Sozialhilfe
Wer in eine existentielle Notlage gerät und keine oder nur geringe eigene Mittel hat, um sich daraus zu befreien, kann Anspruch auf eine Leistung der Sozialhilfe haben.
Die Sozialhilfe hilft Ihnen dann unter bestimmten Voraussetzungen, wenn Sie
- kein oder nur geringes Einkommen,
- keine oder nur geringe Ersparnisse und
- keine oder nicht ausreichende Unterstützung durch eine Versicherung oder Angehörige haben.
Zur Sozialhilfe gehören diese 6 Leistungen:
- Hilfe zum Lebensunterhalt
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
- Hilfen zur Gesundheit
- Hilfe zur Pflege
- Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten
- Hilfe in anderen Lebenslagen
Was ist die Hilfe zum Lebensunterhalt?
Diese Hilfe erhalten Sie, wenn Sie Ihre Nahrungsmittel, Unterkunft, Kleidung und Hausrat nicht aus Ihren eigenen Mitteln zahlen können. Voraussetzung ist, dass Sie diese beiden Leistungen nicht erhalten können:
- Grundsicherung für Arbeitsuchende und
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
Sie erhalten als Hilfe zum Lebensunterhalt einen Regelsatz. Dieser richtet sich nach Ihrem Alter und, wenn Sie erwachsen sind, danach, ob Sie allein oder in einer Gemeinschaft leben. Vorhandenes Einkommen und Ersparnisse werden dabei unter Beachtung von Freigrenzen berücksichtigt.
Was ist die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung?
Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung erhalten Sie, wenn Ihr Einkommen und Vermögen nicht zum Leben ausreicht. Dazu müssen Sie eine dieser 4 Voraussetzungen erfüllen:
- Sie haben die Altersgrenze für Ihre Rente erreicht.
- Sie sind mindestens 18 Jahre alt und aus medizinischen Gründen dauerhaft voll erwerbsgemindert.
- Sie sind mindestens 18 Jahre alt und in einer Werkstatt für behinderte Menschen im Eingangsverfahren oder in der Berufsbildung.
- Sie sind mindestens 18 Jahre alt und in einer Ausbildung, in der Sie ein Budget für Ausbildung erhalten.
Was sind die Hilfen zur Gesundheit?
Wenn Sie nicht krankenversichert sind, stellen die Hilfen zur Gesundheit Ihre medizinische Versorgung sicher.
Was sind die Hilfen zur Pflege?
Die Hilfen zur Pflege können Sie beantragen, wenn Sie pflegebedürftig und in finanziellen Schwierigkeiten sind. Dazu müssen Sie eine dieser 3 Voraussetzungen erfüllen:
- Sie sind in der Pflegeversicherung nicht ausreichend versichert.
- Sie sind voraussichtlich nicht für mindestens 6 Monate pflegebedürftig und erhalten deswegen keine Leistungen der Pflegeversicherung.
- Ihr Bedarf an Pflege ist durch die Leistungen der Pflegeversicherung nicht sichergestellt.
In der Regel erhalten Sie die Hilfen nur, wenn Sie einen Pflegegrad von 2 bis 5 haben. Haben Sie einen Pflegegrad 1, dann können Sie Pflegehilfsmittel und Maßnahmen für ein besseres Wohnumfeld erhalten.
Was sind die Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten?
Diese Hilfen helfen Ihnen bei besonders großen sozialen Schwierigkeiten. Das sind zum Beispiel:
- Sie haben keine oder keine ausreichende Wohnung.
- Sie leben in Umständen, die von Gewalt geprägt sind.
- Sie wurden aus einem Heim oder einer geschlossenen Einrichtung entlassen.
In diesen oder ähnlichen Umständen gibt es viele Hilfen für Sie:
- Beratung bei der Wohnungssuche,
- betreutes Wohnen,
- teilstationäre Hilfen,
- stationäre Heimunterbringung.
Das Sozialamt hilft Ihnen individuell weiter.
Was sind die Hilfen in anderen Lebenslagen?
Die Sozialhilfe unterstützt Sie auch in weiteren belastenden Lebenslagen. Dazu gehören die
- Hilfe zur Weiterführung des Haushalts,
- die Altenhilfe,
- die Blindenhilfe,
- die Sozialhilfe für Bestattungskosten und
- die Hilfe in sonstigen Lebenslagen.
Wie kann ich Sozialhilfe beantragen?
Sie beantragen die Sozialhilfe bei Ihrem Sozialamt vor Ort. Das Sozialamt hilft Ihnen auch bei Ihren Fragen. In wenigen Fällen kann auch Ihr Jugendamt die Hilfe gewähren. Eine umfangreiche Beratung bieten auch die Verbände wie die Arbeiterwohlfahrt (AWO), Caritas, die Diakonie und der Paritätische Wohlfahrtsverband.
Weitere Informationen
- Hilfe für Menschen in Not in Brandenburg vom Sozialministerium Brandenburg
- Informationen zur Sozialhilfe vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
- Broschüre "Sozialhilfe" vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
Rechtsgrundlage
- Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII): Sozialhilfe
Wer in eine existentielle Notlage gerät und keine oder nur geringe eigene Mittel hat, um sich daraus zu befreien, kann Anspruch auf eine Leistung der Sozialhilfe haben.
