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Kitas

Kitas in Brandenburg bieten eine bedarfsgerechte, an den Bedürfnissen Ihres Kindes und Ihrer Familie orientierte Betreuung für Ihr Kind an. Hier unterstützen und ergänzen Fachkräfte Ihre Erziehungsarbeit und fördern die kindliche Entwicklung.

Viele Eltern entscheiden sich dafür, ihr Kind zeitweise in eine Einrichtung der Kindertagesbetreuung zu geben. In Kitas wird Ihr Kind gemeinsam mit anderen Kindern betreut, gefördert und kann gemeinsam mit anderen Kindern lernen und spielen. Pädagogische Fachkräfte unterstützen dabei die Erziehungsarbeit von Ihnen als Eltern und fördern die kindliche Entwicklung.

Welche Kitas gibt es?

Je nach Alter und Bedarf gibt es diese Kitas:

  • die Krippe für Kinder bis 3 Jahre
  • den Kindergarten für Kinder von 3 Jahren bis zur Einschulung
  • den Hort für Grundschulkinder, zur Betreuung vor und nach dem Unterricht und in den Ferien
  • die altersgemischte Kita

Andere Angebote sind zum Beispiel Kindertagespflege oder Eltern-Kind-Gruppen.

Kitas haben außerdem unterschiedliche Träger. Sie können sich in Brandenburg zwischen einem kommunalen Träger und einem freien Träger entscheiden. Freie Träger sind zum Beispiel Wohlfahrtsverbände, Kirchen oder Elterninitiativen.

Wie finde ich einen Kita-Platz?

Sie entscheiden selbst, in welcher Kita Sie Ihr Kind betreuen lassen möchten. Auskunft über eine bestimmte Kita gibt Ihnen der Einrichtungsträger, Ihre Gemeinde oder das zuständige Jugendamt. Informieren Sie sich rechtzeitig, welche Behörde für Ihre Wunsch-Kita zuständig ist. Die Behörde prüft den Rechtsanspruch Ihres Kindes. Nach der Prüfung bekommen Sie eine Information über Betreuungsmöglichkeiten und freie Plätze. Ist Ihre Wunsch-Kita ausgelastet, dann ist ebenfalls das Jugendamt (oder die Gemeinde) Ihr Ansprechpartner.

Haben Sie ein Kind mit einer Behinderung, unterstützt Sie das Sozialamt dabei, einen zusätzlichen Hilfebedarf des Kindes festzustellen. So können entsprechende Maßnahmen ergriffen werden. Wenn Sie möchten, können Sie sich dabei von einer Verfahrenslotsin oder einem Verfahrenslotsen unterstützen lassen.

Mehr Informationen rund um das Thema Kindertagesbetreuung finden Sie auf den Kita-Seiten des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport. Bei konkreten Fragen wenden Sie sich an Ihr Jugendamt, Sozialamt oder den Träger der Einrichtung.

Was muss ich vor dem ersten Tag in der Kita beachten?

Bitte denken Sie daran, dass Ihr Kind genügend Zeit für die Eingewöhnung braucht. Deswegen sollte die Betreuung nicht erst an dem Tag beginnen, an dem Sie wieder arbeiten möchten. Eine behutsame Eingewöhnung ist die Voraussetzung dafür, dass es Ihrem Kind in der Kita gut geht. Während der Eingewöhnungsphase kann es Vertrauen zu den Erzieherinnen und Erziehern aufbauen.

Bitte beachten Sie, dass Ihr Kind ärztlich untersucht werden muss, bevor es in die Kita oder die Kindertagespflege gehen kann. In diesen Einrichtungen besteht eine Masernimpfpflicht. Das bedeutet, Sie müssen vor der Betreuung nachweisen, dass Ihr Kind entweder

  • einen ausreichenden Impfschutz gegen Masern,
  • eine bestehende Immunität gegen Masern oder
  • eine medizinische Kontraindikation gegen eine Masernimpfung

hat.

Wie viel kostet ein Kita-Platz?

Für den Kita-Platz müssen Sie einen sogenannten Elternbeitrag zahlen. Sie beteiligen sich mit dem Elternbeitrag an den Betriebskosten der Kita und zahlen einen Beitrag für das Mittagessen. Da die Elternbeiträge von den Trägern jeweils selbst festgesetzt werden, können sie unterschiedlich hoch sein. Die Beiträge sind für Eltern nach dem gemeinsamen Jahresnettohaushaltseinkommen gestaffelt:

  • Bis 35.000 Euro Jahres-Nettoeinkommen sind Sie von den Elternbeiträgen befreit.
  • Von 35.001 Euro bis 55.000 Euro Jahres-Nettoeinkommen gibt es gestaffelte Höchstbeiträge.

