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Gesundheit und Vorsorge für Schwangere

Schwangerschaft und Geburt sind natürliche Prozesse, die bei gesunden Frauen in der Regel unproblematisch verlaufen. Schwangerenvorsorge hilft, Risiken frühzeitig zu entdecken und den normalen Verlauf der Schwangerschaft zu fördern.

Als Schwangere haben Sie Anspruch auf Begleitung, Beratung und regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen durch eine Hebamme und eine Frauenärztin oder einen Frauenarzt. Bei der ersten Untersuchung erhalten Sie einen Mutterpass. Ihre Hebamme, Ihre Frauenärztin oder Ihr Frauenarzt tragen die Ergebnisse der Vorsorgeuntersuchungen in den Mutterpass ein.

Die anfallenden Kosten übernehmen die gesetzlichen und die privaten Krankenkassen. Sind Sie berufstätig, muss Sie Ihr Arbeitgeber für die Untersuchungen freistellen, ohne dass Sie Geld verlieren.

Was passiert bei der Vorsorgeuntersuchung?

Die Vorsorgeuntersuchungen dienen der Kontrolle, ob die Schwangerschaft normal verläuft und der frühzeitigen Entdeckung möglicher Risiken. Ihre Gesundheit und die Entwicklung Ihres ungeborenen Kindes stehen im Mittelpunkt.

Vereinbaren Sie nach einem positiven Schwangerschaftstest möglichst früh einen Termin bei Ihrer Frauenärztin oder Ihrem Frauenarzt und/oder Ihrer Hebamme. Bei der Erstuntersuchung stellt die Ärztin oder der Arzt und/oder die Hebamme die Schwangerschaft fest und errechnet den voraussichtlichen Geburtstermin. Beim ersten Termin wird neben der Diagnose auch ein ausführliches Gespräch geführt. Die Ärztin oder der Arzt und/oder die Hebamme erfasst also Ihren gesundheitlichen Lebensverlauf und den des werdenden Vaters. Zudem wird auch der bisherige Verlauf der Schwangerschaft besprochen.

In der Regel finden die Vorsorgeuntersuchungen alle 4 Wochen statt. Ab der 32. Schwangerschaftswoche stehen dann alle 2 Wochen Vorsorgeuntersuchungen an. Überschreiten Sie den errechneten Geburtstermin, erfolgen die Kontrolluntersuchungen alle 2 bis 3 Tage.

Was ist der Mutterpass?

Den Mutterpass erhalten Sie von Ihrer Ärztin, Ihrem Arzt oder Ihrer Hebamme bei der ersten Untersuchung. Darin wird Folgendes vermerkt:

  • alle Ergebnisse der Untersuchungen,
  • der voraussichtliche Entbindungstermin,
  • der Schwangerschaftsverlauf sowie
  • alle eventuell auftretenden Krankheiten und Komplikationen.

Tragen Sie den Mutterpass immer bei sich. Er enthält alle wichtigen Informationen, die besonders in Notfällen von großer Bedeutung sein können. Sie sollten den Mutterpass auch nach der Geburt behalten, da er bei eventuell späteren Schwangerschaften eine wichtige Informationsquelle ist.

Sie finden weitere Informationen zum Mutterpass auf Frauenärzte im Netz.

Was ist der Zahnärztliche Prophylaxe-Pass Mutter & Kind?

Zusammen mit dem Mutterpass bekommen Sie in Ihrer Arztpraxis, bei Ihrer Zahnärztin oder Ihrem Zahnarzt den Zahnärztlichen Prophylaxe-Pass Mutter & Kind. Er enthält Informationen zur Förderung der Mundgesundheit für Schwangere sowie für Kinder. Der Pass begleitet Mutter und Kind von der Schwangerschaft bis zum zweiten Geburtstag des Kindes.

Idealerweise nehmen Sie vor der Geburt mindestens 2 Vorsorgeuntersuchungen wahr. Mit Ihrem Kind sollten Sie ab dem 1. Milchzahn, also circa ab dem 6. Lebensmonat, eine Zahnarztpraxis besuchen. Sobald Ihr Kind 1 Jahr alt ist, bekommt es in der Kita oder Tagespflegestelle den "Zahnärztlichen Prophylaxe-Pass für Vorschulkinder".

Hebammen und Geburtsvorbereitung

Eine gute Vorbereitung kann Ihnen dabei helfen, die Geburt, das Wochenbett und die Stillzeit zu meistern.

Wie kann mich eine Hebamme unterstützen?

