Rente, Altersvorsorge und Reha
Die gesetzliche Rentenversicherung zahlt nicht nur die Renten. Sie hat den Grundsatz "Reha vor Rente" und bietet deswegen auch medizinische Leistungen zur Rehabilitation und zur Teilhabe am Arbeitsleben an.
Behalten Sie auch Ihre betriebliche und private Vorsorge im Blick!
Die Altersvorsorge in Deutschland beruht auf 3 Säulen:
- der gesetzlichen Rente,
- der betrieblichen Vorsorge und
- der privaten Vorsorge.
Gesetzliche Rentenversicherung
Es gibt 3 Rentenarten:
- die Altersrente
- Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit
- Rente für Hinterbliebene
Wann kann ich Rentenleistungen bekommen?
Für die unterschiedlichen Renten gelten verschiedene Voraussetzungen. Dazu zählen zum Beispiel versicherungsrechtliche und persönliche und Voraussetzungen. Genaue Informationen erhalten Sie von Ihrem Rentenversicherungsträger. Es gibt auch regionale Auskunfts- und Beratungsstellen für eine persönliche Beratung.
Wird meine Zeit der Kindererziehung angerechnet?
Ja, die gesetzliche Rentenversicherung rechnet diese Zeiten als "Kindererziehungszeit" von bis zu 3 Beitragsjahren mit Durchschnittsverdienst an.
Außerdem kann sich die Kinderberücksichtigungszeit von maximal 10 Jahren günstig auf Ihre Rentenansprüche auswirken.
Sie finden hierzu ausführliche Informationen bei der Deutschen Rentenversicherung.
Welche Reha-Leistungen kann ich nutzen?
Die gesetzliche Rentenversicherung unterstützt Sie mit Maßnahmen der medizinischen und beruflichen Rehabilitation.
Zur medizinischen Reha gehören diese Leistungen:
- die allgemeine medizinischen Reha ("Kur")
- die Reha für Kinder und Jugendliche
- die onkologische Reha
- die Sucht-Reha und
- die Anschluss-Heilbehandlung (AHB)
Die berufliche Reha hilft Ihnen dabei, dass Sie auch mit gesundheitlichen Problemen arbeiten können oder einen neuen Beruf finden. Der Fachbegriff dafür ist "Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben".
Zur beruflichen Reha gehören viele Leistungen, zum Beispiel:
- technische Hilfen und persönliche Hilfsmittel
- ein Zuschuss für den Kauf eines Autos
- Aus- und Weiterbildungsangebote für neue berufliche Perspektiven
- Unterstützung für eine Arbeitsassistenz
Betriebliche Altersvorsorge
Als Arbeitnehmerin und Arbeitnehmer haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen das Recht auf eine betriebliche Altersversorgung. Dann muss Ihr Arbeitgeber einen bestimmten Betrag von Ihrem Bruttolohn in eine betriebliche Altersvorsorge einzahlen. Der Fachbegriff für diese Einzahlung ist "Entgeltumwandlung".
Um die Durchführung der betrieblichen Altersvorsorge kümmert sich Ihr Arbeitgeber. Sie können die Entgeltumwandlung zusammen mit der Riester-Förderung nutzen. Die Rente aus der betrieblichen Altersvorsorge müssen Sie versteuern.
Weitere Informationen erhalten Sie in der Broschüre zur betrieblichen Altersvorsorge der Deutschen Rentenversicherung.
Private Altersvorsorge
Was ist die Riester-Rente?
Die Riester-Rente ist eine Form der privaten, zusätzlichen Altersvorsorge. Der Staat fördert sie mit Zulagen und Steuervorteilen. Weil die Riester-Rente für einen kleinen Beitrag hohe Förderleistungen zahlt, lohnt sie sich vor allem für 2 Gruppen:
- Familien,
- Alleinerziehende und
- Geringverdienende.
Wie hoch sind die Zulagen?
Für jedes Jahr erhalten Sie einen Geldbetrag vom Staat. Voraussetzung dafür ist, dass Sie selbst ebenfalls einen bestimmten Betrag auf Ihre Riester-Konto eingezahlt haben. Diese Grundzulage beträgt jährlich und pro Person 175 Euro.
Für jedes Kind erhalten Sie zusätzlich die Kinderzulage:
- für 2007 und früher geborene Kinder: 185 Euro
- für 2008 und später geborene Kinder: 300 Euro
Wie kann ich die Riester-Rente beantragen?
Für die Riester-Rente schließen Sie einen Vertrag bei einem Anbieter ab, den Sie selbst aussuchen. Der Vertrag muss vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zertifiziert sein. Für die Riester-Rente können Sie verschiedene Vertragsformen in der privaten und betrieblichen Altersversorgung auswählen, zum Beispiel:
- private Altersversorgung
- private Rentenversicherung
- Banksparplan
- Fondssparplan
- betriebliche Altersversorgung
- Direktversicherung
- Pensionsfonds
- Pensionskassen
Welche Vertragsform für Sie passt, hängt von Ihrer Lebenssituation und Ihren Sparzielen ab.
Weitere Informationen und Beratung zur Riester-Rente erhalten Sie bei der Deutschen Rentenversicherung.
