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Angebote der Kinder- und Jugendhilfe

Wenn Sie familiäre Probleme nicht mehr allein lösen können, unterstützt Sie das Jugendamt dabei, geeignete Hilfe zu finden.

In Familien können unterschiedliche Alltagsprobleme und Konflikte entstehen. Wenn Sie für eine gewisse Zeit intensivere Unterstützung bei der Erziehung Ihres Kindes brauchen, weil Sie merken, dass Sie allein nicht mehr gut zurechtkommen oder vieles zu belastend ist, ist Ihr Jugendamt vor Ort für Sie da. Dort erhalten Sie Beratung und konkrete Informationen dazu, welche pädagogischen oder therapeutischen Hilfen in Ihrer Situation sinnvoll sein können. Wenn ein Unterstützungsbedarf festgestellt wird, kann das Jugendamt außerdem sogenannte „Hilfen zur Erziehung“ einleiten. Die Kinder- und Jugendhilfe umfasst zudem Angebote für Freizeit, außerschulische Bildung und weitere Unterstützungsmöglichkeiten.

Welche Angebote gibt es?

Als Teil der Kinder- und Jugendhilfe gibt es diese Angebote:

  • Hilfen in Notsituationen
  • Erziehungsberatung und Familienberatung
  • Soziale Gruppenarbeit für Kinder und Jugendliche
  • Erziehungsbeistandschaft
  • Sozialpädagogische Familienhilfe
  • Tagesgruppen
  • Pflegefamilien
  • Einrichtungen und andere betreute Wohnformen
  • Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung
  • Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung oder drohender seelischer Behinderung
  • Freizeitangebote, Ferienfahrten, Bildungsangebote

Wenn Sie Beratung und eine Vermittlung und Klärung von Konflikten im Zusammenhang mit Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe (beim freien oder öffentlichen Träger) haben, können Sie sich an eine der unabhängig arbeitenden Ombudstellen wenden. Diese Stellen sind fachlich nicht weisungsgebunden.

Erreichbar sind die regional zuständige Ombudstellen wie folgt:

Illustration eines spielenden Kindes

Wenn Sie familiäre Probleme nicht mehr allein lösen können, unterstützt Sie das Jugendamt dabei, geeignete Hilfe zu finden.

In Familien können unterschiedliche Alltagsprobleme und Konflikte entstehen. Wenn Sie für eine gewisse Zeit intensivere Unterstützung bei der Erziehung Ihres Kindes brauchen, weil Sie merken, dass Sie allein nicht mehr gut zurechtkommen oder vieles zu belastend ist, ist Ihr Jugendamt vor Ort für Sie da. Dort erhalten Sie Beratung und konkrete Informationen dazu, welche pädagogischen oder therapeutischen Hilfen in Ihrer Situation sinnvoll sein können. Wenn ein Unterstützungsbedarf festgestellt wird, kann das Jugendamt außerdem sogenannte „Hilfen zur Erziehung“ einleiten. Die Kinder- und Jugendhilfe umfasst zudem Angebote für Freizeit, außerschulische Bildung und weitere Unterstützungsmöglichkeiten.

Welche Angebote gibt es?

Als Teil der Kinder- und Jugendhilfe gibt es diese Angebote:

  • Hilfen in Notsituationen
  • Erziehungsberatung und Familienberatung
  • Soziale Gruppenarbeit für Kinder und Jugendliche
  • Erziehungsbeistandschaft
  • Sozialpädagogische Familienhilfe
  • Tagesgruppen
  • Pflegefamilien
  • Einrichtungen und andere betreute Wohnformen
  • Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung
  • Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung oder drohender seelischer Behinderung
  • Freizeitangebote, Ferienfahrten, Bildungsangebote

Wenn Sie Beratung und eine Vermittlung und Klärung von Konflikten im Zusammenhang mit Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe (beim freien oder öffentlichen Träger) haben, können Sie sich an eine der unabhängig arbeitenden Ombudstellen wenden. Diese Stellen sind fachlich nicht weisungsgebunden.

Erreichbar sind die regional zuständige Ombudstellen wie folgt:

BOJE

Zuständig für:

  • LK Barnim
  • LK Oberhavel
  • LK Uckermark

Kontaktdaten:
Alt-Nowawes 36
14482 Potsdam
Tel.: 0331 - 70 43 45 36
E-Mail: info@boje-brandenburg.de

Zuständig für:

  • LK Barnim
  • LK Oberhavel
  • LK Uckermark

Kontaktdaten:
Alt-Nowawes 36
14482 Potsdam
Tel.: 0331 - 70 43 45 36
E-Mail: info@boje-brandenburg.de

Johanniter

Zuständig für:

  • LK Potsdam- Mittelmark
  • Stadt Brandenburg an der Havel
  • Landeshauptstadt Potsdam

Kontaktdaten: 