Die Hebamme kann Sie in folgenden Bereichen unterstützen:

  • Beratung in der Schwangerschaft, zum Beispiel zu Ernährung und Lebensführung
  • Geburtsvorbereitungskurse
  • Maßnahmen zur Behandlung und Linderung möglicher Schwangerschaftsbeschwerden, auch bei vorzeitiger Wehentätigkeit
  • Vorbereitung auf die Pflege des Neugeborenen
  • Information über soziale Hilfen in der Schwangerschaft und während des Wochenbetts
  • Übergang von der Partnerschaft zur Elternschaft

Weitere Informationen

Wie kann ich mich auf die Geburt vorbereiten?

Sie können sich auf die Geburt in Frauen- oder Paarkursen vorbereiten. Hier erfahren Sie alles, was Sie für die Schwangerschaft, Geburt, Wochenbettzeit und Stillzeit sowie über das Neugeborene wissen sollten. Auch Entspannungs- und Atemtechniken, Körperwahrnehmung oder Gebärpositionen sind Inhalt eines solchen Kurses. Bei gesundheitlichen Besonderheiten sind auf Verordnung durch Ihre Frauenärztin oder Ihren Frauenarzt auch Einzelstunden möglich.

Kurse zur Vorbereitung auf die Geburt bieten zum Beispiel Hebammen in freier Praxis, Geburtshäuser oder Kliniken im Rahmen der Hebammenhilfe an. Auch in Frauenkliniken, in Verbänden der Familienarbeit oder Gesundheitszentren finden Sie Unterstützung.

Gibt es Kuren für Schwangere?

Ja. Sollten Sie Schwangerschaftsbeschwerden haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Schwangerenkur machen, zum Beispiel in der Rehaklinik Waldfrieden in Buckow.

Sie können die Schwangerenkur machen, wenn Sie diese 3 Voraussetzungen erfüllen:

  • Ihre Beschwerden sind nicht so schwer, dass Sie eine stationäre Behandlung im Krankenhaus benötigen.
  • Ihre Beschwerden sind allerdings so schwer, dass eine Behandlung zuhause kompliziert ist.
  • In Ihrem Haushalt lebt bereits ein Kind.

Die Kur können Sie bei Ihrer Krankenkasse beantragen. Hier finden Sie ausführliche Informationen zur Antragstellung.

Bei den Beratungsstellen des Müttergenesungswerks erhalten Sie weitere Informationen zu Kuren für Schwangere.

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Illustration einer Pflanze

Schwangerschaft und Geburt sind natürliche Prozesse, die bei gesunden Frauen in der Regel unproblematisch verlaufen. Schwangerenvorsorge hilft, Risiken frühzeitig zu entdecken und den normalen Verlauf der Schwangerschaft zu fördern.

Als Schwangere haben Sie Anspruch auf Begleitung, Beratung und regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen durch eine Hebamme und eine Frauenärztin oder einen Frauenarzt. Bei der ersten Untersuchung erhalten Sie einen Mutterpass. Ihre Hebamme, Ihre Frauenärztin oder Ihr Frauenarzt tragen die Ergebnisse der Vorsorgeuntersuchungen in den Mutterpass ein.

Die anfallenden Kosten übernehmen die gesetzlichen und die privaten Krankenkassen. Sind Sie berufstätig, muss Sie Ihr Arbeitgeber für die Untersuchungen freistellen, ohne dass Sie Geld verlieren.

Was passiert bei der Vorsorgeuntersuchung?

Die Vorsorgeuntersuchungen dienen der Kontrolle, ob die Schwangerschaft normal verläuft und der frühzeitigen Entdeckung möglicher Risiken. Ihre Gesundheit und die Entwicklung Ihres ungeborenen Kindes stehen im Mittelpunkt.

Vereinbaren Sie nach einem positiven Schwangerschaftstest möglichst früh einen Termin bei Ihrer Frauenärztin oder Ihrem Frauenarzt und/oder Ihrer Hebamme. Bei der Erstuntersuchung stellt die Ärztin oder der Arzt und/oder die Hebamme die Schwangerschaft fest und errechnet den voraussichtlichen Geburtstermin. Beim ersten Termin wird neben der Diagnose auch ein ausführliches Gespräch geführt. Die Ärztin oder der Arzt und/oder die Hebamme erfasst also Ihren gesundheitlichen Lebensverlauf und den des werdenden Vaters. Zudem wird auch der bisherige Verlauf der Schwangerschaft besprochen.

In der Regel finden die Vorsorgeuntersuchungen alle 4 Wochen statt. Ab der 32. Schwangerschaftswoche stehen dann alle 2 Wochen Vorsorgeuntersuchungen an. Überschreiten Sie den errechneten Geburtstermin, erfolgen die Kontrolluntersuchungen alle 2 bis 3 Tage.

