Hauptmenü

Hilfen bei Krankheit in der Familie

Damit Sie und Ihre Familie im Krankheitsfall auch zu Hause gut versorgt sind, übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Kosten für eine häusliche Krankenpflege und Haushaltshilfe.

Wenn Sie in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, wird nicht nur Ihre Behandlung in der Arztpraxis und im Krankenhaus bezahlt. Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, übernimmt die Krankenkasse auch eine häusliche Krankenpflege und eine Haushaltshilfe.

Häusliche Krankenpflege

Wenn Sie wegen einer Krankheit im Alltag stark eingeschränkt sind, kann Ihnen Ihre Ärztin oder Ihr Arzt eine häusliche Krankenpflege verordnen.

Die häusliche Krankenpflege umfasst

  • die Grundpflege. Dazu zählen:
    • Hilfe bei der Körperpflege,
    • Hilfe bei der Einnahme von Medikamenten und Mahlzeiten und
    • Kontrolle des Gesundheitszustandes.
  • die Behandlungspflege. Dazu zählen:
    • Wundversorgung,
    • ärztlich verordnete Injektionen und
    • Überwachung von Infusionen.
  • die hauswirtschaftliche Versorgung. Dazu zählen:
    • Einkäufe und
    • Zubereitung der Mahlzeiten.

Die Pflege wird durch Fachkräfte der Sozialstationen oder ähnlicher ambulanter Dienste erledigt. Wenn Sie keine Pflegekraft finden können, bekommen Sie die Kosten für eine selbst gewählte Pflegeperson erstattet. Zum Beispiel, wenn Ihre Angehörigen Sie pflegen. Dazu gehören Fahrtkosten und, falls notwendig, die Erstattung für den Verdienstausfall.

Welche Voraussetzungen muss ich für die häusliche Krankenpflege erfüllen?

Sie können die häusliche Krankenpflege beantragen, wenn

  • Ihre Behandlung im Krankenhaus notwendig, aber nicht möglich ist.
  • Ihre Behandlung im Krankenhaus dadurch entfällt oder kürzer wird.
  • die Pflege für den Erfolg der Behandlung notwendig ist.
  • keine andere Person im Haushalt die Pflege übernehmen kann.

Auch Ihr Kind und Ihre Ehepartnerin oder Ihr Ehepartner können die häusliche Krankenpflege beantragen, wenn Sie bei Ihnen mitversichert sind. Dabei gelten dieselben Voraussetzungen.

Wie beantrage ich eine häusliche Krankenpflege?

Die häusliche Krankenpflege beantragen Sie bei Ihrer Krankenkasse. Zuvor muss Ihre Ärztin oder Ihr Arzt die Krankenpflege verordnen.

Wie lange erhalte ich häusliche Krankenpflege?

Je nach Krankheitsfall können Sie bis zu 4 Wochen lang Krankenpflege zu Hause erhalten. In Ausnahmefällen bewilligt die Krankenkasse die häusliche Krankenpflege auch für einen längeren Zeitraum.

Haushaltshilfe

Die Haushaltshilfe umfasst praktisch alle Aufgaben in einer Familie. Dazu gehört der Haushalt mit Einkaufen, Kochen und Putzen bis hin zur Kinderbetreuung. Sie können die Kostenerstattung für eine Haushaltshilfe bei Ihrer Krankenkasse beantragen, wenn

  • Sie vollstationär im Krankenhaus behandelt werden.
  • Sie wegen einer Reha den Haushalt nicht weiterführen können.
  • Sie wegen einer Schwangerschaft oder Entbindung den Haushalt nicht weiterführen können.
  • In Ihrem Haushalt ein Kind lebt, das bei Beginn der Haushaltshilfe noch nicht den 12. Geburtstag hatte.
  • Sie ein Kind mit Behinderung haben, das auf Hilfe angewiesen ist. In diesem Fall gibt es keine Altersbegrenzung.

Die Haushaltshilfe wird durch eine Fachkraft erledigt. Krankenkassen, Sozialstationen und andere ambulante Diensten können Ihnen bei der Vermittlung helfen. Es gibt außerdem eine Steuerermäßigung für Pflege- und Haushaltshilfen – Sie können bis zu 20 % der Kosten von der Steuer zurückbekommen.

Wie beantrage ich eine Haushaltshilfe?

Die Haushaltshilfe beantragen Sie bei Ihrer Krankenkasse.

Wie viel Kosten übernimmt die Krankenkasse?

Für eine selbst organisierte Ersatzkraft erstatten die gesetzlichen Krankenkassen (nach Antragsgenehmigung der Haushaltshilfe) bis zu 98 Euro pro Tag oder 12,25 Euro pro Stunde. Übernehmen Verwandte und Verschwägerte bis zum zweiten Grad die Haushaltshilfe, werden ihnen die Kosten für notwendige Fahrten und der Verdienstausfall erstattet.

Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, müssen 10 % der Tagesleistung, mindestens aber 5 Euro, maximal 10 Euro pro Tag zuzahlen.

Was kann ich tun, wenn die Krankenkasse nicht die Kosten übernimmt?

Wenn Ihre Krankenkasse die Kostenübernahme ablehnt oder Sie nicht versichert sein sollten, wenden Sie sich bitte an Ihr Sozialamt oder Jugendamt vor Ort. Unter bestimmten Voraussetzungen erhalten Sie dort Hilfe, um die Pflege und die Versorgung Ihres Kindes oder Ihrer Kinder in schwierigen Situationen zu sichern.