Regionalgeschäftsstelle
Anschrift: Warschauer Str. 17, 14772 Brandenburg an der Havel
Tel: 03381 - 701 017
Fax: 03381 - 701 270
Handy: 0173 619 4273
www.johanniter.de/rv-brbnw

Büro Johanniter-Quartier
Anschrift: Zeppelinstr. 131, 14471 Potsdam
Tel.: 0173 617 1289

Zuständig für:

  • LK Potsdam- Mittelmark
  • Stadt Brandenburg an der Havel
  • Landeshauptstadt Potsdam

Kontaktdaten: 

Regionalgeschäftsstelle
Anschrift: Warschauer Str. 17, 14772 Brandenburg an der Havel
Tel: 03381 - 701 017
Fax: 03381 - 701 270
Handy: 0173 619 4273
www.johanniter.de/rv-brbnw

Büro Johanniter-Quartier
Anschrift: Zeppelinstr. 131, 14471 Potsdam
Tel.: 0173 617 1289

Leinerstift e. V.: JONA

Zuständig für:

  • LK Havelland
  • LK Ostprignitz-Ruppin
  • LK Prignitz

Kontaktdaten:

Anschrift: 16845 Neustadt (Dosse), Poststr. 3
Herr Christoph Albrecht
Tel.: 0174 99 53 66 8
E-Mail: c.albrecht@jona-ombudschaft.de

Zuständig für:

  • LK Havelland
  • LK Ostprignitz-Ruppin
  • LK Prignitz

Kontaktdaten:

Anschrift: 16845 Neustadt (Dosse), Poststr. 3
Herr Christoph Albrecht
Tel.: 0174 99 53 66 8
E-Mail: c.albrecht@jona-ombudschaft.de

Stiftung SPI: BEOBE

Zuständig für:

  • LK Dahme-Spreewald
  • LK Elbe-Elster
  • LK Märkisch-Oderland
  • LK Oberspreewald-Lausitz
  • LK Oder-Spree
  • LK Spree-Neiße
  • LK Teltow-Fläming
  • Stadt Frankfurt an der Oder

Kontaktdaten:

Anschrift: Berliner Straße 54, 03046 Cottbus
Tel.: 0355 49487710
WhatsApp: 0151 42639981
E-Mail: mail@beobe.info

Zuständig für:

  • LK Dahme-Spreewald
  • LK Elbe-Elster
  • LK Märkisch-Oderland
  • LK Oberspreewald-Lausitz
  • LK Oder-Spree
  • LK Spree-Neiße
  • LK Teltow-Fläming
  • Stadt Frankfurt an der Oder

Kontaktdaten:

Anschrift: Berliner Straße 54, 03046 Cottbus
Tel.: 0355 49487710
WhatsApp: 0151 42639981
E-Mail: mail@beobe.info

Was sind Hilfen zur Erziehung?

Wenn Sie nicht mehr sicher sind, ob Ihre Erziehung allein zum Wohle Ihres Kindes beiträgt, können Sie Hilfen zur Erziehung bekommen. Das ist zum Beispiel in folgenden Fällen möglich:

  • bei Schwierigkeiten in der Bewältigung des Familienalltages,
  • in Krisen durch Trennung oder Scheidung,
  • bei Problemen durch Sucht, Gewalt oder Vernachlässigung,
  • in schwierigen Entwicklungsphasen.

Die Hilfen zur Erziehung können eine Erziehungsberatung sein, aber auch ambulante Hilfen in der Familie und stationäre Hilfen außerhalb der Familie. Ambulante Hilfen sind zum Beispiel die Hilfe durch einen Erziehungsbeistand oder eine sozialpädagogische Betreuung. Teilstationär sind die Angebote in einer Tagesgruppe und stationär die Unterbringung in einer betreuten Wohnform oder bei einer anderen Familie. Sie können die Hilfen bei Ihrem Jugendamt beantragen.

Mehr Informationen

Rechtsgrundlage

Was sind Hilfen zur Erziehung?

Wenn Sie nicht mehr sicher sind, ob Ihre Erziehung allein zum Wohle Ihres Kindes beiträgt, können Sie Hilfen zur Erziehung bekommen. Das ist zum Beispiel in folgenden Fällen möglich:

  • bei Schwierigkeiten in der Bewältigung des Familienalltages,
  • in Krisen durch Trennung oder Scheidung,
  • bei Problemen durch Sucht, Gewalt oder Vernachlässigung,
  • in schwierigen Entwicklungsphasen.

Die Hilfen zur Erziehung können eine Erziehungsberatung sein, aber auch ambulante Hilfen in der Familie und stationäre Hilfen außerhalb der Familie. Ambulante Hilfen sind zum Beispiel die Hilfe durch einen Erziehungsbeistand oder eine sozialpädagogische Betreuung. Teilstationär sind die Angebote in einer Tagesgruppe und stationär die Unterbringung in einer betreuten Wohnform oder bei einer anderen Familie. Sie können die Hilfen bei Ihrem Jugendamt beantragen.

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Rechtsgrundlage