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Soziale Eingliederung und finanzielle Hilfe (Eingliederungshilfe)

Das Leben mit einer Behinderung bringt besondere Herausforderungen mit sich – in der Schule, im Beruf oder im Alltag. In Brandenburg gibt es viele Unterstützungsangebote, damit Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit Behinderung selbstbestimmt leben können. Die sogenannte Eingliederungshilfe unterstützt Menschen mit Behinderung dabei, ein möglichst selbstständiges Leben zu führen.

Dazu gehören Hilfen für

  • Schule und Bildung (zum Beispiel Hilfsmittel oder Tagesbetreuung im Hort oder anderen Einrichtungen)
  • Wohnen (zum Beispiel barrierefreie Wohnungsangebote oder betreutes Wohnen)
  • Gesundheit und Therapie (zum Beispiel Reha-Therapien oder Geräte)
  • Freizeit und Gemeinschaft (zum Beispiel passende Freizeitangebote oder Begleitung im Alltag)

Welche Eingliederungshilfe gibt es für Kinder und Jugendliche mit Behinderung?

Für Ihr Kind gibt es verschiedene Hilfen – je nach Alter und Bedarf.

Dazu gehören:

  • Hilfe zu Hause (zum Beispiel mobile Pflegedienste oder Therapieangebote)
  • Tagesbetreuung (zum Beispiel spezielle Kitas, Förderangebote in Schulen und Hort oder Therapiezentren für Kinder mit Behinderung)
  • Wohnen (zum Beispiel betreutes Wohnen oder Wohngruppen)
  • Rund-um-die-Uhr-Betreuung (zum Beispiel Wohnheime oder stationäre Betreuung für Kinder, die dauerhaft medizinische oder intensive Unterstützung brauchen)

Gut zu wissen: Wenn Ihr Kind noch nicht in die Schule geht und Sie sich Sorgen um seine Entwicklung machen, wenden Sie sich am besten an eine der Brandenburgischen Frühförder- und Beratungsstellen. Sollten Sie bei Ihrem Schulkind eine Entwicklungsstörung vermuten, steht Ihnen Ihr Jugendamt vor Ort zur Verfügung.

Wie beantrage ich Eingliederungshilfen?

In den meisten Landkreisen in Brandenburg beantragen Sie die Eingliederungshilfe in Ihrem Sozialamt. Dort wird geprüft, welche Unterstützung Sie brauchen. Ihre Wünsche werden dabei, wenn möglich, berücksichtigt.

Falls Sie das zuständige Amt nicht finden, wenden Sie sich direkt an Ihre Kreisverwaltung, die Ihnen weiterhilft.

Unterstützung für Jugendlichen beim Einstieg in das Berufsleben

Junge Menschen mit Behinderungen sollen eine Ausbildung oder Arbeit finden, die zu ihnen passt. Die Bundesagentur für Arbeit berät Sie als Eltern und Jugendliche bereits während der Schulzeit.

Die Beraterinnen und Berater für berufliche Rehabilitation und Teilhabe der Bundesagentur für Arbeit helfen dabei, eine passende Ausbildung oder eine andere berufliche Lösung zu finden. Sie berücksichtigen dabei die Stärken und Interessen Ihres Kindes. Gemeinsam mit Ihnen als Familie stimmen sie die nächsten Schritte ab. Ziel ist eine möglichst dauerhafte Eingliederung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt.

Tipp: Hier finden Sie Informationen zum Förderprogramm für den barrierefreien Umbau Ihrer Wohnung oder Ihres Hauses.

Weitere Informationen

Illustration eines Jungen mit seinem Vater

Das Leben mit einer Behinderung bringt besondere Herausforderungen mit sich – in der Schule, im Beruf oder im Alltag. In Brandenburg gibt es viele Unterstützungsangebote, damit Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit Behinderung selbstbestimmt leben können. Die sogenannte Eingliederungshilfe unterstützt Menschen mit Behinderung dabei, ein möglichst selbstständiges Leben zu führen.

Dazu gehören Hilfen für

  • Schule und Bildung (zum Beispiel Hilfsmittel oder Tagesbetreuung im Hort oder anderen Einrichtungen)
  • Wohnen (zum Beispiel barrierefreie Wohnungsangebote oder betreutes Wohnen)
  • Gesundheit und Therapie (zum Beispiel Reha-Therapien oder Geräte)
  • Freizeit und Gemeinschaft (zum Beispiel passende Freizeitangebote oder Begleitung im Alltag)

Welche Eingliederungshilfe gibt es für Kinder und Jugendliche mit Behinderung?

Für Ihr Kind gibt es verschiedene Hilfen – je nach Alter und Bedarf.

Dazu gehören:

  • Hilfe zu Hause (zum Beispiel mobile Pflegedienste oder Therapieangebote)
  • Tagesbetreuung (zum Beispiel spezielle Kitas, Förderangebote in Schulen und Hort oder Therapiezentren für Kinder mit Behinderung)
  • Wohnen (zum Beispiel betreutes Wohnen oder Wohngruppen)
  • Rund-um-die-Uhr-Betreuung (zum Beispiel Wohnheime oder stationäre Betreuung für Kinder, die dauerhaft medizinische oder intensive Unterstützung brauchen)

Gut zu wissen: Wenn Ihr Kind noch nicht in die Schule geht und Sie sich Sorgen um seine Entwicklung machen, wenden Sie sich am besten an eine der Brandenburgischen Frühförder- und Beratungsstellen. Sollten Sie bei Ihrem Schulkind eine Entwicklungsstörung vermuten, steht Ihnen Ihr Jugendamt vor Ort zur Verfügung.

Wie beantrage ich Eingliederungshilfen?

In den meisten Landkreisen in Brandenburg beantragen Sie die Eingliederungshilfe in Ihrem Sozialamt. Dort wird geprüft, welche Unterstützung Sie brauchen. Ihre Wünsche werden dabei, wenn möglich, berücksichtigt.

Falls Sie das zuständige Amt nicht finden, wenden Sie sich direkt an Ihre Kreisverwaltung, die Ihnen weiterhilft.

Unterstützung für Jugendlichen beim Einstieg in das Berufsleben

Junge Menschen mit Behinderungen sollen eine Ausbildung oder Arbeit finden, die zu ihnen passt. Die Bundesagentur für Arbeit berät Sie als Eltern und Jugendliche bereits während der Schulzeit.

Die Beraterinnen und Berater für berufliche Rehabilitation und Teilhabe der Bundesagentur für Arbeit helfen dabei, eine passende Ausbildung oder eine andere berufliche Lösung zu finden. Sie berücksichtigen dabei die Stärken und Interessen Ihres Kindes. Gemeinsam mit Ihnen als Familie stimmen sie die nächsten Schritte ab. Ziel ist eine möglichst dauerhafte Eingliederung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt.

Tipp: Hier finden Sie Informationen zum Förderprogramm für den barrierefreien Umbau Ihrer Wohnung oder Ihres Hauses.

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