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Adoption eines Kindes

Bei einer Adoption steht das Wohl des Kindes im Mittelpunkt. Vor einer Adoption nimmt die Adoptionsvermittlungsstelle die künftigen Adoptiveltern und ihre Beweggründe für eine Adoption deshalb genau unter die Lupe.

Adoptiveltern und Kinder haben die wunderbare Möglichkeit, als Familie zusammenzuwachsen. Damit dies gelingt, ist es wichtig, eine vertrauensvolle Beziehung aufzubauen. Der erste Schritt zur Adoption ist die Prüfung, ob Sie als zukünftige Adoptiveltern gut vorbereitet sind: Die Adoptionsvermittlungsstelle begutachtet dabei Ihre soziale Lage, Beweggründe, Erziehungsvorstellungen und Belastbarkeit.

Wer kann ein Kind adoptieren?

Sie können ein Kind adoptieren, wenn Sie verheiratet oder alleinstehend sind. Sind Sie verheiratet, muss eine Ehepartnerin oder ein Ehepartner mindestens 21 Jahre alt sein. Bei alleinstehenden Personen gilt ein Mindestalter von 25 Jahren. Sind Sie alleinstehend, ist eine Adoption möglich, aber eher selten, da ein Kind mit 2 Eltern in der Regel besser abgesichert ist. Denkbar ist die Adoption zum Beispiel, wenn Sie das Kind schon länger kennen und bereits eine Eltern-Kind-ähnliche Beziehung haben.

Sind Sie verheiratet, adoptieren Sie und Ihre Ehepartnerin oder Ihr Ehepartner beide das Kind. Wenn Sie in einer Partnerschaft leben, aber nicht verheiratet sind, kann nur eine Person ein fremdes Kind adoptieren. Eine Adoption von beiden Erwachsenen ist dann nicht möglich. 

Kann ich mein Stiefkind adoptieren?

Ja, Sie können unter bestimmten Voraussetzungen die leiblichen Kinder Ihrer Partnerin oder Ihres Partners adoptieren. Das geht, wenn Sie verheiratet oder verpartnert sind oder in einer "verfestigten Lebensgemeinschaft" leben. Eine verfestigte Lebensgemeinschaft bedeutet, dass Sie seit mindestens 4 Jahren fest zusammenleben oder gemeinsam ein weiteres Kind haben und fest zusammenleben.

Wichtige Voraussetzungen für die Adoption eines Stiefkindes sind unter anderem:

  • Alle Beteiligten müssen an einer Beratung der Adoptionsvermittlungsstelle teilnehmen. Sie erhalten dann einen Beratungsschein.
  • Die Zustimmung des abgebenden Elternteils muss vor einem Rechtsanwalt mit Notarzulassung erfolgen.

Wie läuft eine Adoption ab?

Wenn Sie an einer Adoption interessiert sind, sollten Sie als Erstes ein Gespräch mit einer Adoptionsvermittlungsstelle führen. Anschließend beauftragen Sie die Vermittlungsstelle per Antrag mit einer Eignungsprüfung. Dazu sprechen die Fachkräfte der Vermittlungsstelle ausführlich mit Ihnen und Sie müssen verschiedene Unterlagen einreichen. Nach positivem Abschluss sind Sie erfolgreich geprüfte Adoptionsbewerberin oder Adoptionsbewerber.

Danach dauert es meistens einige Zeit, bis Ihnen ein Kind vorgeschlagen wird. Sobald ein Kind adoptionsbedürftig ist und die Fachkräfte nach passenden Eltern suchen, wird den bestgeeigneten Bewerberinnen oder Bewerbern ein Kindervorschlag unterbreitet.

