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Grundsicherung für Arbeitssuchende

Das Grundsicherungsgeld sichert Ihr Existenzminimum, wenn Sie länger arbeitslos sind oder Ihr Einkommen nicht ausreicht. 

Der Staat unterstützt Sie, wenn Sie länger arbeitslos sind oder Ihr Einkommen nicht für Ihr Leben ausreicht. Das kann verschiedene Gründe haben, wie den Verlust der Arbeitsstelle oder eine chronische Krankheit. Dafür gibt es das Grundsicherungsgeld. Es sichert Ihnen ein menschenwürdiges Existenzminimum. Ihre Ansprechstelle für das Grundsicherungsgeld ist das Jobcenter vor Ort.

Wann bekomme ich Grundsicherungsgeld?

Sie erhalten Grundsicherungsgeld, wenn Sie

  • erwerbsfähig und hilfebedürftig sind,
  • nicht erwerbsfähig und hilfebedürftig sind und mit einer erwerbsfähigen Person zusammenleben.

Erwerbsfähig bedeutet, dass Sie keine Krankheit oder Behinderung daran hindert, zu arbeiten.

Hilfebedürftig bedeutet, dass Sie den Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln bestreiten können.

Wie wird das Grundsicherungsgeld berechnet?

Bei der Berechnung des Grundsicherungsgeldes werden alle Personen berücksichtigt, die mit Ihnen zusammenleben. Wenn Sie füreinander Verantwortung übernehmen, bilden sie gemeinsam eine Bedarfsgemeinschaft. Auch wenn Sie den Antrag auf Grundsicherung für Arbeitsuchende allein stellen, gelten Sie beim Jobcenter als Bedarfsgemeinschaft.

Bedarfsgemeinschaften sind zum Beispiel:

  • Eheleute, die nicht dauerhaft getrennt sind
  • eingetragene gleichgeschlechtliche Lebenspartnerinnen und Lebenspartner, die nicht dauerhaft getrennt leben
  • Personen in einer "Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft". Das sind Partnerschaften, in denen Sie gemeinsam in einem Haushalt leben und füreinander Verantwortung übernehmen.

Zur Bedarfsgemeinschaft gehören auch Kinder, die im Haushalt leben und jünger als 25 Jahre sind. Voraussetzung: Sie sind unverheiratet, erwerbsfähig und haben nicht genug Einkommen, um sich selbst zu versorgen. Zum Einkommen von Kindern zählen dabei auch Kindergeld oder Unterhaltszahlungen.

Da die Leistungen der Grundsicherung nur gezahlt werden, sofern Hilfebedürftigkeit besteht, muss das Einkommen und Vermögen der Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft berücksichtigt werden. Es gelten Vermögensfreibeträge, die mit dem Alter ansteigen: bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres: 5.000 Euro; ab dem 31. Lebensjahr: 10.000 Euro; ab dem 41. Lebensjahr: 12.500 Euro; ab dem 51. Lebensjahr: 20.000 Euro. Das Schonvermögen bleibt weiterhin geschützt. Dazu gehören zum Beispiel ein angemessener Hausrat, ein angemessenes Auto, eine Altersvorsorge. Sofern Erwerbseinkommen vorliegt, gelten auch hier Freibeträge. Hierzu berät Sie Ihr Jobcenter.

Wie hoch ist das Grundsicherungsgeld?

Beim Grundsicherungsgeld erhalten Sie einen sogenannten Regelbedarf. Dabei handelt es sich um Geldbeträge für alltägliche Ausgaben, etwa für Lebensmittel und Kleidung. Alleinerziehende erhalten zum Beispiel 563 Euro monatlich. Bei Kindern zwischen 0 und 17 Jahren bewegt sich der Regelbedarf zwischen 357 und 471 Euro.

Weitere Informationen erhalten Sie hier:

Wann kann ich Zuschüsse erhalten?

In besonderen Lebenssituationen können Sie Zuschüsse erhalten. Diese Zuschüsse heißen Mehrbedarfe und Einmalbedarfe.

  • Einen Mehrbedarf erhalten Sie in besonderen Lebenslagen. Wenn Sie zum Beispiel alleinerziehend oder schwanger sind, können Sie einen Mehrbedarf beantragen.
  • Einen Einmalbedarf erhalten Sie als Überweisung oder Gutschein nur einmal. Wenn Sie zum Beispiel Ihre erste Wohnung einrichten oder schwanger sind und eine Erstausstattung für Ihr Kind benötigen, können Sie den Einmalbedarf beantragen.

Was sind die Leistungen für Bildung und Teilhabe von Kindern und Jugendlichen?

Die Leistungen für Bildung und Teilhabe helfen Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen bis 25 Jahren besser am sozialen und kulturellen Leben teilhaben zu können. Die Zuschüsse können Sie für diese Aktivitäten beantragen:

  • Schulausflüge,
  • Nachhilfeunterricht,
  • Sportvereinsgebühren oder Musikunterricht

Weiterhin können die Aufwendungen für Schülerbeförderung und Mittagessen in Kindertagesstätten, Kindertagespflege oder Schule übernommen werden. Für Schulmaterial gibt es ebenfalls einen Zuschuss.

Wie kann ich Grundsicherungsgeld beantragen?

Den Antrag auf Grundsicherung stellen Sie bei Ihrem Jobcenter. Sie können zwischen zwei Wegen wählen:

Informieren Sie sich vor dem Antrag bei der Bundesagentur für Arbeit. Dort finden Sie auch Merkblätter und Formulare.

