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Erklärung zur Barrierefreiheit

Stand: 04.04.2025

Das Ministerium für Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt des Landes Brandenburg (MASGZ) setzt sich dafür ein, die digitale Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen zu gewährleisten. Wir verbessern kontinuierlich die Benutzerfreundlichkeit für alle und wenden die entsprechenden Standards für die Zugänglichkeit an.

Die Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite: https://familienportal.brandenburg.de.

Das MASGZ ist bemüht, seine Webseite im Einklang mit dem Brandenburgischen Behindertengleichstellungsgesetz (BbgBGG) sowie der Verordnung zur Brandenburgischen Barrierefreien Informationstechnik (BbgBITV) in Verbindung mit der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) barrierefrei zugänglich zu machen.

Wie barrierefrei ist das Angebot?

Das MASGZ arbeitet fortwährend daran, die Zugänglichkeit seines Internetauftritts zu verbessern. Aufgrund der Fülle der Inhalte des Internetangebots konnten noch nicht alle Inhalte barrierefrei gestaltet werden.

Konformitätsstatus

Aktueller Standard der Barrierefreiheit der Website: Die Konformität der Barrierefreiheit ist aktuell nicht gegeben

Bekannte Probleme bei der Barrierefreiheit

Es muss festgestellt werden, dass der Webauftritt nicht für alle Nutzergruppen gleichermaßen zugänglich ist. Die festgestellten Mängel in der Tastaturzugänglichkeit und die teilweise unzureichende Fokushervorhebung führen dazu, dass insbesondere Screenreadernutzern und motorisch eingeschränkten Menschen die Zugänglichkeit erschwert wird.

EN 301 549-Anforderung (Tabelle A1):

Nummer der Anforderung Beschreibung der Anforderung
9.1.1.1 Nicht-Text-Inhalt
9.1.2.2  Untertitel (aufgezeichnet)
9.1.2.3  Audiodeskription oder Medienalternative (aufgezeichnet) 
9.1.2.5  Audiodeskription (aufgezeichnet) 
9.1.3.1  Info und Beziehungen 
9.1.3.5  Eingabezweck bestimmen 
9.1.4.3  Kontrast (Minimum) 
9.1.4.10  Automatischer Umbruch (Reflow) 
9.1.4.11  Nicht-Text-Kontrast 
9.1.4.13  Eingeblendeter Inhalt bei Darüberschweben (Hover) oder Fokus 
9.2.1.1  Tastatur 
9.2.1.2  Keine Tastaturfalle 
9.2.2.2  Pausieren, stoppen, ausblenden 
9.2.4.4  Linkzweck (im Kontext) 
9.2.4.7  Fokus sichtbar 
9.2.5.3  Beschriftung (Label) im Namen 
9.3.3.1  Fehlerkennzeichnung 
9.4.1.1  Syntaxanalyse 
9.4.1.2  Name, Rolle, Wert 

Kompatibilität mit Browsern und unterstützenden Technologien

Diese Website ist so konzipiert, dass sie mit den folgenden Browsern kompatibel ist:

  • Mozilla Firefox
  • Google Chrome
  • Microsoft Edge

Diese Website ist so konzipiert, dass sie mit den folgenden unterstützenden Technologien kompatibel ist:

  • NVDA (Version 2020.4)

Bewertungsmethoden

Die Webseite wurde durch eine Selbstprüfung bewertet. 

Wer nimmt Hinweise zur Barrierefreiheit dieser Seite entgegen?

Sind Ihnen Barrieren auf unserer Webseite aufgefallen? Sind bestimmte Inhalte für Sie nicht zugänglich? Sie können uns bestehende Barrieren gerne mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen.

Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt des Landes Brandenburg

Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Henning-von-Tresckow-Straße 2-13
14467 Potsdam
E-Mail: presse@masgz.brandenburg.de

Durchsetzungsverfahren

Sollten Sie mit der Antwort der oben genannten Kontaktmöglichkeit nicht zufrieden sein, können Sie sich an die Durchsetzungsstelle bei der Landesbeauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen wenden und einen Antrag auf Prüfung der hier genannten Regelungen und Maßnahmen stellen:

Die Durchsetzungsstelle nach § 4 Absatz 3 BbgBITV hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Brandenburg, zum Thema Barrierefreiheit in der IT, beizulegen. Das Durchsetzungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt des Landes Brandenburg Durchsetzungsstelle für digitale Barrierefreiheit bei der Beauftragten der Landesregierung für die Belange der Menschen mit Behinderungen
Henning-von-Tresckow-Straße 2-13, Haus S, 14467 Potsdam
E-Mail: Durchsetzung.BIT@masgz.brandenburg.de

Stand: 04.04.2025

Das Ministerium für Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt des Landes Brandenburg (MASGZ) setzt sich dafür ein, die digitale Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen zu gewährleisten. Wir verbessern kontinuierlich die Benutzerfreundlichkeit für alle und wenden die entsprechenden Standards für die Zugänglichkeit an.

