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Wohngeld

Sie bekommen Wohngeld, wenn Sie ein kleines Einkommen haben. Dabei ist es egal, ob Sie zur Miete oder im Eigenheim wohnen.

Wohngeld soll Ihnen finanziell helfen, wenn Ihr Einkommen nicht reicht, um angemessenen Wohnraum zu bezahlen.

Wann bekomme ich Wohngeld?

Sie können Wohngeld bekommen, wenn Sie ein niedriges Einkommen haben. Es ist egal, ob Sie in einem Eigenheim, zur Miete und in einem Alt- oder Neubau wohnen. Entscheidend ist nur, dass Sie selbst die Wohnkosten tragen.

Wie viel Wohngeld bekomme ich?

Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld bekommen können, hängt ab von

  • der Anzahl der Personen, die in dem Haushalt leben,
  • der Höhe des jährlichen Gesamteinkommens aller in dem Haushalt lebenden Personen,
  • der Höhe der Belastung bei Miete oder Eigentum.

Der Wohngeldrechner gibt eine erste Orientierung. Das Wohngeld wird entweder

  • als Mietzuschuss für Mieterinnen und Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers oder
  • als Lastenzuschuss für Eigentümerinnen und Eigentümer eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung gezahlt.

Wie bekomme ich Wohngeld?

Sie stellen den Antrag bei Ihrer Wohngeldbehörde. Normalerweise erhalten Sie Wohngeld für 12 Monate bewilligt, und zwar ab dem 1. des Monats, in dem Sie den Antrag gestellt haben.

Für den Antrag brauchen Sie:

  • Nachweis zu Wohnkosten
  • Nachweis zum Einkommen
  • gegebenenfalls Ihren Schwerbehindertennachweis
  • gegebenenfalls Ihre Unterhaltsfestsetzungen
  • gegebenenfalls Belege für Ihre Kinderbetreuungskosten

Den Antrag für Mietzuschuss oder für Lastenzuschuss (bei Eigentum) finden Sie auf der Website des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung Brandenburg. Dieser ist zusammen mit den erforderlichen Nachweisen an Ihre örtliche Wohngeldbehörde zu senden. Beim Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung können keine Anträge gestellt werden.

Vielerorts kann der Antrag schon online gestellt werden. Hier erfahren Sie in welchen Wohngeldbehörden das schon möglich ist.

Was muss ich noch wissen?

Wenn Sie bereits andere Sozialleistungen bekommen, die Ihre Wohnkosten berücksichtigen, bekommen Sie normalerweise kein Wohngeld. Dazu zählen zum Beispiel Grundsicherungsgeld, Sozialgeld, Berufsausbildungshilfe oder BAföG.

Aber wenn in Ihrer Familie Auszubildende oder Studierende in der gemeinsamen Wohnung leben und mindestens eine Person keine anderen Sozialleistungen bekommt, kann der gesamte Haushalt Wohngeld beantragen.

Sie können sich zu den Einzelheiten jederzeit bei Ihrer Wohngeldstelle beraten lassen.

Weitere Informationen

Sie bekommen Wohngeld, wenn Sie ein kleines Einkommen haben. Dabei ist es egal, ob Sie zur Miete oder im Eigenheim wohnen.

Wohngeld soll Ihnen finanziell helfen, wenn Ihr Einkommen nicht reicht, um angemessenen Wohnraum zu bezahlen.

Wann bekomme ich Wohngeld?

Sie können Wohngeld bekommen, wenn Sie ein niedriges Einkommen haben. Es ist egal, ob Sie in einem Eigenheim, zur Miete und in einem Alt- oder Neubau wohnen. Entscheidend ist nur, dass Sie selbst die Wohnkosten tragen.

Wie viel Wohngeld bekomme ich?

Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld bekommen können, hängt ab von

  • der Anzahl der Personen, die in dem Haushalt leben,
  • der Höhe des jährlichen Gesamteinkommens aller in dem Haushalt lebenden Personen,
  • der Höhe der Belastung bei Miete oder Eigentum.

Der Wohngeldrechner gibt eine erste Orientierung. Das Wohngeld wird entweder

  • als Mietzuschuss für Mieterinnen und Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers oder
  • als Lastenzuschuss für Eigentümerinnen und Eigentümer eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung gezahlt.

Wie bekomme ich Wohngeld?

Sie stellen den Antrag bei Ihrer Wohngeldbehörde. Normalerweise erhalten Sie Wohngeld für 12 Monate bewilligt, und zwar ab dem 1. des Monats, in dem Sie den Antrag gestellt haben.

Für den Antrag brauchen Sie:

  • Nachweis zu Wohnkosten
  • Nachweis zum Einkommen
  • gegebenenfalls Ihren Schwerbehindertennachweis
  • gegebenenfalls Ihre Unterhaltsfestsetzungen
  • gegebenenfalls Belege für Ihre Kinderbetreuungskosten

Den Antrag für Mietzuschuss oder für Lastenzuschuss (bei Eigentum) finden Sie auf der Website des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung Brandenburg. Dieser ist zusammen mit den erforderlichen Nachweisen an Ihre örtliche Wohngeldbehörde zu senden. Beim Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung können keine Anträge gestellt werden.

Vielerorts kann der Antrag schon online gestellt werden. Hier erfahren Sie in welchen Wohngeldbehörden das schon möglich ist.

Was muss ich noch wissen?

Wenn Sie bereits andere Sozialleistungen bekommen, die Ihre Wohnkosten berücksichtigen, bekommen Sie normalerweise kein Wohngeld. Dazu zählen zum Beispiel Grundsicherungsgeld, Sozialgeld, Berufsausbildungshilfe oder BAföG.

Aber wenn in Ihrer Familie Auszubildende oder Studierende in der gemeinsamen Wohnung leben und mindestens eine Person keine anderen Sozialleistungen bekommt, kann der gesamte Haushalt Wohngeld beantragen.

Sie können sich zu den Einzelheiten jederzeit bei Ihrer Wohngeldstelle beraten lassen.

Weitere Informationen