Rechtsgrundlagen

Illustration, die den Buchstaben G zeigt

Das Grundsicherungsgeld sichert Ihr Existenzminimum, wenn Sie länger arbeitslos sind oder Ihr Einkommen nicht ausreicht. 

Der Staat unterstützt Sie, wenn Sie länger arbeitslos sind oder Ihr Einkommen nicht für Ihr Leben ausreicht. Das kann verschiedene Gründe haben, wie den Verlust der Arbeitsstelle oder eine chronische Krankheit. Dafür gibt es das Grundsicherungsgeld. Es sichert Ihnen ein menschenwürdiges Existenzminimum. Ihre Ansprechstelle für das Grundsicherungsgeld ist das Jobcenter vor Ort.

Wann bekomme ich Grundsicherungsgeld?

Sie erhalten Grundsicherungsgeld, wenn Sie

  • erwerbsfähig und hilfebedürftig sind,
  • nicht erwerbsfähig und hilfebedürftig sind und mit einer erwerbsfähigen Person zusammenleben.

Erwerbsfähig bedeutet, dass Sie keine Krankheit oder Behinderung daran hindert, zu arbeiten.

Hilfebedürftig bedeutet, dass Sie den Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln bestreiten können.

Wie wird das Grundsicherungsgeld berechnet?

Bei der Berechnung des Grundsicherungsgeldes werden alle Personen berücksichtigt, die mit Ihnen zusammenleben. Wenn Sie füreinander Verantwortung übernehmen, bilden sie gemeinsam eine Bedarfsgemeinschaft. Auch wenn Sie den Antrag auf Grundsicherung für Arbeitsuchende allein stellen, gelten Sie beim Jobcenter als Bedarfsgemeinschaft.

Bedarfsgemeinschaften sind zum Beispiel:

  • Eheleute, die nicht dauerhaft getrennt sind
  • eingetragene gleichgeschlechtliche Lebenspartnerinnen und Lebenspartner, die nicht dauerhaft getrennt leben
  • Personen in einer "Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft". Das sind Partnerschaften, in denen Sie gemeinsam in einem Haushalt leben und füreinander Verantwortung übernehmen.

Zur Bedarfsgemeinschaft gehören auch Kinder, die im Haushalt leben und jünger als 25 Jahre sind. Voraussetzung: Sie sind unverheiratet, erwerbsfähig und haben nicht genug Einkommen, um sich selbst zu versorgen. Zum Einkommen von Kindern zählen dabei auch Kindergeld oder Unterhaltszahlungen.

Da die Leistungen der Grundsicherung nur gezahlt werden, sofern Hilfebedürftigkeit besteht, muss das Einkommen und Vermögen der Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft berücksichtigt werden. Es gelten Vermögensfreibeträge, die mit dem Alter ansteigen: bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres: 5.000 Euro; ab dem 31. Lebensjahr: 10.000 Euro; ab dem 41. Lebensjahr: 12.500 Euro; ab dem 51. Lebensjahr: 20.000 Euro. Das Schonvermögen bleibt weiterhin geschützt. Dazu gehören zum Beispiel ein angemessener Hausrat, ein angemessenes Auto, eine Altersvorsorge. Sofern Erwerbseinkommen vorliegt, gelten auch hier Freibeträge. Hierzu berät Sie Ihr Jobcenter.

Wie hoch ist das Grundsicherungsgeld?

Beim Grundsicherungsgeld erhalten Sie einen sogenannten Regelbedarf. Dabei handelt es sich um Geldbeträge für alltägliche Ausgaben, etwa für Lebensmittel und Kleidung. Alleinerziehende erhalten zum Beispiel 563 Euro monatlich. Bei Kindern zwischen 0 und 17 Jahren bewegt sich der Regelbedarf zwischen 357 und 471 Euro.

Weitere Informationen erhalten Sie hier:

Wann kann ich Zuschüsse erhalten?

In besonderen Lebenssituationen können Sie Zuschüsse erhalten. Diese Zuschüsse heißen Mehrbedarfe und Einmalbedarfe.

  • Einen Mehrbedarf erhalten Sie in besonderen Lebenslagen. Wenn Sie zum Beispiel alleinerziehend oder schwanger sind, können Sie einen Mehrbedarf beantragen.
  • Einen Einmalbedarf erhalten Sie als Überweisung oder Gutschein nur einmal. Wenn Sie zum Beispiel Ihre erste Wohnung einrichten oder schwanger sind und eine Erstausstattung für Ihr Kind benötigen, können Sie den Einmalbedarf beantragen.

Was sind die Leistungen für Bildung und Teilhabe von Kindern und Jugendlichen?

Die Leistungen für Bildung und Teilhabe helfen Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen bis 25 Jahren besser am sozialen und kulturellen Leben teilhaben zu können. Die Zuschüsse können Sie für diese Aktivitäten beantragen:

  • Schulausflüge,
  • Nachhilfeunterricht,
  • Sportvereinsgebühren oder Musikunterricht

Weiterhin können die Aufwendungen für Schülerbeförderung und Mittagessen in Kindertagesstätten, Kindertagespflege oder Schule übernommen werden. Für Schulmaterial gibt es ebenfalls einen Zuschuss.

Wie kann ich Grundsicherungsgeld beantragen?

Den Antrag auf Grundsicherung stellen Sie bei Ihrem Jobcenter. Sie können zwischen zwei Wegen wählen:

Informieren Sie sich vor dem Antrag bei der Bundesagentur für Arbeit. Dort finden Sie auch Merkblätter und Formulare.

Rechtsgrundlagen