Die Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite: https://familienportal.brandenburg.de.

Das MASGZ ist bemüht, seine Webseite im Einklang mit dem Brandenburgischen Behindertengleichstellungsgesetz (BbgBGG) sowie der Verordnung zur Brandenburgischen Barrierefreien Informationstechnik (BbgBITV) in Verbindung mit der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) barrierefrei zugänglich zu machen.

Wie barrierefrei ist das Angebot?

Das MASGZ arbeitet fortwährend daran, die Zugänglichkeit seines Internetauftritts zu verbessern. Aufgrund der Fülle der Inhalte des Internetangebots konnten noch nicht alle Inhalte barrierefrei gestaltet werden.

Konformitätsstatus

Aktueller Standard der Barrierefreiheit der Website: Die Konformität der Barrierefreiheit ist aktuell nicht gegeben

Bekannte Probleme bei der Barrierefreiheit

Es muss festgestellt werden, dass der Webauftritt nicht für alle Nutzergruppen gleichermaßen zugänglich ist. Die festgestellten Mängel in der Tastaturzugänglichkeit und die teilweise unzureichende Fokushervorhebung führen dazu, dass insbesondere Screenreadernutzern und motorisch eingeschränkten Menschen die Zugänglichkeit erschwert wird.

EN 301 549-Anforderung (Tabelle A1):

Nummer der Anforderung Beschreibung der Anforderung
9.1.1.1 Nicht-Text-Inhalt
9.1.2.2  Untertitel (aufgezeichnet)
9.1.2.3  Audiodeskription oder Medienalternative (aufgezeichnet) 
9.1.2.5  Audiodeskription (aufgezeichnet) 
9.1.3.1  Info und Beziehungen 
9.1.3.5  Eingabezweck bestimmen 
9.1.4.3  Kontrast (Minimum) 
9.1.4.10  Automatischer Umbruch (Reflow) 
9.1.4.11  Nicht-Text-Kontrast 
9.1.4.13  Eingeblendeter Inhalt bei Darüberschweben (Hover) oder Fokus 
9.2.1.1  Tastatur 
9.2.1.2  Keine Tastaturfalle 
9.2.2.2  Pausieren, stoppen, ausblenden 
9.2.4.4  Linkzweck (im Kontext) 
9.2.4.7  Fokus sichtbar 
9.2.5.3  Beschriftung (Label) im Namen 
9.3.3.1  Fehlerkennzeichnung 
9.4.1.1  Syntaxanalyse 
9.4.1.2  Name, Rolle, Wert 

Kompatibilität mit Browsern und unterstützenden Technologien

Diese Website ist so konzipiert, dass sie mit den folgenden Browsern kompatibel ist:

  • Mozilla Firefox
  • Google Chrome
  • Microsoft Edge

Diese Website ist so konzipiert, dass sie mit den folgenden unterstützenden Technologien kompatibel ist:

  • NVDA (Version 2020.4)

Bewertungsmethoden

Die Webseite wurde durch eine Selbstprüfung bewertet. 

Wer nimmt Hinweise zur Barrierefreiheit dieser Seite entgegen?

Sind Ihnen Barrieren auf unserer Webseite aufgefallen? Sind bestimmte Inhalte für Sie nicht zugänglich? Sie können uns bestehende Barrieren gerne mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen.

Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt des Landes Brandenburg

Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Henning-von-Tresckow-Straße 2-13
14467 Potsdam
E-Mail: presse@masgz.brandenburg.de

Durchsetzungsverfahren

Sollten Sie mit der Antwort der oben genannten Kontaktmöglichkeit nicht zufrieden sein, können Sie sich an die Durchsetzungsstelle bei der Landesbeauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen wenden und einen Antrag auf Prüfung der hier genannten Regelungen und Maßnahmen stellen:

Die Durchsetzungsstelle nach § 4 Absatz 3 BbgBITV hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Brandenburg, zum Thema Barrierefreiheit in der IT, beizulegen. Das Durchsetzungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt des Landes Brandenburg Durchsetzungsstelle für digitale Barrierefreiheit bei der Beauftragten der Landesregierung für die Belange der Menschen mit Behinderungen
Henning-von-Tresckow-Straße 2-13, Haus S, 14467 Potsdam
E-Mail: Durchsetzung.BIT@masgz.brandenburg.de