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Tagesbetreuung für Kinder mit Behinderungen

Ob mit oder ohne Behinderung: Von der gemeinsamen Erziehung in Kitas profitieren alle Kinder.

Kinder mit Behinderung brauchen eine gute Betreuung und Unterstützung – auch außerhalb der Familie. Kitas haben für die Förderung von Kindern mit Behinderung eine große Bedeutung. Die gemeinsame Erziehung fördert nicht nur die Selbstständigkeit und Gleichberechtigung: Alle Kinder lernen im zwanglosen Umgang miteinander, sich gegenseitig zu unterstützen, zu akzeptieren und aufeinander Rücksicht zu nehmen.

Kinder mit besonderem Förderbedarf haben Anspruch auf eine ihren individuellen Bedürfnissen entsprechende frühkindliche Bildung, Erziehung und Betreuung. Je nach Art und Ausmaß des Förderbedarfs kann dies in einer Regelkita, einer Integrationskita oder einer spezialisierten Einrichtung erfolgen.

Das Brandenburgische Kindertagesstättengesetz (§ 3 Abs. 2 Nr. 5 KitaG) legt fest, dass Kindertagesstätten die unterschiedlichen Lebenslagen sowie die kulturellen und weltanschaulichen Hintergründe der Kinder in ihrer pädagogischen Arbeit berücksichtigen sollen.

Eltern und Sorgeberechtigte, die eine geeignete Betreuung für ihr Kind suchen, sollten sich zunächst an das für ihren Wohnort zuständige Jugendamt wenden. Dort erhalten sie Beratung zu bestehenden Betreuungsmöglichkeiten und Unterstützung bei der Antragstellung.

Welche Hilfen gibt es in Kitas für Kinder mit Behinderung?

Damit Ihr Kind in der Kita oder Integrationskita die bestmögliche Förderung erhält, gibt es verschiedene Hilfsangebote, die außerhalb der Kitafinanzierung durch die Eltern beantragt werden müssen:

  • Zusätzliche Fachkräfte: mehr pädagogisches oder therapeutisches Personal für eine gezielte Förderung.
  • Therapien in der Kita: heilpädagogische Maßnahmen zur Unterstützung der Entwicklung.
  • Hilfsmittel: spezielle Ausstattung, die Ihrem Kind den Kita-Alltag erleichtert.

Bei der Betreuung von Kindern mit besonderem Förderbedarf kann in der Kita ein erhöhter Unterstützungsbedarf entstehen. In solchen Fällen wenden sie sich an den Träger der Eingliederungshilfe (Sozialamt oder Jugendhilfe). Über die Eingliederungshilfe können diese zusätzlichen Hilfen finanziert werden. Diese Leistungen ergänzen den allgemeinen Anspruch auf Kindertagesbetreuung nach dem Kita-Gesetz Brandenburg (KitaG). Ihr Kind soll damit möglichst selbstständig am Kita-Alltag teilnehmen und sich bestmöglich entwickeln können.

Gut zu wissen: Die Kitas in Brandenburg arbeiten eng mit Frühförderstellen, medizinischen und pädagogischen Fachkräften zusammen, um die Förderung individuell an die Bedürfnisse Ihres Kindes anzupassen und sie passgenau zu beraten. So wird sichergestellt, dass es die bestmögliche Betreuung bekommt. Als Eltern können Sie auch eine Therapeutin oder einen Therapeuten Ihrer Wahl in Anspruch nehmen. Unabhängig vom Besuch einer Kita können Kinder mit (drohender) Behinderung auch Leistungen einer Frühförderstelle erhalten.

Gibt es Alternativen zur Betreuung in einer Kita?

Falls Sie eine familiennahe Betreuung bevorzugen, können Sie Ihr Kind mit Behinderung auch in einer Kindertagespflegestelle betreuen lassen.