Das Jugendministerium in Brandenburg stellt einen Einkommensrechner bereit, mit dem Sie Ihren Höchstbeitrag ermitteln können. Zur genauen Staffelung wenden Sie sich bitte an den Träger Ihrer Kita.

Für die Betreuung Ihres Kindes im Kindergartenalter (vom vollendeten 3. Lebensjahr bis zur Einschulung) müssen Sie in Brandenburg seit dem 1. August 2024 keine Beiträge zahlen.

Vollständig befreit von Elternbeiträgen sind Sie außerdem, wenn Sie eine dieser Leistungen bekommen:

  • Grundsicherung für Arbeitsuchende,
  • Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
  • Leistungen in besonderen Fällen, Grundleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
  • Kinderzuschlag
  • Wohngeld

Welche Mitspracherechte habe ich als Elternteil in der Kita?

Als Eltern haben Sie das Recht auf umfassende Information und Beteiligung. Dazu gehört auch Ihre Mitsprache in konzeptionellen Fragen. In Entwicklungsgesprächen können Sie sich mit Erzieherinnen und Erziehern über die Entwicklung Ihres Kindes austauschen. Sie können auch eine Elternversammlung abhalten, um über die Situation der Kinder zu sprechen. Die Elternversammlung kann vom Träger und in pädagogischen Fragen von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Auskunft über alle die Einrichtung betreffenden Angelegenheiten verlangen.

Auf der Elternversammlung wählen Sie Elternvertreterinnen und Elternvertreter für den Kita-Ausschuss und für den Kreis-Kita-Elternbeirat. Diese Beiräte müssen zu allen wichtigen Fragen der Kindertagesbetreuung angehört werden. Dazu gehören:

  • Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung
  • Maßnahmen zur Fachkräftesicherung
  • die Aufstellung und Fortschreibung des Bedarfsplans
  • die Höhe und Staffelung der Elternbeiträge

Die Kreis-Kita-Elternbeiräte wählen aus ihrer Mitte eine Vertreterin oder einen Vertreter sowie eine Stellvertretung für den Landes-Kita-Elternbeirat. Dieses Elterngremium muss vom überörtlichen Träger der Jugendhilfe und der obersten Schulaufsichtsbehörde in allen wesentlichen Fragen, die die Kindertagesbetreuung betreffen, angehört werden. Es entsendet Mitglieder in den Landes- Kinder- und Jugendausschuss.

Was sind Elterninitiativen?

Im Land Brandenburg können Sie als Eltern selbst eine Kindertagesstätte in freier Trägerschaft gründen oder eine bereits bestehende Einrichtung übernehmen. Träger einer solchen Kita ist in der Regel ein eingetragener Verein, der von interessierten Eltern speziell zum Betrieb einer Kindertagesstätte für ihre Kinder gegründet wird. Dann handelt es sich um eine Elterninitiative.

Was sind Eltern-Kind-Gruppen?

Eltern-Kind-Gruppen sind täglich geöffnete Begegnungs- und Bildungsangebote für Eltern und ihre Kinder. Sie finden in den Gruppen Kontakt und Austausch und können sich selbst engagieren. In einer Eltern-Kind-Gruppe tauschen Sie Tipps und Unterstützung in Erziehungsfragen sowie bei kleinen und großen Alltagsproblemen aus.

Eltern-Kind-Gruppen werden von einer pädagogischen Fachkraft begleitet und sind ein Angebot für Eltern, die ihre Kinder nicht in einer Kita oder Kindertagespflege unterbringen möchten. Erkundigen Sie sich bei dem zuständigen Jugendamt, ob sich eine Eltern-Kind-Gruppe in Ihrer Nähe befindet.

Mein Kind soll in einen Hort – sollte ich mich schon in der Kindergartenzeit darum kümmern?

Ja. Wenn Ihr schulpflichtiges Kind vor oder nach dem Unterricht einen Hort besuchen soll, sollten Sie sich bereits vor der Einschulung des Kindes rechtzeitig um einen Platz bemühen. Das können Sie tun, weil die Vergabe der Hortplätze nicht automatisch an die Einschulung gebunden ist.

