Überblick über Angebote der Kindertagesbetreuung
Im Land Brandenburg steht Ihrem Kind ein gesetzlicher Anspruch auf Kindertagesbetreuung zu. Sie können sich dabei grundsätzlich zwischen Kita, Kindertagespflege und anderen Angeboten, zum Beispiel Eltern-Kind-Gruppen, entscheiden.
Die Kindertagesbetreuung erleichtert Ihnen als Eltern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und fördert die Entwicklung Ihres Kindes. In Brandenburg gibt es viele Möglichkeiten, wie Sie Ihr Kind betreuen lassen können. Sie haben die Wahl zwischen Einrichtungen von Kommunen oder freien Trägern, wie zum Beispiel den Wohlfahrtsverbänden, Kirchengemeinden und Elterninitiativen.
Wo kann ich mein Kind betreuen lassen?
Für eine Tagesbetreuung können Sie wählen zwischen
- Kindertagesstätten (Kitas),
- Kindertagespflegestellen und
- anderen Angeboten (Eltern-Kind-Gruppen).
Welchen Rechtsanspruch habe ich auf einen Kitaplatz?
Der Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz im Land Brandenburg ist – je nach Altersstufe unterschiedlich und zeitlich – differenziert.
Betreuung steht Ihrem Kind zu:
- vor dem 1. Geburtstag: wenn es die Situation in der Familie erfordert (zum Beispiel: beide Eltern arbeiten)
- nach dem 1. Geburtstag bis zur Einschulung: mindestens 6 Stunden pro Tag
- von der 1. Klasse bis zur 4. Klasse: mindestens 4 Stunden pro Tag
- in der 5. Klasse und 6. Klasse: wenn es die Situation in der Familie erfordert (zum Beispiel: beide Eltern arbeiten)
Wie ist die Betreuung für Kinder mit Behinderungen geregelt?
Der gesetzliche Rechtsanspruch auf die Inanspruchnahme von Kindertagesbetreuung gemäß des Kindertagesstättengesetzes Brandenburg (KitaG) gilt grundsätzlich für alle Kinder – unabhängig von einem besonderen Förderbedarf.
Kinder mit Behinderungen können – in Abhängigkeit vom Förderbedarf und der konkreten Situation – wohnortnah in einer Kita aufgenommen werden. Sie können aber auch eine Integrationskindertagesstätte besuchen, in der ebenfalls Kinder mit und ohne Behinderungen gemeinsam betreut und gefördert werden oder einen Kindertagespflegeplatz in Anspruch nehmen.
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Rechtsgrundlage
Im Land Brandenburg steht Ihrem Kind ein gesetzlicher Anspruch auf Kindertagesbetreuung zu. Sie können sich dabei grundsätzlich zwischen Kita, Kindertagespflege und anderen Angeboten, zum Beispiel Eltern-Kind-Gruppen, entscheiden.
Die Kindertagesbetreuung erleichtert Ihnen als Eltern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und fördert die Entwicklung Ihres Kindes. In Brandenburg gibt es viele Möglichkeiten, wie Sie Ihr Kind betreuen lassen können. Sie haben die Wahl zwischen Einrichtungen von Kommunen oder freien Trägern, wie zum Beispiel den Wohlfahrtsverbänden, Kirchengemeinden und Elterninitiativen.
Wo kann ich mein Kind betreuen lassen?
Für eine Tagesbetreuung können Sie wählen zwischen
- Kindertagesstätten (Kitas),
- Kindertagespflegestellen und
- anderen Angeboten (Eltern-Kind-Gruppen).
Welchen Rechtsanspruch habe ich auf einen Kitaplatz?
Der Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz im Land Brandenburg ist – je nach Altersstufe unterschiedlich und zeitlich – differenziert.
Betreuung steht Ihrem Kind zu:
- vor dem 1. Geburtstag: wenn es die Situation in der Familie erfordert (zum Beispiel: beide Eltern arbeiten)
- nach dem 1. Geburtstag bis zur Einschulung: mindestens 6 Stunden pro Tag
- von der 1. Klasse bis zur 4. Klasse: mindestens 4 Stunden pro Tag
- in der 5. Klasse und 6. Klasse: wenn es die Situation in der Familie erfordert (zum Beispiel: beide Eltern arbeiten)
Wie ist die Betreuung für Kinder mit Behinderungen geregelt?
Der gesetzliche Rechtsanspruch auf die Inanspruchnahme von Kindertagesbetreuung gemäß des Kindertagesstättengesetzes Brandenburg (KitaG) gilt grundsätzlich für alle Kinder – unabhängig von einem besonderen Förderbedarf.
Kinder mit Behinderungen können – in Abhängigkeit vom Förderbedarf und der konkreten Situation – wohnortnah in einer Kita aufgenommen werden. Sie können aber auch eine Integrationskindertagesstätte besuchen, in der ebenfalls Kinder mit und ohne Behinderungen gemeinsam betreut und gefördert werden oder einen Kindertagespflegeplatz in Anspruch nehmen.