Die gesetzliche Rentenversicherung zahlt nicht nur die Renten. Sie hat den Grundsatz "Reha vor Rente" und bietet deswegen auch medizinische Leistungen zur Rehabilitation und zur Teilhabe am Arbeitsleben an.
Behalten Sie auch Ihre betriebliche und private Vorsorge im Blick!
Die Altersvorsorge in Deutschland beruht auf 3 Säulen:
- der gesetzlichen Rente,
- der betrieblichen Vorsorge und
- der privaten Vorsorge.
Gesetzliche Rentenversicherung
Es gibt 3 Rentenarten:
- die Altersrente
- Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit
- Rente für Hinterbliebene
Wann kann ich Rentenleistungen bekommen?
Für die unterschiedlichen Renten gelten verschiedene Voraussetzungen. Dazu zählen zum Beispiel versicherungsrechtliche und persönliche und Voraussetzungen. Genaue Informationen erhalten Sie von Ihrem Rentenversicherungsträger. Es gibt auch regionale Auskunfts- und Beratungsstellen für eine persönliche Beratung.
Wird meine Zeit der Kindererziehung angerechnet?
Ja, die gesetzliche Rentenversicherung rechnet diese Zeiten als "Kindererziehungszeit" von bis zu 3 Beitragsjahren mit Durchschnittsverdienst an.
Außerdem kann sich die Kinderberücksichtigungszeit von maximal 10 Jahren günstig auf Ihre Rentenansprüche auswirken.
Sie finden hierzu ausführliche Informationen bei der Deutschen Rentenversicherung.
Welche Reha-Leistungen kann ich nutzen?
Die gesetzliche Rentenversicherung unterstützt Sie mit Maßnahmen der medizinischen und beruflichen Rehabilitation.
Zur medizinischen Reha gehören diese Leistungen:
- die allgemeine medizinischen Reha ("Kur")
- die Reha für Kinder und Jugendliche
- die onkologische Reha
- die Sucht-Reha und
- die Anschluss-Heilbehandlung (AHB)
Die berufliche Reha hilft Ihnen dabei, dass Sie auch mit gesundheitlichen Problemen arbeiten können oder einen neuen Beruf finden. Der Fachbegriff dafür ist "Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben".
Zur beruflichen Reha gehören viele Leistungen, zum Beispiel:
- technische Hilfen und persönliche Hilfsmittel
- ein Zuschuss für den Kauf eines Autos
- Aus- und Weiterbildungsangebote für neue berufliche Perspektiven
- Unterstützung für eine Arbeitsassistenz
Betriebliche Altersvorsorge
Als Arbeitnehmerin und Arbeitnehmer haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen das Recht auf eine betriebliche Altersversorgung. Dann muss Ihr Arbeitgeber einen bestimmten Betrag von Ihrem Bruttolohn in eine betriebliche Altersvorsorge einzahlen. Der Fachbegriff für diese Einzahlung ist "Entgeltumwandlung".
Um die Durchführung der betrieblichen Altersvorsorge kümmert sich Ihr Arbeitgeber. Sie können die Entgeltumwandlung zusammen mit der Riester-Förderung nutzen. Die Rente aus der betrieblichen Altersvorsorge müssen Sie versteuern.
Weitere Informationen erhalten Sie in der Broschüre zur betrieblichen Altersvorsorge der Deutschen Rentenversicherung.
Private Altersvorsorge
Was ist die Riester-Rente?
Die Riester-Rente ist eine Form der privaten, zusätzlichen Altersvorsorge. Der Staat fördert sie mit Zulagen und Steuervorteilen. Weil die Riester-Rente für einen kleinen Beitrag hohe Förderleistungen zahlt, lohnt sie sich vor allem für 2 Gruppen:
- Familien,
- Alleinerziehende und
- Geringverdienende.
Wie hoch sind die Zulagen?
Für jedes Jahr erhalten Sie einen Geldbetrag vom Staat. Voraussetzung dafür ist, dass Sie selbst ebenfalls einen bestimmten Betrag auf Ihre Riester-Konto eingezahlt haben. Diese Grundzulage beträgt jährlich und pro Person 175 Euro.
Für jedes Kind erhalten Sie zusätzlich die Kinderzulage:
- für 2007 und früher geborene Kinder: 185 Euro
- für 2008 und später geborene Kinder: 300 Euro
Wie kann ich die Riester-Rente beantragen?
Für die Riester-Rente schließen Sie einen Vertrag bei einem Anbieter ab, den Sie selbst aussuchen. Der Vertrag muss vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zertifiziert sein. Für die Riester-Rente können Sie verschiedene Vertragsformen in der privaten und betrieblichen Altersversorgung auswählen, zum Beispiel:
- private Altersversorgung
- private Rentenversicherung
- Banksparplan
- Fondssparplan
- betriebliche Altersversorgung
- Direktversicherung
- Pensionsfonds
- Pensionskassen
Welche Vertragsform für Sie passt, hängt von Ihrer Lebenssituation und Ihren Sparzielen ab.
Weitere Informationen und Beratung zur Riester-Rente erhalten Sie bei der Deutschen Rentenversicherung.
