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Alleinerziehend und getrennt erziehend

Die amtliche Statistik definiert Alleinerziehende als Mütter oder Väter, die ohne Partnerin oder Partner mit mindestens einem ledigen Kind unter 18 Jahren zusammenleben.

In rechtlicher Hinsicht sind Sie nur dann alleinerziehend, wenn Sie das alleinige Sorgerecht haben. Sie können auch als Pflegemutter oder Pflegevater oder als Oma oder Opa alleinerziehend sein. Dabei ist es egal, ob Sie mit einer weiteren Person zusammenleben, denn es gilt nur das Sorgerecht.

In Brandenburg sind fast ein Viertel der Familien allein oder getrennt erziehend. Ein Fünftel der minderjährigen Kinder lebt bei einem alleinerziehenden Elternteil. Ein Großteil der Alleinerziehenden sind Mütter, die überwiegend die Kinder allein betreuen. Ihre finanzielle Situation ist deutlich schlechter als die von Paarfamilien, viele sind von Armut bedroht. Die schwierige Lebenssituation von Alleinerziehenden führt zu psychischen Belastungen und körperlichen Beschwerden. Um Alleinerziehende und Getrennterziehende zu entlasten, gibt es in Brandenburg zahlreiche Hilfsangebote.

Welche Hilfen gibt es für mich als alleinerziehenden Elternteil?

Ihr Jugendamt und die Erziehungs- und Familienberatungsstellen helfen Ihnen weiter bei Fragen zu Trennung und Scheidung, Konflikten und Herausforderungen von Eltern, die getrennt lebend, geschieden oder verwitwet sind oder einfach nur allein die elterliche Sorge wahrnehmen. Auch andere Umgangsberechtigte und Personen, in deren Obhut sich Ihr Kind befindet, können hier Rat und Unterstützung bekommen.

Die Beratungsstellen können zum Beispiel bei Interessenkonflikten zur Umgangsregelung helfen und zwischen den Eltern vermitteln. Im Mittelpunkt steht immer das Wohl Ihres Kindes.

Ihr Jugendamt hilft Ihnen auch bei Fragen zum Unterhalt und Unterhaltsvorschuss und berät Sie zum Sorgerecht und Umgangsrecht.

Beim Verband alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV) und der Selbsthilfegruppe Alleinerziehender Brandenburg (SHIA e.V.) gibt es zahlreiche Angebote und Informationen für Getrennt- und Alleinerziehende.

Einen Überblick über Angebote, Anlaufstellen und Netzwerke zur Unterstützung von Alleinerziehenden finden Sie in der Broschüre ALLEINerziehend - aber nicht allein! (PDF).

In besonders herausfordernden Situationen finden Sie schnelle Hilfe online und per Telefon.

Unter www.stark-familie.info finden Sie Antworten auf die vielen Fragen, die bei einer Trennung aufkommen. Neben Eltern richten sich die Angebote auch an Kinder und Jugendliche. Die zahlreichen Online-Trainings helfen, schwierige Situationen zu meistern.

Finanzielle Unterstützung

Bei den staatlichen Leistungen gibt es für getrennt und alleinerziehende Eltern spezielle Regelungen und Mehrbedarfe, um Sie finanziell zu entlasten. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie diese Leistungen erhalten:

Wenn Sie in Ausbildung sind, studieren oder beruflich wieder einsteigen wollen, gibt es weitere Unterstützungsangebote für Alleinerziehende:

Außerdem können Sie als alleinerziehender Elternteil von einem zusätzlichen Steuerfreibetrag von 4.260 Euro im Jahr profitieren. Ab dem zweiten Kind erhöht sich die Entlastung um 240 Euro pro Kind. Um diesen Freibetrag zu bekommen, müssen Sie die Lohnsteuerklasse II haben. Dafür stellen Sie als alleinerziehende Person einen Antrag auf Lohnsteuerermäßigung. Wenn der andere Elternteil keinen Unterhalt zahlt, erhöht sich der Kinderfreibetrag zusätzlich.

Kinderbetreuung

In Brandenburg gibt es ausreichend Kita- und Hortplätze für alle Kinder. Durch das Betreuungsangebot können Sie Familie und Beruf einfacher unter einen Hut bringen. Das Betreuungsnetz in Brandenburg ist deutlich besser ausgebaut als in vielen anderen Bundesländern.

Gesundheitliche Entlastung

Für getrennt und alleinerziehende Eltern gibt es spezielle Mutter-Kind-Kuren oder Vater-Kind-Kuren, um sich vom Alltag zu erholen. 

Rechtsgrundlage:

Fragen zum Sorgerecht sind in den §§ 1626 bis 1698 des Bürgerlichen Gesetzbuches geregelt.

