Aufnahme eines Pflegekindes
Nicht jedes Kind kann bei seinen leiblichen Eltern aufwachsen – sei es vorübergehend oder dauerhaft.
Als Pflegeeltern bieten Sie Kindern in solchen Situationen einen sicheren Ort zum Aufwachsen und unterstützen damit zugleich die leiblichen Eltern in einer schwierigen Lebensphase. Sie nehmen das Kind bei sich auf und sorgen für Ihr Pflegekind.
Die Bedürfnisse von Pflegekindern unterscheiden sich je nach Alter, Herkunftsfamilie oder den aktuellen Lebensumständen. Ob Sie für das Kind als Pflegeperson oder Pflegefamilie in Frage kommen, unterscheidet sich daher von Fall zu Fall. Im besten Fall passen Pflegekind und Pflegefamilie gut zueinander.
An wen muss ich mich wenden, wenn ich ein Pflegekind aufnehmen möchte?
Sie können sich an Ihr Jugendamt wenden. Dort bekommen Sie Informationen und Beratung darüber,
- was Vollzeitpflege bedeutet,
- welche Voraussetzungen Sie als Pflegeperson oder Pflegefamilie erfüllen müssen,
- wie Sie auf diese Aufgabe vorbereitet werden und
- welche Unterstützung und Beratung Sie nach der Aufnahme eines Kindes erhalten.
Ihr Jugendamt überprüft auch, ob Sie für die Aufnahme eines Pflegekinds geeignet sind. Sie müssen hierfür unter anderem ein Führungszeugnis vorlegen.
Bekomme ich finanzielle Hilfe, wenn ich ein Kind aufnehme?
Ja, Sie bekommen für jedes Pflegekind Pflegegeld als Pauschale. Wieviel Pflegegeld Sie bekommen, berechnet Ihr Jugendamt. Diese Pauschale muss nicht versteuert werden.
Außerdem können Sie einmalige Beihilfen oder Zuschüsse bekommen, zum Beispiel für die Erstausstattung oder für Urlaube Ihres Pflegekinds.
Pflegeeltern haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Kindergeld. Eine Voraussetzung dafür ist, dass das Pflegekind dauerhaft in den Haushalt aufgenommen wird und eine familienähnliche Lebensgemeinschaft besteht.
Pflegeeltern können zudem Elternzeit in Anspruch nehmen. Der Anspruch endet spätestens mit dem Tag, an dem das Pflegekind 8 Jahre alt wird.
Ihr Jugendamt kann Sie hierzu beraten.
Weitere Informationen
- Adoption eines Kindes
- Pflegekinderhilfe vom Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg
- Fragen und Antworten zum Thema Pflegefamilie auf dem Familienportal des Bundes
Nicht jedes Kind kann bei seinen leiblichen Eltern aufwachsen – sei es vorübergehend oder dauerhaft.
Als Pflegeeltern bieten Sie Kindern in solchen Situationen einen sicheren Ort zum Aufwachsen und unterstützen damit zugleich die leiblichen Eltern in einer schwierigen Lebensphase. Sie nehmen das Kind bei sich auf und sorgen für Ihr Pflegekind.
Die Bedürfnisse von Pflegekindern unterscheiden sich je nach Alter, Herkunftsfamilie oder den aktuellen Lebensumständen. Ob Sie für das Kind als Pflegeperson oder Pflegefamilie in Frage kommen, unterscheidet sich daher von Fall zu Fall. Im besten Fall passen Pflegekind und Pflegefamilie gut zueinander.
An wen muss ich mich wenden, wenn ich ein Pflegekind aufnehmen möchte?
Sie können sich an Ihr Jugendamt wenden. Dort bekommen Sie Informationen und Beratung darüber,
- was Vollzeitpflege bedeutet,
- welche Voraussetzungen Sie als Pflegeperson oder Pflegefamilie erfüllen müssen,
- wie Sie auf diese Aufgabe vorbereitet werden und
- welche Unterstützung und Beratung Sie nach der Aufnahme eines Kindes erhalten.
Ihr Jugendamt überprüft auch, ob Sie für die Aufnahme eines Pflegekinds geeignet sind. Sie müssen hierfür unter anderem ein Führungszeugnis vorlegen.
Bekomme ich finanzielle Hilfe, wenn ich ein Kind aufnehme?
Ja, Sie bekommen für jedes Pflegekind Pflegegeld als Pauschale. Wieviel Pflegegeld Sie bekommen, berechnet Ihr Jugendamt. Diese Pauschale muss nicht versteuert werden.
Außerdem können Sie einmalige Beihilfen oder Zuschüsse bekommen, zum Beispiel für die Erstausstattung oder für Urlaube Ihres Pflegekinds.
Pflegeeltern haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Kindergeld. Eine Voraussetzung dafür ist, dass das Pflegekind dauerhaft in den Haushalt aufgenommen wird und eine familienähnliche Lebensgemeinschaft besteht.
Pflegeeltern können zudem Elternzeit in Anspruch nehmen. Der Anspruch endet spätestens mit dem Tag, an dem das Pflegekind 8 Jahre alt wird.
Ihr Jugendamt kann Sie hierzu beraten.
Weitere Informationen
- Adoption eines Kindes
- Pflegekinderhilfe vom Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg
- Fragen und Antworten zum Thema Pflegefamilie auf dem Familienportal des Bundes
