Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung
Die Schuldnerberatung unterstützt Sie, um Sie von Ihren Schulden zu befreien und neue Schulden zu vermeiden.
Wie hilft mir die Schuldnerberatung?
Die Beraterinnen und Berater nehmen sich Zeit, Ihre finanzielle Situation zu erfassen und mit Ihnen eine Lösung zu entwickeln. Gemeinsam verfolgen Sie das Ziel, den Weg aus den Schulden zu finden und wieder finanziell handlungsfähig zu werden. Egal, ob es sich zum Beispiel um Mietschulden, Stromschulden, Kita- oder Behördenschulden handelt.
Die Schuldnerberatung schafft sich mit Ihnen einen Überblick über Ihre Einnahmen und Ausgaben, hilft Ihnen, Ihre Schulden zu ordnen und kontaktiert die Gläubigerinnen und die Gläubiger. Entsprechend Ihrer Möglichkeiten werden Ratenzahlungen oder Vergleiche vereinbart.
Wo finde ich eine Schuldnerberatung?
Kostenlose und seriöse Schuldnerberatungen bieten an:
- die Landkreise und Kommunen
- gemeinnützige Träger und Wohlfahrtsverbände
Achten Sie darauf, dass Sie eine seriöse Schuldnerberatungsstelle auswählen. Diese erkennen Sie an den folgenden Merkmalen:
- Eine seriöse Schuldnerberatungsstelle ist kostenlos.
- Es gibt keine Aufnahmegebühren oder andere Gebühren.
- Für eine erfolgreiche Beratung ist Ihre aktive, offene und ehrliche Mitarbeit wichtig.
Hinweis: Auch Anwaltskanzleien, Notariate, Steuerberatungen und Wirtschaftsprüfungsbüros bieten eine seriöse Schuldnerberatung an. Die Angebote sind aber in der Regel kostenpflichtig.
Verbraucherinsolvenz
Wenn alle anderen Wege nicht funktionieren, hilft manchmal nur die Privatinsolvenz. Das ist die Chance für einen schuldenfreien Neuanfang.
Für den Antrag auf Eröffnung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens benötigen Sie eine Bescheinigung Ihrer regionalen Verbrauchersinsolvenzberatung. Hier finden Sie alle im Land Brandenburg anerkannten Verbraucherinsolvenzberatungsstellen. Die Verbraucherinsolvenzberatungsstellen beraten und unterstützen Sie in allen nach § 305 Insolvenzordnung notwendigen Handlungsschritten und erteilt, sofern keine gütliche Einigung mit den Gläubigern herbeigeführt werden kann, die für die Einleitung des gerichtlichen Insolvenzverfahrens notwendige Bescheinigung.
Mehr Informationen
- Informationen zur Verbraucherinsolvenzberatung beim Sozialministerium Brandenburg
- Hinweise zum Finden seriöser Schuldnerberatungen von der Verbraucherzentrale Brandenburg
- Informationen zur Verbraucherinsolvenz vom Landesamt für Soziales und Versorgung
- Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung: www.meine-schulden.de
Die Schuldnerberatung unterstützt Sie, um Sie von Ihren Schulden zu befreien und neue Schulden zu vermeiden.
Wie hilft mir die Schuldnerberatung?
Die Beraterinnen und Berater nehmen sich Zeit, Ihre finanzielle Situation zu erfassen und mit Ihnen eine Lösung zu entwickeln. Gemeinsam verfolgen Sie das Ziel, den Weg aus den Schulden zu finden und wieder finanziell handlungsfähig zu werden. Egal, ob es sich zum Beispiel um Mietschulden, Stromschulden, Kita- oder Behördenschulden handelt.
Die Schuldnerberatung schafft sich mit Ihnen einen Überblick über Ihre Einnahmen und Ausgaben, hilft Ihnen, Ihre Schulden zu ordnen und kontaktiert die Gläubigerinnen und die Gläubiger. Entsprechend Ihrer Möglichkeiten werden Ratenzahlungen oder Vergleiche vereinbart.
Wo finde ich eine Schuldnerberatung?
Kostenlose und seriöse Schuldnerberatungen bieten an:
- die Landkreise und Kommunen
- gemeinnützige Träger und Wohlfahrtsverbände
Achten Sie darauf, dass Sie eine seriöse Schuldnerberatungsstelle auswählen. Diese erkennen Sie an den folgenden Merkmalen:
- Eine seriöse Schuldnerberatungsstelle ist kostenlos.
- Es gibt keine Aufnahmegebühren oder andere Gebühren.
- Für eine erfolgreiche Beratung ist Ihre aktive, offene und ehrliche Mitarbeit wichtig.
Hinweis: Auch Anwaltskanzleien, Notariate, Steuerberatungen und Wirtschaftsprüfungsbüros bieten eine seriöse Schuldnerberatung an. Die Angebote sind aber in der Regel kostenpflichtig.
Verbraucherinsolvenz
Wenn alle anderen Wege nicht funktionieren, hilft manchmal nur die Privatinsolvenz. Das ist die Chance für einen schuldenfreien Neuanfang.
Für den Antrag auf Eröffnung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens benötigen Sie eine Bescheinigung Ihrer regionalen Verbrauchersinsolvenzberatung. Hier finden Sie alle im Land Brandenburg anerkannten Verbraucherinsolvenzberatungsstellen. Die Verbraucherinsolvenzberatungsstellen beraten und unterstützen Sie in allen nach § 305 Insolvenzordnung notwendigen Handlungsschritten und erteilt, sofern keine gütliche Einigung mit den Gläubigern herbeigeführt werden kann, die für die Einleitung des gerichtlichen Insolvenzverfahrens notwendige Bescheinigung.
Mehr Informationen
- Informationen zur Verbraucherinsolvenzberatung beim Sozialministerium Brandenburg
- Hinweise zum Finden seriöser Schuldnerberatungen von der Verbraucherzentrale Brandenburg
- Informationen zur Verbraucherinsolvenz vom Landesamt für Soziales und Versorgung
- Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung: www.meine-schulden.de