Wenn die Vermittlungsstelle Sie ausgewählt hat, bekommen Sie zunächst Informationen über das Kind. Dies kann ein sehr aufregender Moment sein. Sollten Sie dem Vermittlungsvorschlag zustimmen, können Sie das Kind kennenlernen. Dabei werden Sie von einer Fachkraft begleitet. Nach dem Kennenlernen nehmen Sie das Kind bei sich zu Hause auf. Dann beginnt die Adoptionspflegezeit.

Wenn alles klappt, können Sie in der Regel nach einem Jahr beim Notar den Adoptionsantrag an das Familiengericht stellen. Das Familiengericht prüft alle Unterlagen und spricht die Adoption in der Regel dann aus.

Nach der erfolgreichen Adoption in Deutschland ist das Kind mit Ihnen und eventuellen Geschwistern nach deutschem Recht verwandt: Es wird mit einem leiblichen Kind gleichgestellt. Das Verwandtschaftsverhältnis zu den leiblichen Eltern erlischt.

Sie bekommen als Adoptiveltern auch Kindergeld, Elterngeld, Elternzeit sowie sämtliche steuerrechtlichen Vergünstigungen. Renten, die bis zur Adoption gezahlt wurden, bekommen Sie auch nach der Adoption weiter.

Wie läuft eine internationale Adoption ab?

Auch bei einer internationalen Adoption steht das Kindeswohl im Mittelpunkt. Das Haager Übereinkommen von 1993 regelt eine grenzüberschreitende Adoption. Eine Auslandsadoption ist eine Hilfsmaßnahme, die eher als letzte Möglichkeit genutzt werden sollte, wenn andere Hilfen nicht greifen. Auslandsadoptionen haben stark abgenommen und sind daher eher die Ausnahme geworden.

Die Zentrale Adoptionsstelle Berlin-Brandenburg (ZABB) kann als Auslandvermittlungsstelle dazu beraten. Wenn Sie die formalen Voraussetzungen erfüllen, gibt es eine allgemeine und eine länderspezifische Elterneignungsfeststellung. Zu den formalen Voraussetzungen zählt, dass Sie an Gesprächen teilnehmen und viele Unterlagen für das In- und Ausland einreichen und entsprechende Seminare besuchen.

Wenn Sie als Eltern für eine Adoption in Frage kommen, werden die notwendigen Dokumente an die zuständige Behörde im Herkunftsland des Kindes übergeben. Dies dauert fast immer länger als ein Jahr. Es können auch 2 oder mehr Jahre vergehen, bis alle Dokumente zusammen sind. Wenn die ausländische Behörde einen Kindervorschlag unterbreitet und Sie dann zustimmen, beginnt das Verfahren im Ausland. Dann können Sie das Kind im Herkunftsland kennenlernen und es beginnt in der Regel ein Gerichtsverfahren im Ausland. Auch hier muss genügend Zeit eingeplant werden. In der Regel kann sich der Auslandsaufenthalt über mehrere Monate strecken. Wenn Sie das Kind in Ihrem Haushalt aufnehmen, tragen Sie alle Kosten, die mit der Einreise verbunden sind. Für ein Einreisevisum oder für die Ausstellung eines Kinderpasses bei der deutschen Botschaft im Herkunftsland des Kindes muss in der Regel eine Vorabzustimmung von der Ausländerbehörde in Deutschland vorliegen.

Bei Fragen zum Ablauf können Sie sich an die Zentrale Adoptionsstelle Berlin-Brandenburg unter zabb@mbjs.brandenburg.de wenden.

Sollte ich mit meinem Kind über die Adoption sprechen?

Ja, die langjährige Erfahrung hat gezeigt, dass es in der Regel sinnvoll ist, wenn Sie früh und in angemessener Art und Weise mit Ihrem Kind über die Adoption sprechen. Sie helfen Ihrem Kind damit, dass es eine gefestigte Persönlichkeit ausbilden kann. Deswegen hat Ihr Kind auch ein Recht darauf, etwas über seine Abstammung und Herkunft zu erfahren.

