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Zuschüsse für Familienreisen

Familien sollen unabhängig von ihrer finanziellen Situation gemeinsam in den Urlaub fahren und Erinnerungen schaffen können. Deshalb bekommen Sie in Brandenburg als Familie mit geringem Einkommen Zuschüsse für die Familienreisen.

Wer kann Zuschüsse für die Familienreisen bekommen?

Sie können einen Zuschuss für Ihre Familienreisen bekommen, wenn Sie

  • ein geringes Einkommen haben,
  • im Land Brandenburg leben,
  • Kindergeld bekommen und
  • als Familie verreisen.

Als Familien gelten

  • Ehepaare mit Kindern,
  • alleinerziehende Mütter und Väter,
  • Patchworkfamilien,
  • nichteheliche Lebensgemeinschaften mit Kindern,
  • gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften mit Kindern und
  • Pflegefamilien.

Auch Großeltern, die gemeinsam mit Familien oder allein mit ihren Enkelkindern verreisen, können Zuschüsse erhalten.

Wenn Sie im letzten Monat oder im Monat der Antragstellung

  • Kinderzuschlag,
  • Leistungen für Bildung und Teilhabe,
  • Grundsicherungsgeld,
  • Sozialhilfe oder
  • Wohngeld

bekommen, erhalten Sie den Zuschuss ohne weitere Einkommensprüfung. Die Bescheide müssen Sie dem Antrag hinzufügen.

Wo kann ich Urlaub machen?

Mit den Reisezuschüssen können Sie Urlaub in allen Familienferienstätten in Deutschland oder in anderen Quartieren machen, die als Beherbergungsbetriebe oder Familienunterkünfte betrieben werden.

In Brandenburg können Sie in die Familienferienstätten martas am Gross Väter See und St. Ursula am Möser See reisen. Sind Sie lieber mit dem Wohnwagen oder Wohnmobil unterwegs? Auch das wird bezuschusst, genau wie Aufenthalte auf einem Zeltplatz.

Wie viel Geld bekomme ich?

Für jedes mitreisende Familienmitglied gibt es pro Übernachtung 10 Euro. Sie können den Zuschuss für mindestens 2 Nächte und höchsten 13 Nächte bekommen.

Wie bekomme ich das Geld?

Am besten stellen Sie den Online-Antrag mindestens 6 Wochen vor Ihrem Urlaub beim Landesamt für Soziales und Versorgung des Landes Brandenburg (LASV). Bitte beachten Sie, dass Sie den Zuschuss für maximal einen Urlaub pro Jahr bekommen können. Es gibt keinen Rechtsanspruch auf den Zuschuss. 

Weitere Informationen

Illustration eines Mannes, der ein Kind und ein Portemonnaie hält

Familien sollen unabhängig von ihrer finanziellen Situation gemeinsam in den Urlaub fahren und Erinnerungen schaffen können. Deshalb bekommen Sie in Brandenburg als Familie mit geringem Einkommen Zuschüsse für die Familienreisen.

Wer kann Zuschüsse für die Familienreisen bekommen?

Sie können einen Zuschuss für Ihre Familienreisen bekommen, wenn Sie

  • ein geringes Einkommen haben,
  • im Land Brandenburg leben,
  • Kindergeld bekommen und
  • als Familie verreisen.

Als Familien gelten

  • Ehepaare mit Kindern,
  • alleinerziehende Mütter und Väter,
  • Patchworkfamilien,
  • nichteheliche Lebensgemeinschaften mit Kindern,
  • gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften mit Kindern und
  • Pflegefamilien.

Auch Großeltern, die gemeinsam mit Familien oder allein mit ihren Enkelkindern verreisen, können Zuschüsse erhalten.

Wenn Sie im letzten Monat oder im Monat der Antragstellung

  • Kinderzuschlag,
  • Leistungen für Bildung und Teilhabe,
  • Grundsicherungsgeld,
  • Sozialhilfe oder
  • Wohngeld

bekommen, erhalten Sie den Zuschuss ohne weitere Einkommensprüfung. Die Bescheide müssen Sie dem Antrag hinzufügen.

Wo kann ich Urlaub machen?

Mit den Reisezuschüssen können Sie Urlaub in allen Familienferienstätten in Deutschland oder in anderen Quartieren machen, die als Beherbergungsbetriebe oder Familienunterkünfte betrieben werden.

In Brandenburg können Sie in die Familienferienstätten martas am Gross Väter See und St. Ursula am Möser See reisen. Sind Sie lieber mit dem Wohnwagen oder Wohnmobil unterwegs? Auch das wird bezuschusst, genau wie Aufenthalte auf einem Zeltplatz.

Wie viel Geld bekomme ich?

Für jedes mitreisende Familienmitglied gibt es pro Übernachtung 10 Euro. Sie können den Zuschuss für mindestens 2 Nächte und höchsten 13 Nächte bekommen.

Wie bekomme ich das Geld?

Am besten stellen Sie den Online-Antrag mindestens 6 Wochen vor Ihrem Urlaub beim Landesamt für Soziales und Versorgung des Landes Brandenburg (LASV). Bitte beachten Sie, dass Sie den Zuschuss für maximal einen Urlaub pro Jahr bekommen können. Es gibt keinen Rechtsanspruch auf den Zuschuss. 

Weitere Informationen