Was ist der Mutterpass?

Den Mutterpass erhalten Sie von Ihrer Ärztin, Ihrem Arzt oder Ihrer Hebamme bei der ersten Untersuchung. Darin wird Folgendes vermerkt:

  • alle Ergebnisse der Untersuchungen,
  • der voraussichtliche Entbindungstermin,
  • der Schwangerschaftsverlauf sowie
  • alle eventuell auftretenden Krankheiten und Komplikationen.

Tragen Sie den Mutterpass immer bei sich. Er enthält alle wichtigen Informationen, die besonders in Notfällen von großer Bedeutung sein können. Sie sollten den Mutterpass auch nach der Geburt behalten, da er bei eventuell späteren Schwangerschaften eine wichtige Informationsquelle ist.

Sie finden weitere Informationen zum Mutterpass auf Frauenärzte im Netz.

Was ist der Zahnärztliche Prophylaxe-Pass Mutter & Kind?

Zusammen mit dem Mutterpass bekommen Sie in Ihrer Arztpraxis, bei Ihrer Zahnärztin oder Ihrem Zahnarzt den Zahnärztlichen Prophylaxe-Pass Mutter & Kind. Er enthält Informationen zur Förderung der Mundgesundheit für Schwangere sowie für Kinder. Der Pass begleitet Mutter und Kind von der Schwangerschaft bis zum zweiten Geburtstag des Kindes.

Idealerweise nehmen Sie vor der Geburt mindestens 2 Vorsorgeuntersuchungen wahr. Mit Ihrem Kind sollten Sie ab dem 1. Milchzahn, also circa ab dem 6. Lebensmonat, eine Zahnarztpraxis besuchen. Sobald Ihr Kind 1 Jahr alt ist, bekommt es in der Kita oder Tagespflegestelle den "Zahnärztlichen Prophylaxe-Pass für Vorschulkinder".

Hebammen und Geburtsvorbereitung

Eine gute Vorbereitung kann Ihnen dabei helfen, die Geburt, das Wochenbett und die Stillzeit zu meistern.

Wie kann mich eine Hebamme unterstützen?

Die Hebamme kann Sie in folgenden Bereichen unterstützen:

  • Beratung in der Schwangerschaft, zum Beispiel zu Ernährung und Lebensführung
  • Geburtsvorbereitungskurse
  • Maßnahmen zur Behandlung und Linderung möglicher Schwangerschaftsbeschwerden, auch bei vorzeitiger Wehentätigkeit
  • Vorbereitung auf die Pflege des Neugeborenen
  • Information über soziale Hilfen in der Schwangerschaft und während des Wochenbetts
  • Übergang von der Partnerschaft zur Elternschaft

Weitere Informationen

Wie kann ich mich auf die Geburt vorbereiten?

Sie können sich auf die Geburt in Frauen- oder Paarkursen vorbereiten. Hier erfahren Sie alles, was Sie für die Schwangerschaft, Geburt, Wochenbettzeit und Stillzeit sowie über das Neugeborene wissen sollten. Auch Entspannungs- und Atemtechniken, Körperwahrnehmung oder Gebärpositionen sind Inhalt eines solchen Kurses. Bei gesundheitlichen Besonderheiten sind auf Verordnung durch Ihre Frauenärztin oder Ihren Frauenarzt auch Einzelstunden möglich.

Kurse zur Vorbereitung auf die Geburt bieten zum Beispiel Hebammen in freier Praxis, Geburtshäuser oder Kliniken im Rahmen der Hebammenhilfe an. Auch in Frauenkliniken, in Verbänden der Familienarbeit oder Gesundheitszentren finden Sie Unterstützung.

Gibt es Kuren für Schwangere?

Ja. Sollten Sie Schwangerschaftsbeschwerden haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Schwangerenkur machen, zum Beispiel in der Rehaklinik Waldfrieden in Buckow.

Sie können die Schwangerenkur machen, wenn Sie diese 3 Voraussetzungen erfüllen:

  • Ihre Beschwerden sind nicht so schwer, dass Sie eine stationäre Behandlung im Krankenhaus benötigen.
  • Ihre Beschwerden sind allerdings so schwer, dass eine Behandlung zuhause kompliziert ist.
  • In Ihrem Haushalt lebt bereits ein Kind.

Die Kur können Sie bei Ihrer Krankenkasse beantragen. Hier finden Sie ausführliche Informationen zur Antragstellung.

Bei den Beratungsstellen des Müttergenesungswerks erhalten Sie weitere Informationen zu Kuren für Schwangere.

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