Mehr Informationen

Illustration einer Ärztin

Damit Sie und Ihre Familie im Krankheitsfall auch zu Hause gut versorgt sind, übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Kosten für eine häusliche Krankenpflege und Haushaltshilfe.

Wenn Sie in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, wird nicht nur Ihre Behandlung in der Arztpraxis und im Krankenhaus bezahlt. Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, übernimmt die Krankenkasse auch eine häusliche Krankenpflege und eine Haushaltshilfe.

Häusliche Krankenpflege

Wenn Sie wegen einer Krankheit im Alltag stark eingeschränkt sind, kann Ihnen Ihre Ärztin oder Ihr Arzt eine häusliche Krankenpflege verordnen.

Die häusliche Krankenpflege umfasst

  • die Grundpflege. Dazu zählen:
    • Hilfe bei der Körperpflege,
    • Hilfe bei der Einnahme von Medikamenten und Mahlzeiten und
    • Kontrolle des Gesundheitszustandes.
  • die Behandlungspflege. Dazu zählen:
    • Wundversorgung,
    • ärztlich verordnete Injektionen und
    • Überwachung von Infusionen.
  • die hauswirtschaftliche Versorgung. Dazu zählen:
    • Einkäufe und
    • Zubereitung der Mahlzeiten.

Die Pflege wird durch Fachkräfte der Sozialstationen oder ähnlicher ambulanter Dienste erledigt. Wenn Sie keine Pflegekraft finden können, bekommen Sie die Kosten für eine selbst gewählte Pflegeperson erstattet. Zum Beispiel, wenn Ihre Angehörigen Sie pflegen. Dazu gehören Fahrtkosten und, falls notwendig, die Erstattung für den Verdienstausfall.

Welche Voraussetzungen muss ich für die häusliche Krankenpflege erfüllen?

Sie können die häusliche Krankenpflege beantragen, wenn

  • Ihre Behandlung im Krankenhaus notwendig, aber nicht möglich ist.
  • Ihre Behandlung im Krankenhaus dadurch entfällt oder kürzer wird.
  • die Pflege für den Erfolg der Behandlung notwendig ist.
  • keine andere Person im Haushalt die Pflege übernehmen kann.

Auch Ihr Kind und Ihre Ehepartnerin oder Ihr Ehepartner können die häusliche Krankenpflege beantragen, wenn Sie bei Ihnen mitversichert sind. Dabei gelten dieselben Voraussetzungen.

Wie beantrage ich eine häusliche Krankenpflege?

Die häusliche Krankenpflege beantragen Sie bei Ihrer Krankenkasse. Zuvor muss Ihre Ärztin oder Ihr Arzt die Krankenpflege verordnen.

Wie lange erhalte ich häusliche Krankenpflege?

Je nach Krankheitsfall können Sie bis zu 4 Wochen lang Krankenpflege zu Hause erhalten. In Ausnahmefällen bewilligt die Krankenkasse die häusliche Krankenpflege auch für einen längeren Zeitraum.

Haushaltshilfe

Die Haushaltshilfe umfasst praktisch alle Aufgaben in einer Familie. Dazu gehört der Haushalt mit Einkaufen, Kochen und Putzen bis hin zur Kinderbetreuung. Sie können die Kostenerstattung für eine Haushaltshilfe bei Ihrer Krankenkasse beantragen, wenn

  • Sie vollstationär im Krankenhaus behandelt werden.
  • Sie wegen einer Reha den Haushalt nicht weiterführen können.
  • Sie wegen einer Schwangerschaft oder Entbindung den Haushalt nicht weiterführen können.
  • In Ihrem Haushalt ein Kind lebt, das bei Beginn der Haushaltshilfe noch nicht den 12. Geburtstag hatte.
  • Sie ein Kind mit Behinderung haben, das auf Hilfe angewiesen ist. In diesem Fall gibt es keine Altersbegrenzung.

Die Haushaltshilfe wird durch eine Fachkraft erledigt. Krankenkassen, Sozialstationen und andere ambulante Diensten können Ihnen bei der Vermittlung helfen. Es gibt außerdem eine Steuerermäßigung für Pflege- und Haushaltshilfen – Sie können bis zu 20 % der Kosten von der Steuer zurückbekommen.

Wie beantrage ich eine Haushaltshilfe?

Die Haushaltshilfe beantragen Sie bei Ihrer Krankenkasse.

Wie viel Kosten übernimmt die Krankenkasse?

Für eine selbst organisierte Ersatzkraft erstatten die gesetzlichen Krankenkassen (nach Antragsgenehmigung der Haushaltshilfe) bis zu 98 Euro pro Tag oder 12,25 Euro pro Stunde. Übernehmen Verwandte und Verschwägerte bis zum zweiten Grad die Haushaltshilfe, werden ihnen die Kosten für notwendige Fahrten und der Verdienstausfall erstattet.

Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, müssen 10 % der Tagesleistung, mindestens aber 5 Euro, maximal 10 Euro pro Tag zuzahlen.

Was kann ich tun, wenn die Krankenkasse nicht die Kosten übernimmt?

Wenn Ihre Krankenkasse die Kostenübernahme ablehnt oder Sie nicht versichert sein sollten, wenden Sie sich bitte an Ihr Sozialamt oder Jugendamt vor Ort. Unter bestimmten Voraussetzungen erhalten Sie dort Hilfe, um die Pflege und die Versorgung Ihres Kindes oder Ihrer Kinder in schwierigen Situationen zu sichern.

Mehr Informationen