Ebenso wie in der Kita ist es auch bei der Kindertagespflege wichtig, dass Sie sich eng mit der Kindertagespflegeperson über die Besonderheiten Ihres Kindes, wie Essgewohnheiten, Schlafgewohnheiten und Spielgewohnheiten oder notwendige Medikamente abstimmen. Es ist sinnvoll, alle Vereinbarungen vertraglich mit der Kindertagespflegeperson oder dem Träger der Kindertagespflegestelle zu regeln. Kindertagespflege ist insbesondere für Kinder im Alter bis zum vollendeten 3. Lebensjahr neben der Betreuung von Kindern in Kindertagesstätten ein gleichrangiges, familiennahes Angebot der Kindertagesbetreuung.

Um die Betreuung Ihres Kindes auch für den Fall sicherzustellen, dass die Kindertagespflegeperson (zum Beispiel Urlaub oder Krankheit) nicht da ist, hat der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Landkreis oder kreisfreie Stadt) die gesetzliche Verpflichtung für die Kindertagespflegestelle (in die er oder eine andere zuständige öffentliche Stelle vermittelt hat), eine verlässliche Vertretung zu organisieren. Die Kosten für eine Kindertagespflege kann auch in Form eines Persönlichen Budgets finanziert werden.

Wie finde ich die passende Kindertagesbetreuung für mein Kind?

Wenn Ihr Kind mit Behinderung eine Kita (egal ob Regel-Kita oder Integrations-Kita) oder eine Kindertagespflegestelle besuchen soll, wenden Sie sich an das zuständige Jugendamt. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beraten Sie über die Betreuungsmöglichkeiten, helfen Ihnen bei der Antragstellung und beziehen gegebenenfalls das Sozialamt mit ein. Darüber hinaus haben Sie Anspruch auf Unterstützung und Begleitung durch eine Verfahrenslotsin oder einen Verfahrenslotsen. Diese Fachkräfte helfen Ihnen beim Auffinden der richtigen Behörden und Anträge.

Das Land Brandenburg verfolgt das Ziel, Inklusion als Leitprinzip in allen Kindertageseinrichtungen umzusetzen. Die gemeinsame Betreuung von Kindern mit und ohne Behinderung wird ausdrücklich unterstützt.

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Illustration einer Frau im Kasack

Ob mit oder ohne Behinderung: Von der gemeinsamen Erziehung in Kitas profitieren alle Kinder.

Kinder mit Behinderung brauchen eine gute Betreuung und Unterstützung – auch außerhalb der Familie. Kitas haben für die Förderung von Kindern mit Behinderung eine große Bedeutung. Die gemeinsame Erziehung fördert nicht nur die Selbstständigkeit und Gleichberechtigung: Alle Kinder lernen im zwanglosen Umgang miteinander, sich gegenseitig zu unterstützen, zu akzeptieren und aufeinander Rücksicht zu nehmen.

Kinder mit besonderem Förderbedarf haben Anspruch auf eine ihren individuellen Bedürfnissen entsprechende frühkindliche Bildung, Erziehung und Betreuung. Je nach Art und Ausmaß des Förderbedarfs kann dies in einer Regelkita, einer Integrationskita oder einer spezialisierten Einrichtung erfolgen.

Das Brandenburgische Kindertagesstättengesetz (§ 3 Abs. 2 Nr. 5 KitaG) legt fest, dass Kindertagesstätten die unterschiedlichen Lebenslagen sowie die kulturellen und weltanschaulichen Hintergründe der Kinder in ihrer pädagogischen Arbeit berücksichtigen sollen.

Eltern und Sorgeberechtigte, die eine geeignete Betreuung für ihr Kind suchen, sollten sich zunächst an das für ihren Wohnort zuständige Jugendamt wenden. Dort erhalten sie Beratung zu bestehenden Betreuungsmöglichkeiten und Unterstützung bei der Antragstellung.

Welche Hilfen gibt es in Kitas für Kinder mit Behinderung?