Rechtsgrundlage

Illustration eines Gebäudes mit der Aufschrift Kita

Kitas in Brandenburg bieten eine bedarfsgerechte, an den Bedürfnissen Ihres Kindes und Ihrer Familie orientierte Betreuung für Ihr Kind an. Hier unterstützen und ergänzen Fachkräfte Ihre Erziehungsarbeit und fördern die kindliche Entwicklung.

Viele Eltern entscheiden sich dafür, ihr Kind zeitweise in eine Einrichtung der Kindertagesbetreuung zu geben. In Kitas wird Ihr Kind gemeinsam mit anderen Kindern betreut, gefördert und kann gemeinsam mit anderen Kindern lernen und spielen. Pädagogische Fachkräfte unterstützen dabei die Erziehungsarbeit von Ihnen als Eltern und fördern die kindliche Entwicklung.

Welche Kitas gibt es?

Je nach Alter und Bedarf gibt es diese Kitas:

  • die Krippe für Kinder bis 3 Jahre
  • den Kindergarten für Kinder von 3 Jahren bis zur Einschulung
  • den Hort für Grundschulkinder, zur Betreuung vor und nach dem Unterricht und in den Ferien
  • die altersgemischte Kita

Andere Angebote sind zum Beispiel Kindertagespflege oder Eltern-Kind-Gruppen.

Kitas haben außerdem unterschiedliche Träger. Sie können sich in Brandenburg zwischen einem kommunalen Träger und einem freien Träger entscheiden. Freie Träger sind zum Beispiel Wohlfahrtsverbände, Kirchen oder Elterninitiativen.

Wie finde ich einen Kita-Platz?

Sie entscheiden selbst, in welcher Kita Sie Ihr Kind betreuen lassen möchten. Auskunft über eine bestimmte Kita gibt Ihnen der Einrichtungsträger, Ihre Gemeinde oder das zuständige Jugendamt. Informieren Sie sich rechtzeitig, welche Behörde für Ihre Wunsch-Kita zuständig ist. Die Behörde prüft den Rechtsanspruch Ihres Kindes. Nach der Prüfung bekommen Sie eine Information über Betreuungsmöglichkeiten und freie Plätze. Ist Ihre Wunsch-Kita ausgelastet, dann ist ebenfalls das Jugendamt (oder die Gemeinde) Ihr Ansprechpartner.

Haben Sie ein Kind mit einer Behinderung, unterstützt Sie das Sozialamt dabei, einen zusätzlichen Hilfebedarf des Kindes festzustellen. So können entsprechende Maßnahmen ergriffen werden. Wenn Sie möchten, können Sie sich dabei von einer Verfahrenslotsin oder einem Verfahrenslotsen unterstützen lassen.

Mehr Informationen rund um das Thema Kindertagesbetreuung finden Sie auf den Kita-Seiten des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport. Bei konkreten Fragen wenden Sie sich an Ihr Jugendamt, Sozialamt oder den Träger der Einrichtung.

Was muss ich vor dem ersten Tag in der Kita beachten?

Bitte denken Sie daran, dass Ihr Kind genügend Zeit für die Eingewöhnung braucht. Deswegen sollte die Betreuung nicht erst an dem Tag beginnen, an dem Sie wieder arbeiten möchten. Eine behutsame Eingewöhnung ist die Voraussetzung dafür, dass es Ihrem Kind in der Kita gut geht. Während der Eingewöhnungsphase kann es Vertrauen zu den Erzieherinnen und Erziehern aufbauen.

Bitte beachten Sie, dass Ihr Kind ärztlich untersucht werden muss, bevor es in die Kita oder die Kindertagespflege gehen kann. In diesen Einrichtungen besteht eine Masernimpfpflicht. Das bedeutet, Sie müssen vor der Betreuung nachweisen, dass Ihr Kind entweder

  • einen ausreichenden Impfschutz gegen Masern,
  • eine bestehende Immunität gegen Masern oder
  • eine medizinische Kontraindikation gegen eine Masernimpfung

hat.

Wie viel kostet ein Kita-Platz?

Für den Kita-Platz müssen Sie einen sogenannten Elternbeitrag zahlen. Sie beteiligen sich mit dem Elternbeitrag an den Betriebskosten der Kita und zahlen einen Beitrag für das Mittagessen. Da die Elternbeiträge von den Trägern jeweils selbst festgesetzt werden, können sie unterschiedlich hoch sein. Die Beiträge sind für Eltern nach dem gemeinsamen Jahresnettohaushaltseinkommen gestaffelt:

  • Bis 35.000 Euro Jahres-Nettoeinkommen sind Sie von den Elternbeiträgen befreit.
  • Von 35.001 Euro bis 55.000 Euro Jahres-Nettoeinkommen gibt es gestaffelte Höchstbeiträge.