Mehr Informationen:

Illustration eines zerrissenen Fotos, das einen Mann zeigt

Die amtliche Statistik definiert Alleinerziehende als Mütter oder Väter, die ohne Partnerin oder Partner mit mindestens einem ledigen Kind unter 18 Jahren zusammenleben.

In rechtlicher Hinsicht sind Sie nur dann alleinerziehend, wenn Sie das alleinige Sorgerecht haben. Sie können auch als Pflegemutter oder Pflegevater oder als Oma oder Opa alleinerziehend sein. Dabei ist es egal, ob Sie mit einer weiteren Person zusammenleben, denn es gilt nur das Sorgerecht.

In Brandenburg sind fast ein Viertel der Familien allein oder getrennt erziehend. Ein Fünftel der minderjährigen Kinder lebt bei einem alleinerziehenden Elternteil. Ein Großteil der Alleinerziehenden sind Mütter, die überwiegend die Kinder allein betreuen. Ihre finanzielle Situation ist deutlich schlechter als die von Paarfamilien, viele sind von Armut bedroht. Die schwierige Lebenssituation von Alleinerziehenden führt zu psychischen Belastungen und körperlichen Beschwerden. Um Alleinerziehende und Getrennterziehende zu entlasten, gibt es in Brandenburg zahlreiche Hilfsangebote.

Welche Hilfen gibt es für mich als alleinerziehenden Elternteil?

Ihr Jugendamt und die Erziehungs- und Familienberatungsstellen helfen Ihnen weiter bei Fragen zu Trennung und Scheidung, Konflikten und Herausforderungen von Eltern, die getrennt lebend, geschieden oder verwitwet sind oder einfach nur allein die elterliche Sorge wahrnehmen. Auch andere Umgangsberechtigte und Personen, in deren Obhut sich Ihr Kind befindet, können hier Rat und Unterstützung bekommen.

Die Beratungsstellen können zum Beispiel bei Interessenkonflikten zur Umgangsregelung helfen und zwischen den Eltern vermitteln. Im Mittelpunkt steht immer das Wohl Ihres Kindes.

Ihr Jugendamt hilft Ihnen auch bei Fragen zum Unterhalt und Unterhaltsvorschuss und berät Sie zum Sorgerecht und Umgangsrecht.

Beim Verband alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV) und der Selbsthilfegruppe Alleinerziehender Brandenburg (SHIA e.V.) gibt es zahlreiche Angebote und Informationen für Getrennt- und Alleinerziehende.

Einen Überblick über Angebote, Anlaufstellen und Netzwerke zur Unterstützung von Alleinerziehenden finden Sie in der Broschüre ALLEINerziehend - aber nicht allein! (PDF).

In besonders herausfordernden Situationen finden Sie schnelle Hilfe online und per Telefon.

Unter www.stark-familie.info finden Sie Antworten auf die vielen Fragen, die bei einer Trennung aufkommen. Neben Eltern richten sich die Angebote auch an Kinder und Jugendliche. Die zahlreichen Online-Trainings helfen, schwierige Situationen zu meistern.

Finanzielle Unterstützung

Bei den staatlichen Leistungen gibt es für getrennt und alleinerziehende Eltern spezielle Regelungen und Mehrbedarfe, um Sie finanziell zu entlasten. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie diese Leistungen erhalten:

Wenn Sie in Ausbildung sind, studieren oder beruflich wieder einsteigen wollen, gibt es weitere Unterstützungsangebote für Alleinerziehende:

Außerdem können Sie als alleinerziehender Elternteil von einem zusätzlichen Steuerfreibetrag von 4.260 Euro im Jahr profitieren. Ab dem zweiten Kind erhöht sich die Entlastung um 240 Euro pro Kind. Um diesen Freibetrag zu bekommen, müssen Sie die Lohnsteuerklasse II haben. Dafür stellen Sie als alleinerziehende Person einen Antrag auf Lohnsteuerermäßigung. Wenn der andere Elternteil keinen Unterhalt zahlt, erhöht sich der Kinderfreibetrag zusätzlich.

Kinderbetreuung

In Brandenburg gibt es ausreichend Kita- und Hortplätze für alle Kinder. Durch das Betreuungsangebot können Sie Familie und Beruf einfacher unter einen Hut bringen. Das Betreuungsnetz in Brandenburg ist deutlich besser ausgebaut als in vielen anderen Bundesländern.

Gesundheitliche Entlastung

Für getrennt und alleinerziehende Eltern gibt es spezielle Mutter-Kind-Kuren oder Vater-Kind-Kuren, um sich vom Alltag zu erholen. 

Rechtsgrundlage:

Fragen zum Sorgerecht sind in den §§ 1626 bis 1698 des Bürgerlichen Gesetzbuches geregelt.

Mehr Informationen: