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Eheschließung

In Deutschland können 2 Menschen heiraten, unabhängig vom Geschlecht. Dabei entsteht eine persönliche und rechtliche Verbindung.

Wenn Sie mit Ihrer Partnerin oder Ihrem Partner den Bund fürs Leben eingehen, versprechen Sie sich nicht nur gegenseitig Treue, Achtung, Rücksicht und Beistand in allen Lebenslagen. Sie wählen mit der Ehe auch eine verbindliche Form des Zusammenlebens, die Sie rechtlich absichert und die vom Grundgesetz besonders geschützt wird.

Grundsätzlich kann jede Person eine Ehe eingehen – egal, ob mit einem Mann oder einer Frau. Es gibt aber ein paar Voraussetzungen.

Eine Ehe können Personen verschiedenen sowie gleichen Geschlechts miteinander schließen. Voraussetzungen für eine Eheschließung sind:

Muss ich standesamtlich heiraten?

Ja, nach deutschem Recht müssen Sie die Ehe vor einer Standesbeamtin oder einem Standesbeamten schließen. Viele Paare entscheiden sich außerdem dazu, auch kirchlich zu heiraten, oder sie wählen eine andere religiöse Form der Eheschließung. Solche Zeremonien haben für viele Menschen eine große persönliche und kulturelle Bedeutung. Rechtliche Folgen hat jedoch allein die standesamtliche Trauung. Nur dann handelt es sich aus rechtlicher Sicht um eine gültige Ehe mit allen damit verbundenen gegenseitigen Rechten und Pflichten.

Ehe für alle oder Lebenspartnerschaft?

Im Jahr 2017 hat die "Ehe für Alle" die Lebenspartnerschaft abgelöst. Seitdem dürfen homosexuelle Paare heiraten; ihre Ehe ist einer Ehe zwischen Mann und Frau vollständig gleichgestellt. Das bedeutet unter anderem, dass schwule oder lesbische Paare gemeinsam ein Kind adoptieren dürfen. Wenn Sie vor Oktober 2017 eine Lebenspartnerschaft eingegangen sind, können Sie diese beim Standesamt in eine Ehe umwandeln. Sie können Ihre Lebenspartnerschaft aber auch weiterhin behalten.

Rechtsgrundlage

§ 1353 BGB, § 11 PStG Eheschließung

§§ 1, 20a LPartG, 17a PStG Lebenspartnerschaft

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Illustration eines Brautpaars, das sich küsst

In Deutschland können 2 Menschen heiraten, unabhängig vom Geschlecht. Dabei entsteht eine persönliche und rechtliche Verbindung.

Wenn Sie mit Ihrer Partnerin oder Ihrem Partner den Bund fürs Leben eingehen, versprechen Sie sich nicht nur gegenseitig Treue, Achtung, Rücksicht und Beistand in allen Lebenslagen. Sie wählen mit der Ehe auch eine verbindliche Form des Zusammenlebens, die Sie rechtlich absichert und die vom Grundgesetz besonders geschützt wird.

Grundsätzlich kann jede Person eine Ehe eingehen – egal, ob mit einem Mann oder einer Frau. Es gibt aber ein paar Voraussetzungen.

Eine Ehe können Personen verschiedenen sowie gleichen Geschlechts miteinander schließen. Voraussetzungen für eine Eheschließung sind:

Muss ich standesamtlich heiraten?

Ja, nach deutschem Recht müssen Sie die Ehe vor einer Standesbeamtin oder einem Standesbeamten schließen. Viele Paare entscheiden sich außerdem dazu, auch kirchlich zu heiraten, oder sie wählen eine andere religiöse Form der Eheschließung. Solche Zeremonien haben für viele Menschen eine große persönliche und kulturelle Bedeutung. Rechtliche Folgen hat jedoch allein die standesamtliche Trauung. Nur dann handelt es sich aus rechtlicher Sicht um eine gültige Ehe mit allen damit verbundenen gegenseitigen Rechten und Pflichten.

Ehe für alle oder Lebenspartnerschaft?

Im Jahr 2017 hat die "Ehe für Alle" die Lebenspartnerschaft abgelöst. Seitdem dürfen homosexuelle Paare heiraten; ihre Ehe ist einer Ehe zwischen Mann und Frau vollständig gleichgestellt. Das bedeutet unter anderem, dass schwule oder lesbische Paare gemeinsam ein Kind adoptieren dürfen. Wenn Sie vor Oktober 2017 eine Lebenspartnerschaft eingegangen sind, können Sie diese beim Standesamt in eine Ehe umwandeln. Sie können Ihre Lebenspartnerschaft aber auch weiterhin behalten.

Rechtsgrundlage

§ 1353 BGB, § 11 PStG Eheschließung

§§ 1, 20a LPartG, 17a PStG Lebenspartnerschaft

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