Damit Ihr Kind in der Kita oder Integrationskita die bestmögliche Förderung erhält, gibt es verschiedene Hilfsangebote, die außerhalb der Kitafinanzierung durch die Eltern beantragt werden müssen:

  • Zusätzliche Fachkräfte: mehr pädagogisches oder therapeutisches Personal für eine gezielte Förderung.
  • Therapien in der Kita: heilpädagogische Maßnahmen zur Unterstützung der Entwicklung.
  • Hilfsmittel: spezielle Ausstattung, die Ihrem Kind den Kita-Alltag erleichtert.

Bei der Betreuung von Kindern mit besonderem Förderbedarf kann in der Kita ein erhöhter Unterstützungsbedarf entstehen. In solchen Fällen wenden sie sich an den Träger der Eingliederungshilfe (Sozialamt oder Jugendhilfe). Über die Eingliederungshilfe können diese zusätzlichen Hilfen finanziert werden. Diese Leistungen ergänzen den allgemeinen Anspruch auf Kindertagesbetreuung nach dem Kita-Gesetz Brandenburg (KitaG). Ihr Kind soll damit möglichst selbstständig am Kita-Alltag teilnehmen und sich bestmöglich entwickeln können.

Gut zu wissen: Die Kitas in Brandenburg arbeiten eng mit Frühförderstellen, medizinischen und pädagogischen Fachkräften zusammen, um die Förderung individuell an die Bedürfnisse Ihres Kindes anzupassen und sie passgenau zu beraten. So wird sichergestellt, dass es die bestmögliche Betreuung bekommt. Als Eltern können Sie auch eine Therapeutin oder einen Therapeuten Ihrer Wahl in Anspruch nehmen. Unabhängig vom Besuch einer Kita können Kinder mit (drohender) Behinderung auch Leistungen einer Frühförderstelle erhalten.

Gibt es Alternativen zur Betreuung in einer Kita?

Falls Sie eine familiennahe Betreuung bevorzugen, können Sie Ihr Kind mit Behinderung auch in einer Kindertagespflegestelle betreuen lassen.

Ebenso wie in der Kita ist es auch bei der Kindertagespflege wichtig, dass Sie sich eng mit der Kindertagespflegeperson über die Besonderheiten Ihres Kindes, wie Essgewohnheiten, Schlafgewohnheiten und Spielgewohnheiten oder notwendige Medikamente abstimmen. Es ist sinnvoll, alle Vereinbarungen vertraglich mit der Kindertagespflegeperson oder dem Träger der Kindertagespflegestelle zu regeln. Kindertagespflege ist insbesondere für Kinder im Alter bis zum vollendeten 3. Lebensjahr neben der Betreuung von Kindern in Kindertagesstätten ein gleichrangiges, familiennahes Angebot der Kindertagesbetreuung.

Um die Betreuung Ihres Kindes auch für den Fall sicherzustellen, dass die Kindertagespflegeperson (zum Beispiel Urlaub oder Krankheit) nicht da ist, hat der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Landkreis oder kreisfreie Stadt) die gesetzliche Verpflichtung für die Kindertagespflegestelle (in die er oder eine andere zuständige öffentliche Stelle vermittelt hat), eine verlässliche Vertretung zu organisieren. Die Kosten für eine Kindertagespflege kann auch in Form eines Persönlichen Budgets finanziert werden.

Wie finde ich die passende Kindertagesbetreuung für mein Kind?

Wenn Ihr Kind mit Behinderung eine Kita (egal ob Regel-Kita oder Integrations-Kita) oder eine Kindertagespflegestelle besuchen soll, wenden Sie sich an das zuständige Jugendamt. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beraten Sie über die Betreuungsmöglichkeiten, helfen Ihnen bei der Antragstellung und beziehen gegebenenfalls das Sozialamt mit ein. Darüber hinaus haben Sie Anspruch auf Unterstützung und Begleitung durch eine Verfahrenslotsin oder einen Verfahrenslotsen. Diese Fachkräfte helfen Ihnen beim Auffinden der richtigen Behörden und Anträge.

Das Land Brandenburg verfolgt das Ziel, Inklusion als Leitprinzip in allen Kindertageseinrichtungen umzusetzen. Die gemeinsame Betreuung von Kindern mit und ohne Behinderung wird ausdrücklich unterstützt.

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