dabei. Der Online-Service ist aktuell noch in der Entwicklung, daher müssen Sie den ausgefüllten Antrag momentan am Ende noch ausdrucken und mit den erforderlichen Unterlagen per Post an Ihre Elterngeldstelle senden.

Stellen Sie Ihren Antrag möglichst direkt nach der Geburt Ihres Kindes. Wird er erst später eingereicht, kann das Elterngeld nur rückwirkend maximal für die letzten drei Monate vor dem Monat gezahlt werden, in dem der Antrag bei der Elterngeldstelle eingegangen ist.

Für die Beantragung von Elterngeld müssen Sie einige wichtige Dokumente einreichen. Dazu gehören:

  • Geburtsurkunde des Kindes
  • Nachweise über Ihr Einkommen, zum Beispiel die letzten Steuerbescheide oder Einkommensnachweise der letzten 12 Monate vor der Geburt
  • Nachweis über Ihre Arbeitszeit, falls Sie in Elternzeit gehen und weiterhin Teilzeit arbeiten möchten
  • Für Alleinerziehende: Nachweis über das alleinige Sorgerecht oder das Aufenthaltsbestimmungsrecht

Diese Unterlagen müssen Sie zusammen mit dem ausgefüllten Antrag an die Elterngeldstelle schicken.

Tipp: Nutzen Sie die Zeit bis zur Geburt, um alle nötigen Unterlagen vorzubereiten. So müssen Sie den Antrag nach der Geburt nur noch schnell abschicken und sparen wertvolle Zeit.

Wo finde ich Beratung zu Elterngeld und Elternzeit?

Persönliche Beratung und Auskunft zum Elterngeld und zur Elternzeit bieten Ihnen die Elterngeldstellen, meist beim Jugendamt, der Landkreise und kreisfreien Städte.

Bei Fragen können Sie auch das Service-Team des Bundesfamilienministeriums über das Service-Telefon oder per E-Mail kontaktieren.

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