Die Sozialhilfe hilft Ihnen dann unter bestimmten Voraussetzungen, wenn Sie
- kein oder nur geringes Einkommen,
- keine oder nur geringe Ersparnisse und
- keine oder nicht ausreichende Unterstützung durch eine Versicherung oder Angehörige haben.
Zur Sozialhilfe gehören diese 6 Leistungen:
- Hilfe zum Lebensunterhalt
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
- Hilfen zur Gesundheit
- Hilfe zur Pflege
- Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten
- Hilfe in anderen Lebenslagen
Was ist die Hilfe zum Lebensunterhalt?
Diese Hilfe erhalten Sie, wenn Sie Ihre Nahrungsmittel, Unterkunft, Kleidung und Hausrat nicht aus Ihren eigenen Mitteln zahlen können. Voraussetzung ist, dass Sie diese beiden Leistungen nicht erhalten können:
- Grundsicherung für Arbeitsuchende und
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
Sie erhalten als Hilfe zum Lebensunterhalt einen Regelsatz. Dieser richtet sich nach Ihrem Alter und, wenn Sie erwachsen sind, danach, ob Sie allein oder in einer Gemeinschaft leben. Vorhandenes Einkommen und Ersparnisse werden dabei unter Beachtung von Freigrenzen berücksichtigt.
Was ist die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung?
Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung erhalten Sie, wenn Ihr Einkommen und Vermögen nicht zum Leben ausreicht. Dazu müssen Sie eine dieser 4 Voraussetzungen erfüllen:
- Sie haben die Altersgrenze für Ihre Rente erreicht.
- Sie sind mindestens 18 Jahre alt und aus medizinischen Gründen dauerhaft voll erwerbsgemindert.
- Sie sind mindestens 18 Jahre alt und in einer Werkstatt für behinderte Menschen im Eingangsverfahren oder in der Berufsbildung.
- Sie sind mindestens 18 Jahre alt und in einer Ausbildung, in der Sie ein Budget für Ausbildung erhalten.
Was sind die Hilfen zur Gesundheit?
Wenn Sie nicht krankenversichert sind, stellen die Hilfen zur Gesundheit Ihre medizinische Versorgung sicher.
Was sind die Hilfen zur Pflege?
Die Hilfen zur Pflege können Sie beantragen, wenn Sie pflegebedürftig und in finanziellen Schwierigkeiten sind. Dazu müssen Sie eine dieser 3 Voraussetzungen erfüllen:
- Sie sind in der Pflegeversicherung nicht ausreichend versichert.
- Sie sind voraussichtlich nicht für mindestens 6 Monate pflegebedürftig und erhalten deswegen keine Leistungen der Pflegeversicherung.
- Ihr Bedarf an Pflege ist durch die Leistungen der Pflegeversicherung nicht sichergestellt.
In der Regel erhalten Sie die Hilfen nur, wenn Sie einen Pflegegrad von 2 bis 5 haben. Haben Sie einen Pflegegrad 1, dann können Sie Pflegehilfsmittel und Maßnahmen für ein besseres Wohnumfeld erhalten.
Was sind die Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten?
Diese Hilfen helfen Ihnen bei besonders großen sozialen Schwierigkeiten. Das sind zum Beispiel:
- Sie haben keine oder keine ausreichende Wohnung.
- Sie leben in Umständen, die von Gewalt geprägt sind.
- Sie wurden aus einem Heim oder einer geschlossenen Einrichtung entlassen.
In diesen oder ähnlichen Umständen gibt es viele Hilfen für Sie:
- Beratung bei der Wohnungssuche,
- betreutes Wohnen,
- teilstationäre Hilfen,
- stationäre Heimunterbringung.
Das Sozialamt hilft Ihnen individuell weiter.
Was sind die Hilfen in anderen Lebenslagen?
Die Sozialhilfe unterstützt Sie auch in weiteren belastenden Lebenslagen. Dazu gehören die
- Hilfe zur Weiterführung des Haushalts,
- die Altenhilfe,
- die Blindenhilfe,
- die Sozialhilfe für Bestattungskosten und
- die Hilfe in sonstigen Lebenslagen.
Wie kann ich Sozialhilfe beantragen?
Sie beantragen die Sozialhilfe bei Ihrem Sozialamt vor Ort. Das Sozialamt hilft Ihnen auch bei Ihren Fragen. In wenigen Fällen kann auch Ihr Jugendamt die Hilfe gewähren. Eine umfangreiche Beratung bieten auch die Verbände wie die Arbeiterwohlfahrt (AWO), Caritas, die Diakonie und der Paritätische Wohlfahrtsverband.
Weitere Informationen
- Hilfe für Menschen in Not in Brandenburg vom Sozialministerium Brandenburg
- Informationen zur Sozialhilfe vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
- Broschüre "Sozialhilfe" vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
Rechtsgrundlage
- Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII): Sozialhilfe
