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Angebote der Kinder- und Jugendhilfe

Wenn Sie familiäre Probleme nicht mehr allein lösen können, unterstützt Sie das Jugendamt dabei, geeignete Hilfe zu finden.

In Familien können unterschiedliche Alltagsprobleme und Konflikte entstehen. Wenn Sie für eine gewisse Zeit intensivere Unterstützung bei der Erziehung Ihres Kindes brauchen, weil Sie merken, dass Sie allein nicht mehr gut zurechtkommen oder vieles zu belastend ist, ist Ihr Jugendamt vor Ort für Sie da. Dort erhalten Sie Beratung und konkrete Informationen dazu, welche pädagogischen oder therapeutischen Hilfen in Ihrer Situation sinnvoll sein können. Wenn ein Unterstützungsbedarf festgestellt wird, kann das Jugendamt außerdem sogenannte „Hilfen zur Erziehung“ einleiten. Die Kinder- und Jugendhilfe umfasst zudem Angebote für Freizeit, außerschulische Bildung und weitere Unterstützungsmöglichkeiten.

Welche Angebote gibt es?

Als Teil der Kinder- und Jugendhilfe gibt es diese Angebote:

  • Hilfen in Notsituationen
  • Erziehungsberatung und Familienberatung
  • Soziale Gruppenarbeit für Kinder und Jugendliche
  • Erziehungsbeistandschaft
  • Sozialpädagogische Familienhilfe
  • Tagesgruppen
  • Pflegefamilien
  • Einrichtungen und andere betreute Wohnformen
  • Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung
  • Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung oder drohender seelischer Behinderung
  • Freizeitangebote, Ferienfahrten, Bildungsangebote

Wenn Sie mit dem Jugendamt in einen Konflikt kommen, können Sie sich an eine Ombudsstelle wenden. Eine Ombudsstelle ist eine unabhängige Schlichtungsstelle und unterstützt Sie bei einem Konflikt mit einem freien oder öffentlichen Träger. Ombudsstellen in Brandenburg sind BOJE e.V. und BEOBE bei der Stiftung SPI.

Was sind Hilfen zur Erziehung?

Wenn Sie nicht mehr sicher sind, ob Ihre Erziehung allein zum Wohle Ihres Kindes beiträgt, können Sie Hilfen zur Erziehung bekommen. Das ist zum Beispiel in folgenden Fällen möglich:

  • bei Schwierigkeiten in der Bewältigung des Familienalltages,
  • in Krisen durch Trennung oder Scheidung,
  • bei Problemen durch Sucht, Gewalt oder Vernachlässigung,
  • in schwierigen Entwicklungsphasen.

Die Hilfen zur Erziehung können eine Erziehungsberatung sein, aber auch ambulante Hilfen in der Familie und stationäre Hilfen außerhalb der Familie. Ambulante Hilfen sind zum Beispiel die Hilfe durch einen Erziehungsbeistand oder eine sozialpädagogische Betreuung. Teilstationär sind die Angebote in einer Tagesgruppe und stationär die Unterbringung in einer betreuten Wohnform oder bei einer anderen Familie. Sie können die Hilfen bei Ihrem Jugendamt beantragen.

Mehr Informationen

Rechtsgrundlage

Illustration eines spielenden Kindes

Wenn Sie familiäre Probleme nicht mehr allein lösen können, unterstützt Sie das Jugendamt dabei, geeignete Hilfe zu finden.

In Familien können unterschiedliche Alltagsprobleme und Konflikte entstehen. Wenn Sie für eine gewisse Zeit intensivere Unterstützung bei der Erziehung Ihres Kindes brauchen, weil Sie merken, dass Sie allein nicht mehr gut zurechtkommen oder vieles zu belastend ist, ist Ihr Jugendamt vor Ort für Sie da. Dort erhalten Sie Beratung und konkrete Informationen dazu, welche pädagogischen oder therapeutischen Hilfen in Ihrer Situation sinnvoll sein können. Wenn ein Unterstützungsbedarf festgestellt wird, kann das Jugendamt außerdem sogenannte „Hilfen zur Erziehung“ einleiten. Die Kinder- und Jugendhilfe umfasst zudem Angebote für Freizeit, außerschulische Bildung und weitere Unterstützungsmöglichkeiten.

Welche Angebote gibt es?

Als Teil der Kinder- und Jugendhilfe gibt es diese Angebote:

  • Hilfen in Notsituationen
  • Erziehungsberatung und Familienberatung
  • Soziale Gruppenarbeit für Kinder und Jugendliche
  • Erziehungsbeistandschaft
  • Sozialpädagogische Familienhilfe
  • Tagesgruppen
  • Pflegefamilien
  • Einrichtungen und andere betreute Wohnformen
  • Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung
  • Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung oder drohender seelischer Behinderung
  • Freizeitangebote, Ferienfahrten, Bildungsangebote

Wenn Sie mit dem Jugendamt in einen Konflikt kommen, können Sie sich an eine Ombudsstelle wenden. Eine Ombudsstelle ist eine unabhängige Schlichtungsstelle und unterstützt Sie bei einem Konflikt mit einem freien oder öffentlichen Träger. Ombudsstellen in Brandenburg sind BOJE e.V. und BEOBE bei der Stiftung SPI.

Was sind Hilfen zur Erziehung?

Wenn Sie nicht mehr sicher sind, ob Ihre Erziehung allein zum Wohle Ihres Kindes beiträgt, können Sie Hilfen zur Erziehung bekommen. Das ist zum Beispiel in folgenden Fällen möglich:

  • bei Schwierigkeiten in der Bewältigung des Familienalltages,
  • in Krisen durch Trennung oder Scheidung,
  • bei Problemen durch Sucht, Gewalt oder Vernachlässigung,
  • in schwierigen Entwicklungsphasen.

Die Hilfen zur Erziehung können eine Erziehungsberatung sein, aber auch ambulante Hilfen in der Familie und stationäre Hilfen außerhalb der Familie. Ambulante Hilfen sind zum Beispiel die Hilfe durch einen Erziehungsbeistand oder eine sozialpädagogische Betreuung. Teilstationär sind die Angebote in einer Tagesgruppe und stationär die Unterbringung in einer betreuten Wohnform oder bei einer anderen Familie. Sie können die Hilfen bei Ihrem Jugendamt beantragen.

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