Das Jugendministerium in Brandenburg stellt einen Einkommensrechner bereit, mit dem Sie Ihren Höchstbeitrag ermitteln können. Zur genauen Staffelung wenden Sie sich bitte an den Träger Ihrer Kita.

Für die Betreuung Ihres Kindes im Kindergartenalter (vom vollendeten 3. Lebensjahr bis zur Einschulung) müssen Sie in Brandenburg seit dem 1. August 2024 keine Beiträge zahlen.

Vollständig befreit von Elternbeiträgen sind Sie außerdem, wenn Sie eine dieser Leistungen bekommen:

  • Grundsicherung für Arbeitsuchende,
  • Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
  • Leistungen in besonderen Fällen, Grundleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
  • Kinderzuschlag
  • Wohngeld

Welche Mitspracherechte habe ich als Elternteil in der Kita?

Als Eltern haben Sie das Recht auf umfassende Information und Beteiligung. Dazu gehört auch Ihre Mitsprache in konzeptionellen Fragen. In Entwicklungsgesprächen können Sie sich mit Erzieherinnen und Erziehern über die Entwicklung Ihres Kindes austauschen. Sie können auch eine Elternversammlung abhalten, um über die Situation der Kinder zu sprechen. Die Elternversammlung kann vom Träger und in pädagogischen Fragen von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Auskunft über alle die Einrichtung betreffenden Angelegenheiten verlangen.

Auf der Elternversammlung wählen Sie Elternvertreterinnen und Elternvertreter für den Kita-Ausschuss und für den Kreis-Kita-Elternbeirat. Diese Beiräte müssen zu allen wichtigen Fragen der Kindertagesbetreuung angehört werden. Dazu gehören:

  • Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung
  • Maßnahmen zur Fachkräftesicherung
  • die Aufstellung und Fortschreibung des Bedarfsplans
  • die Höhe und Staffelung der Elternbeiträge

Die Kreis-Kita-Elternbeiräte wählen aus ihrer Mitte eine Vertreterin oder einen Vertreter sowie eine Stellvertretung für den Landes-Kita-Elternbeirat. Dieses Elterngremium muss vom überörtlichen Träger der Jugendhilfe und der obersten Schulaufsichtsbehörde in allen wesentlichen Fragen, die die Kindertagesbetreuung betreffen, angehört werden. Es entsendet Mitglieder in den Landes- Kinder- und Jugendausschuss.

Was sind Elterninitiativen?

Im Land Brandenburg können Sie als Eltern selbst eine Kindertagesstätte in freier Trägerschaft gründen oder eine bereits bestehende Einrichtung übernehmen. Träger einer solchen Kita ist in der Regel ein eingetragener Verein, der von interessierten Eltern speziell zum Betrieb einer Kindertagesstätte für ihre Kinder gegründet wird. Dann handelt es sich um eine Elterninitiative.

Was sind Eltern-Kind-Gruppen?

Eltern-Kind-Gruppen sind täglich geöffnete Begegnungs- und Bildungsangebote für Eltern und ihre Kinder. Sie finden in den Gruppen Kontakt und Austausch und können sich selbst engagieren. In einer Eltern-Kind-Gruppe tauschen Sie Tipps und Unterstützung in Erziehungsfragen sowie bei kleinen und großen Alltagsproblemen aus.

Eltern-Kind-Gruppen werden von einer pädagogischen Fachkraft begleitet und sind ein Angebot für Eltern, die ihre Kinder nicht in einer Kita oder Kindertagespflege unterbringen möchten. Erkundigen Sie sich bei dem zuständigen Jugendamt, ob sich eine Eltern-Kind-Gruppe in Ihrer Nähe befindet.

Mein Kind soll in einen Hort – sollte ich mich schon in der Kindergartenzeit darum kümmern?

Ja. Wenn Ihr schulpflichtiges Kind vor oder nach dem Unterricht einen Hort besuchen soll, sollten Sie sich bereits vor der Einschulung des Kindes rechtzeitig um einen Platz bemühen. Das können Sie tun, weil die Vergabe der Hortplätze nicht automatisch an die Einschulung gebunden ist.

Rechtsgrundlage