Rechtsgrundlagen

 Weitere Informationen

Illustration einer Familie mit einem Kind

Bei einer Adoption steht das Wohl des Kindes im Mittelpunkt. Vor einer Adoption nimmt die Adoptionsvermittlungsstelle die künftigen Adoptiveltern und ihre Beweggründe für eine Adoption deshalb genau unter die Lupe.

Adoptiveltern und Kinder haben die wunderbare Möglichkeit, als Familie zusammenzuwachsen. Damit dies gelingt, ist es wichtig, eine vertrauensvolle Beziehung aufzubauen. Der erste Schritt zur Adoption ist die Prüfung, ob Sie als zukünftige Adoptiveltern gut vorbereitet sind: Die Adoptionsvermittlungsstelle begutachtet dabei Ihre soziale Lage, Beweggründe, Erziehungsvorstellungen und Belastbarkeit.

Wer kann ein Kind adoptieren?

Sie können ein Kind adoptieren, wenn Sie verheiratet oder alleinstehend sind. Sind Sie verheiratet, muss eine Ehepartnerin oder ein Ehepartner mindestens 21 Jahre alt sein. Bei alleinstehenden Personen gilt ein Mindestalter von 25 Jahren. Sind Sie alleinstehend, ist eine Adoption möglich, aber eher selten, da ein Kind mit 2 Eltern in der Regel besser abgesichert ist. Denkbar ist die Adoption zum Beispiel, wenn Sie das Kind schon länger kennen und bereits eine Eltern-Kind-ähnliche Beziehung haben.

Sind Sie verheiratet, adoptieren Sie und Ihre Ehepartnerin oder Ihr Ehepartner beide das Kind. Wenn Sie in einer Partnerschaft leben, aber nicht verheiratet sind, kann nur eine Person ein fremdes Kind adoptieren. Eine Adoption von beiden Erwachsenen ist dann nicht möglich. 

Kann ich mein Stiefkind adoptieren?

Ja, Sie können unter bestimmten Voraussetzungen die leiblichen Kinder Ihrer Partnerin oder Ihres Partners adoptieren. Das geht, wenn Sie verheiratet oder verpartnert sind oder in einer "verfestigten Lebensgemeinschaft" leben. Eine verfestigte Lebensgemeinschaft bedeutet, dass Sie seit mindestens 4 Jahren fest zusammenleben oder gemeinsam ein weiteres Kind haben und fest zusammenleben.

Wichtige Voraussetzungen für die Adoption eines Stiefkindes sind unter anderem:

  • Alle Beteiligten müssen an einer Beratung der Adoptionsvermittlungsstelle teilnehmen. Sie erhalten dann einen Beratungsschein.
  • Die Zustimmung des abgebenden Elternteils muss vor einem Rechtsanwalt mit Notarzulassung erfolgen.

Wie läuft eine Adoption ab?

Wenn Sie an einer Adoption interessiert sind, sollten Sie als Erstes ein Gespräch mit einer Adoptionsvermittlungsstelle führen. Anschließend beauftragen Sie die Vermittlungsstelle per Antrag mit einer Eignungsprüfung. Dazu sprechen die Fachkräfte der Vermittlungsstelle ausführlich mit Ihnen und Sie müssen verschiedene Unterlagen einreichen. Nach positivem Abschluss sind Sie erfolgreich geprüfte Adoptionsbewerberin oder Adoptionsbewerber.

Danach dauert es meistens einige Zeit, bis Ihnen ein Kind vorgeschlagen wird. Sobald ein Kind adoptionsbedürftig ist und die Fachkräfte nach passenden Eltern suchen, wird den bestgeeigneten Bewerberinnen oder Bewerbern ein Kindervorschlag unterbreitet.

