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Stationäre Betreuungsangebote für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen

Eine stationäre Betreuung kann Sie als Familie vorübergehend oder auch dauerhaft entlasten. Für Ihr Kind bieten sie eine altersgerechte Förderung.

Die meisten Kinder und Jugendlichen mit Behinderungen leben bei ihrer Familie. Doch manchmal benötigen Familien Hilfe oder Entlastung bei der Betreuung ihres Kindes. Es gibt spezielle Angebote, die Ihrem Kind eine gute Betreuung und Förderung ermöglichen.

Was bedeutet stationäre Betreuung?

Stationäre Betreuung bedeutet, dass Ihr Kind in einer Einrichtung betreut wird, die auf seine Bedürfnisse spezialisiert ist. Dort erhält es die notwendige Pflege, Förderung und medizinische Versorgung.

Es gibt 2 Formen der stationären Betreuung:

  • Teilstationäre Betreuung: Ihr Kind lebt weiterhin zu Hause, wird aber tagsüber betreut.
  • Vollstationäre Betreuung: Ihr Kind lebt dauerhaft in einer Einrichtung, wenn die Betreuung in Ihrer Familie nicht möglich ist. 

Teilstationäre Betreuung – Unterstützung tagsüber 

Wenn Ihr Kind bei Ihnen zu Hause lebt und Sie tagsüber Betreuungsmöglichkeiten suchen, gibt es verschiedene Angebote.

Diese Betreuung gibt es zum Beispiel in:

Vollstationäre Betreuung – wenn eine Betreuung in der Familie nicht möglich ist

Manchmal ist die Betreuung eines Kindes zum Beispiel wegen der Schwere der Behinderung oder aus anderen Gründen innerhalb der Familie nicht möglich. Wenn die ambulanten oder teilstationären Hilfen nicht ausreichen, dann können die Kinder und Jugendlichen mit Behinderungen

  • in einer besonderen Wohnform,
  • in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe oder
  • in einer Pflegefamilie

betreut und versorgt werden.
 
Die Einrichtungen der Jugendhilfe und der Eingliederungshilfe sind für Kinder und Jugendliche mit Behinderung materiell, personell und räumlich so ausgestattet, dass neben einer familienähnlichen Betreuung auch die jeweils erforderlichen Hilfen und Unterstützung angeboten werden.

Welche Angebote für Jugendliche gibt es, wenn keine Vollversorgung mehr notwendig ist?

Jugendliche oder junge Erwachsene mit Behinderung, die keine Vollversorgung mehr brauchen, können in einer eigenen Wohnung oder Wohngemeinschaft mit passender Betreuung leben. Die jungen Menschen bekommen damit die Chance, weitgehend selbstständig zu werden. Sie erhalten eine hohe Lebensqualität und viele Möglichkeiten der freien Entfaltung.

Wie finde ich die passende Einrichtung?

Informationen zu einzelnen Betreuungsangeboten erhalten Sie bei beim Sozialamt, dem Jugendamt oder bei der Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB®). Dort erhalten Sie Beratung und Unterstützung, um die beste Lösung für Ihr Kind zu finden.

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Illustration eines Teddys in einem Bett

Eine stationäre Betreuung kann Sie als Familie vorübergehend oder auch dauerhaft entlasten. Für Ihr Kind bieten sie eine altersgerechte Förderung.

Die meisten Kinder und Jugendlichen mit Behinderungen leben bei ihrer Familie. Doch manchmal benötigen Familien Hilfe oder Entlastung bei der Betreuung ihres Kindes. Es gibt spezielle Angebote, die Ihrem Kind eine gute Betreuung und Förderung ermöglichen.

Was bedeutet stationäre Betreuung?

Stationäre Betreuung bedeutet, dass Ihr Kind in einer Einrichtung betreut wird, die auf seine Bedürfnisse spezialisiert ist. Dort erhält es die notwendige Pflege, Förderung und medizinische Versorgung.

Es gibt 2 Formen der stationären Betreuung:

  • Teilstationäre Betreuung: Ihr Kind lebt weiterhin zu Hause, wird aber tagsüber betreut.
  • Vollstationäre Betreuung: Ihr Kind lebt dauerhaft in einer Einrichtung, wenn die Betreuung in Ihrer Familie nicht möglich ist. 

Teilstationäre Betreuung – Unterstützung tagsüber 

Wenn Ihr Kind bei Ihnen zu Hause lebt und Sie tagsüber Betreuungsmöglichkeiten suchen, gibt es verschiedene Angebote.

Diese Betreuung gibt es zum Beispiel in:

Vollstationäre Betreuung – wenn eine Betreuung in der Familie nicht möglich ist

Manchmal ist die Betreuung eines Kindes zum Beispiel wegen der Schwere der Behinderung oder aus anderen Gründen innerhalb der Familie nicht möglich. Wenn die ambulanten oder teilstationären Hilfen nicht ausreichen, dann können die Kinder und Jugendlichen mit Behinderungen

  • in einer besonderen Wohnform,
  • in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe oder
  • in einer Pflegefamilie

betreut und versorgt werden.
 
Die Einrichtungen der Jugendhilfe und der Eingliederungshilfe sind für Kinder und Jugendliche mit Behinderung materiell, personell und räumlich so ausgestattet, dass neben einer familienähnlichen Betreuung auch die jeweils erforderlichen Hilfen und Unterstützung angeboten werden.

Welche Angebote für Jugendliche gibt es, wenn keine Vollversorgung mehr notwendig ist?

Jugendliche oder junge Erwachsene mit Behinderung, die keine Vollversorgung mehr brauchen, können in einer eigenen Wohnung oder Wohngemeinschaft mit passender Betreuung leben. Die jungen Menschen bekommen damit die Chance, weitgehend selbstständig zu werden. Sie erhalten eine hohe Lebensqualität und viele Möglichkeiten der freien Entfaltung.

Wie finde ich die passende Einrichtung?

Informationen zu einzelnen Betreuungsangeboten erhalten Sie bei beim Sozialamt, dem Jugendamt oder bei der Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB®). Dort erhalten Sie Beratung und Unterstützung, um die beste Lösung für Ihr Kind zu finden.

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