Kinderzuschlag
Der Kinderzuschlag unterstützt Sie bei einem geringen oder mittleren Einkommen. Den Kinderzuschlag können Sie, wie das Kindergeld, bei Ihrer Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit beantragen.
Sie können den Kinderzuschlag (KiZ) erhalten, wenn Ihr Einkommen nicht für die ganze Familie reicht. Dabei kommt es nicht darauf an, ob Sie alleinerziehend sind oder nicht. Der Kinderzuschlag unterstützt Sie dabei, die notwendigen Ausgaben für Ihre Familien abzudecken – zusammen mit dem Kindergeld und, wenn nötig, auch dem Wohngeld.
Wie hoch ist der Kinderzuschlag?
Der Kinderzuschlag beträgt monatlich bis zu 297 Euro (Stand: 2026) pro Kind. Er wird zusammen mit dem Kindergeld ausgezahlt. Sie erhalten den Kinderzuschlag für Ihr Kind, wenn
- Sie Kindergeld für Ihr Kind beziehen,
- Ihr Kind in Ihrem Haushalt lebt, unter 25 Jahre alt ist und nicht verheiratet oder verpartnert ist und
- Ihr Elterneinkommen die Mindesteinkommensgrenze erreicht. Die Mindesteinkommensgrenze beträgt für Elternpaare 900 Euro und für Alleinerziehende 600 Euro brutto monatlich.
- Ihr Einkommen nicht so hoch ist, dass sich der Kinderzuschlag auf null reduziert.
Mit dem KiZ-Lotsen der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit können Sie innerhalb weniger Minuten feststellen, ob Ihre Familie die Voraussetzungen für den Kinderzuschlag erfüllt.
Der Kinderzuschlag wird zusammen mit dem Kindergeld monatlich ausgezahlt.
Kann ich noch mehr Leistungen bekommen, wenn ich den Kinderzuschlag erhalte?
Ja. Wenn Sie den Kinderzuschlag bekommen, dann können Sie zusätzlich Leistungen für Bildung und Teilhabe für Ihr Kind beantragen. Das ist zum Beispiel ein kostenloses Mittagessen in Schule und Kita oder ein Schulbedarfspaket in Höhe von 195 Euro.
Die Leistungen für Bildung und Teilhabe beantragen Sie unabhängig und legen dabei die Ihrem Bescheid über Kinderzuschlag beigefügte Bescheinigung vor. Für die Leistungen sind die Kommunen verantwortlich. Wenden Sie sich daher für weitere Informationen an Ihren Landkreis oder Ihre Stadtverwaltung.
Prüfen Sie auch, ob Sie Wohngeld bekommen können. Sie können Wohngeld als Zuschuss zur Miete oder zu den Kosten selbst genutzten Wohneigentums bekommen.
Wie beantrage ich den Kinderzuschlag?
Zuständig für Ihren Antrag ist die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit. Sie können den Kinderzuschlag online beantragen oder bei Ihrer Familienkasse vor Ort.
Hier finden Sie Informationen zum eService der Familienkasse.
Bei Fragen zum Kinderzuschlag können Sie auch die Videoberatung der Familienkasse nutzen.
Mehr Informationen
- Informationen zum Kinderzuschlag bei der Bundesagentur für Arbeit
- Fragen und Antworten zum Kinderzuschlag auf dem Familienportal des Bundes
Der Kinderzuschlag unterstützt Sie bei einem geringen oder mittleren Einkommen. Den Kinderzuschlag können Sie, wie das Kindergeld, bei Ihrer Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit beantragen.
Sie können den Kinderzuschlag (KiZ) erhalten, wenn Ihr Einkommen nicht für die ganze Familie reicht. Dabei kommt es nicht darauf an, ob Sie alleinerziehend sind oder nicht. Der Kinderzuschlag unterstützt Sie dabei, die notwendigen Ausgaben für Ihre Familien abzudecken – zusammen mit dem Kindergeld und, wenn nötig, auch dem Wohngeld.
Wie hoch ist der Kinderzuschlag?
Der Kinderzuschlag beträgt monatlich bis zu 297 Euro (Stand: 2026) pro Kind. Er wird zusammen mit dem Kindergeld ausgezahlt. Sie erhalten den Kinderzuschlag für Ihr Kind, wenn
- Sie Kindergeld für Ihr Kind beziehen,
- Ihr Kind in Ihrem Haushalt lebt, unter 25 Jahre alt ist und nicht verheiratet oder verpartnert ist und
- Ihr Elterneinkommen die Mindesteinkommensgrenze erreicht. Die Mindesteinkommensgrenze beträgt für Elternpaare 900 Euro und für Alleinerziehende 600 Euro brutto monatlich.
- Ihr Einkommen nicht so hoch ist, dass sich der Kinderzuschlag auf null reduziert.
Mit dem KiZ-Lotsen der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit können Sie innerhalb weniger Minuten feststellen, ob Ihre Familie die Voraussetzungen für den Kinderzuschlag erfüllt.
Der Kinderzuschlag wird zusammen mit dem Kindergeld monatlich ausgezahlt.
Kann ich noch mehr Leistungen bekommen, wenn ich den Kinderzuschlag erhalte?
Ja. Wenn Sie den Kinderzuschlag bekommen, dann können Sie zusätzlich Leistungen für Bildung und Teilhabe für Ihr Kind beantragen. Das ist zum Beispiel ein kostenloses Mittagessen in Schule und Kita oder ein Schulbedarfspaket in Höhe von 195 Euro.
Die Leistungen für Bildung und Teilhabe beantragen Sie unabhängig und legen dabei die Ihrem Bescheid über Kinderzuschlag beigefügte Bescheinigung vor. Für die Leistungen sind die Kommunen verantwortlich. Wenden Sie sich daher für weitere Informationen an Ihren Landkreis oder Ihre Stadtverwaltung.
Prüfen Sie auch, ob Sie Wohngeld bekommen können. Sie können Wohngeld als Zuschuss zur Miete oder zu den Kosten selbst genutzten Wohneigentums bekommen.
Wie beantrage ich den Kinderzuschlag?
Zuständig für Ihren Antrag ist die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit. Sie können den Kinderzuschlag online beantragen oder bei Ihrer Familienkasse vor Ort.
Hier finden Sie Informationen zum eService der Familienkasse.
Bei Fragen zum Kinderzuschlag können Sie auch die Videoberatung der Familienkasse nutzen.
Mehr Informationen
- Informationen zum Kinderzuschlag bei der Bundesagentur für Arbeit
- Fragen und Antworten zum Kinderzuschlag auf dem Familienportal des Bundes
