Förderung von Wohneigentum
Ein eigenes Zuhause – das wünschen sich viele Familien. Doch ein Haus oder eine Wohnung zu bauen, zu kaufen oder zu sanieren ist teuer. Das Land Brandenburg unterstützt Sie dabei.
Familien mit Kindern, Alleinerziehende und Menschen mit schwerbehinderten Angehörigen können Geld vom Land bekommen – zum Beispiel als zinsfreies Darlehen oder Zuschuss.
Welche Förderprogramme gibt es?
Es gibt in Brandenburg zwei verschiedene Förderprogramme, je nachdem, was Sie planen:
- Förderung für den Bau, Kauf, Umbau oder die Modernisierung und Instandsetzung von selbstgenutztem Wohneigentum
- Förderung für den barrierefreien Umbau, wenn jemand im Haushalt eine schwere Behinderung hat
Beide Programme laufen über die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB).
Hinweis: Das Darlehen oder der Zuschuss sind zinsfrei, aber die ILB erhebt ein prozentuales Entgelt. Die Höhe hängt von den bewilligten Fördermitteln ab.
Förderprogramm "Förderung von selbst genutztem Wohneigentum"
Der Programmteil "Wohneigentum Erwerb, Neubau und Ausbau" oder der Programmteil "Nachhaltige Modernisierung und Instandsetzung" unterstützen Sie, wenn Sie eine Wohnung oder ein Haus kaufen, bauen, umbauen, ausbauen oder modernisieren und auch selbst nutzen möchten.
Es gibt folgende Voraussetzungen:
- Sie besitzen (künftig) oder pachten das Grundstück (Erbbaurecht).
- Sie erbringen eine Eigenleistung von mindestens 15 % oder 10 % (bei Um- und Ausbau sowie Erweiterung).
- Ihr Einkommen darf eine bestimmte Grenze nicht überschreiten.
- Das Bauvorhaben liegt in einem förderfähigen Gebiet (in der Richtlinie unter Nr. 4.3).
Gefördert wird
- der Neubau oder der Kauf eines Hauses oder einer Eigentumswohnung.
- der Kauf und die Sanierung eines leerstehenden oder bereits genutzten Wohnraums.
- der Umbau oder der Ausbau eines bestehenden Hauses.
- die Schaffung (Erweiterung) auf eine zweite Wohnung im selben Haus für Angehörige.
- die Modernisierung und Instandhaltung von selbst genutztem Wohneigentum.
Wie viel Förderung kann ich bekommen?
Die Grundförderung beträgt 230.000 Euro Darlehen ohne Zinsen sowie 30.000 Euro Zuschuss. Zudem können Zusatzförderungen in Form von Darlehen oder Zuschüssen ausgereicht werden, wie zum Beispiel Zuschüsse für Kinder oder Geringverdienerinnen und Geringverdiener, Darlehen für schwerbehinderte Angehörige, Darlehen für Baudenkmäler. Die Förderung erfolgt für 20 Jahre.
Förderprogramm: Behindertengerechte Anpassung von vorhandenem Wohnraum
Das Programm “Behindertengerechte Anpassung von vorhandenem Wohnraum“ unterstützt Sie beim barrierefreien Umbau Ihrer Wohnung oder Ihres Hauses.
Wer bekommt die Förderung?
- Haushalte mit schwerbehinderten Personen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 80, in Einzelfällen auch bei einem niedrigeren GdB – nach Prüfung durch die ILB
Die Förderung können Vermieterinnen und Vermieter (Eigentümerinnen und Eigentümer, Erbbauberechtigte, sonstige Berechtigte), Mieterinnen und Mieter (bei Zustimmung der vermietenden Person) oder selbst nutzende Wohneigentümerinnen und -eigentümer beantragen.
Gefördert werden Umbau-Maßnahmen nach der DIN 18040, die Ihr Leben zu Hause barrierefrei und einfacher machen, zum Beispiel:
- Türen verbreitern oder Türschwellen entfernen
- automatische Türöffner oder Notrufsysteme oder Gegensprechanlagen einbauen
- Bad und Küche barrierefrei umbauen
- Halte- und Stützgriffe oder Hebevorrichtungen in der Wohnung anbringen
- Rollstuhlstellplätze im Eingangsbereich des Gebäudes schaffen
- Fenster, Türen und Rollläden in Erdgeschosswohnungen sichern
- Einbau von Höhen überwindenden Hilfsmitteln, insbesondere rollstuhlgerechter Senkrecht-/Schrägaufzüge und die Schaffung barrierefreier Zugänge durch Rampen
Wie hoch ist die Förderung?
Die Höhe des Zuschusses hängt von der jeweiligen Maßnahme ab.
Welche weiteren Förderungen gibt es?
Es gibt auch Unterstützung und Förderung durch den Bund. Informationen zu den einzelnen Förderungen finden Sie auf der Webseite der KfW Förderbank.
Wie beantrage ich eine Förderung?
Den Antrag für eine Förderung stellen Sie direkt bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB).
Bei der ILB können Sie sich umfassend und kostenlos zu den Förderungen beraten lassen.
Sie können auch direkt das Infotelefon Wohnungsbau anrufen: 0331 660-1322.
Auf der Website der ILB finden Sie die Förderanträge, die Vordrucke für die notwendigen Nachweise (zum Beispiel Einkommensnachweise, Bauunterlagen) und Hinweise zu den Förderbedingungen.
Ein eigenes Zuhause – das wünschen sich viele Familien. Doch ein Haus oder eine Wohnung zu bauen, zu kaufen oder zu sanieren ist teuer. Das Land Brandenburg unterstützt Sie dabei.
Familien mit Kindern, Alleinerziehende und Menschen mit schwerbehinderten Angehörigen können Geld vom Land bekommen – zum Beispiel als zinsfreies Darlehen oder Zuschuss.
Welche Förderprogramme gibt es?
Es gibt in Brandenburg zwei verschiedene Förderprogramme, je nachdem, was Sie planen:
- Förderung für den Bau, Kauf, Umbau oder die Modernisierung und Instandsetzung von selbstgenutztem Wohneigentum
- Förderung für den barrierefreien Umbau, wenn jemand im Haushalt eine schwere Behinderung hat
Beide Programme laufen über die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB).
Hinweis: Das Darlehen oder der Zuschuss sind zinsfrei, aber die ILB erhebt ein prozentuales Entgelt. Die Höhe hängt von den bewilligten Fördermitteln ab.
Förderprogramm "Förderung von selbst genutztem Wohneigentum"
Der Programmteil "Wohneigentum Erwerb, Neubau und Ausbau" oder der Programmteil "Nachhaltige Modernisierung und Instandsetzung" unterstützen Sie, wenn Sie eine Wohnung oder ein Haus kaufen, bauen, umbauen, ausbauen oder modernisieren und auch selbst nutzen möchten.
Es gibt folgende Voraussetzungen:
- Sie besitzen (künftig) oder pachten das Grundstück (Erbbaurecht).
- Sie erbringen eine Eigenleistung von mindestens 15 % oder 10 % (bei Um- und Ausbau sowie Erweiterung).
- Ihr Einkommen darf eine bestimmte Grenze nicht überschreiten.
- Das Bauvorhaben liegt in einem förderfähigen Gebiet (in der Richtlinie unter Nr. 4.3).
Gefördert wird
- der Neubau oder der Kauf eines Hauses oder einer Eigentumswohnung.
- der Kauf und die Sanierung eines leerstehenden oder bereits genutzten Wohnraums.
- der Umbau oder der Ausbau eines bestehenden Hauses.
- die Schaffung (Erweiterung) auf eine zweite Wohnung im selben Haus für Angehörige.
- die Modernisierung und Instandhaltung von selbst genutztem Wohneigentum.
Wie viel Förderung kann ich bekommen?
Die Grundförderung beträgt 230.000 Euro Darlehen ohne Zinsen sowie 30.000 Euro Zuschuss. Zudem können Zusatzförderungen in Form von Darlehen oder Zuschüssen ausgereicht werden, wie zum Beispiel Zuschüsse für Kinder oder Geringverdienerinnen und Geringverdiener, Darlehen für schwerbehinderte Angehörige, Darlehen für Baudenkmäler. Die Förderung erfolgt für 20 Jahre.
Förderprogramm: Behindertengerechte Anpassung von vorhandenem Wohnraum
Das Programm “Behindertengerechte Anpassung von vorhandenem Wohnraum“ unterstützt Sie beim barrierefreien Umbau Ihrer Wohnung oder Ihres Hauses.
Wer bekommt die Förderung?
- Haushalte mit schwerbehinderten Personen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 80, in Einzelfällen auch bei einem niedrigeren GdB – nach Prüfung durch die ILB
Die Förderung können Vermieterinnen und Vermieter (Eigentümerinnen und Eigentümer, Erbbauberechtigte, sonstige Berechtigte), Mieterinnen und Mieter (bei Zustimmung der vermietenden Person) oder selbst nutzende Wohneigentümerinnen und -eigentümer beantragen.
Gefördert werden Umbau-Maßnahmen nach der DIN 18040, die Ihr Leben zu Hause barrierefrei und einfacher machen, zum Beispiel:
- Türen verbreitern oder Türschwellen entfernen
- automatische Türöffner oder Notrufsysteme oder Gegensprechanlagen einbauen
- Bad und Küche barrierefrei umbauen
- Halte- und Stützgriffe oder Hebevorrichtungen in der Wohnung anbringen
- Rollstuhlstellplätze im Eingangsbereich des Gebäudes schaffen
- Fenster, Türen und Rollläden in Erdgeschosswohnungen sichern
- Einbau von Höhen überwindenden Hilfsmitteln, insbesondere rollstuhlgerechter Senkrecht-/Schrägaufzüge und die Schaffung barrierefreier Zugänge durch Rampen
Wie hoch ist die Förderung?
Die Höhe des Zuschusses hängt von der jeweiligen Maßnahme ab.
Welche weiteren Förderungen gibt es?
Es gibt auch Unterstützung und Förderung durch den Bund. Informationen zu den einzelnen Förderungen finden Sie auf der Webseite der KfW Förderbank.
Wie beantrage ich eine Förderung?
Den Antrag für eine Förderung stellen Sie direkt bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB).
Bei der ILB können Sie sich umfassend und kostenlos zu den Förderungen beraten lassen.
Sie können auch direkt das Infotelefon Wohnungsbau anrufen: 0331 660-1322.
Auf der Website der ILB finden Sie die Förderanträge, die Vordrucke für die notwendigen Nachweise (zum Beispiel Einkommensnachweise, Bauunterlagen) und Hinweise zu den Förderbedingungen.