Wenn die Vermittlungsstelle Sie ausgewählt hat, bekommen Sie zunächst Informationen über das Kind. Dies kann ein sehr aufregender Moment sein. Sollten Sie dem Vermittlungsvorschlag zustimmen, können Sie das Kind kennenlernen. Dabei werden Sie von einer Fachkraft begleitet. Nach dem Kennenlernen nehmen Sie das Kind bei sich zu Hause auf. Dann beginnt die Adoptionspflegezeit.

Wenn alles klappt, können Sie in der Regel nach einem Jahr beim Notar den Adoptionsantrag an das Familiengericht stellen. Das Familiengericht prüft alle Unterlagen und spricht die Adoption in der Regel dann aus.

Nach der erfolgreichen Adoption in Deutschland ist das Kind mit Ihnen und eventuellen Geschwistern nach deutschem Recht verwandt: Es wird mit einem leiblichen Kind gleichgestellt. Das Verwandtschaftsverhältnis zu den leiblichen Eltern erlischt.

Sie bekommen als Adoptiveltern auch Kindergeld, Elterngeld, Elternzeit sowie sämtliche steuerrechtlichen Vergünstigungen. Renten, die bis zur Adoption gezahlt wurden, bekommen Sie auch nach der Adoption weiter.

Wie läuft eine internationale Adoption ab?

Auch bei einer internationalen Adoption steht das Kindeswohl im Mittelpunkt. Das Haager Übereinkommen von 1993 regelt eine grenzüberschreitende Adoption. Eine Auslandsadoption ist eine Hilfsmaßnahme, die eher als letzte Möglichkeit genutzt werden sollte, wenn andere Hilfen nicht greifen. Auslandsadoptionen haben stark abgenommen und sind daher eher die Ausnahme geworden.

Die Zentrale Adoptionsstelle Berlin-Brandenburg (ZABB) kann als Auslandvermittlungsstelle dazu beraten. Wenn Sie die formalen Voraussetzungen erfüllen, gibt es eine allgemeine und eine länderspezifische Elterneignungsfeststellung. Zu den formalen Voraussetzungen zählt, dass Sie an Gesprächen teilnehmen und viele Unterlagen für das In- und Ausland einreichen und entsprechende Seminare besuchen.

Wenn Sie als Eltern für eine Adoption in Frage kommen, werden die notwendigen Dokumente an die zuständige Behörde im Herkunftsland des Kindes übergeben. Dies dauert fast immer länger als ein Jahr. Es können auch 2 oder mehr Jahre vergehen, bis alle Dokumente zusammen sind. Wenn die ausländische Behörde einen Kindervorschlag unterbreitet und Sie dann zustimmen, beginnt das Verfahren im Ausland. Dann können Sie das Kind im Herkunftsland kennenlernen und es beginnt in der Regel ein Gerichtsverfahren im Ausland. Auch hier muss genügend Zeit eingeplant werden. In der Regel kann sich der Auslandsaufenthalt über mehrere Monate strecken. Wenn Sie das Kind in Ihrem Haushalt aufnehmen, tragen Sie alle Kosten, die mit der Einreise verbunden sind. Für ein Einreisevisum oder für die Ausstellung eines Kinderpasses bei der deutschen Botschaft im Herkunftsland des Kindes muss in der Regel eine Vorabzustimmung von der Ausländerbehörde in Deutschland vorliegen.

Bei Fragen zum Ablauf können Sie sich an die Zentrale Adoptionsstelle Berlin-Brandenburg unter zabb@mbjs.brandenburg.de wenden.

Sollte ich mit meinem Kind über die Adoption sprechen?

Ja, die langjährige Erfahrung hat gezeigt, dass es in der Regel sinnvoll ist, wenn Sie früh und in angemessener Art und Weise mit Ihrem Kind über die Adoption sprechen. Sie helfen Ihrem Kind damit, dass es eine gefestigte Persönlichkeit ausbilden kann. Deswegen hat Ihr Kind auch ein Recht darauf, etwas über seine Abstammung und Herkunft zu erfahren.

Rechtsgrundlagen

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