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Bildung und Teilhabe

Wenn Sie Grundsicherungsgeld, Kinderzuschlag oder andere Sozialleistungen beziehen, können Sie auch Leistungen für Bildung und Teilhabe für Ihr Kind bekommen.

Die Leistungen für Bildung und Teilhabe unterstützen Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus Familien, die wenig Geld haben. Mit diesen Leistungen kann Ihr Kind Angebote in der Schule, aber auch in Sport oder Kultur nutzen, wenn Sie sich das sonst nicht leisten können.

Die Leistungen werden kurz auch BuT oder Bildungspaket genannt. Sie bestehen aus Geldüberweisungen oder Sachleistungen in Form von Gutscheinen.

Wer kann Leistungen für Bildung und Teilhabe bekommen?

Alle Kinder in Ihrem Haushalt können die Leistungen bekommen, wenn Sie oder Ihr Kind eine dieser Leistungen erhalten:

Auch wenn Sie keine dieser Leistungen beziehen, können Sie vielleicht Leistungen aus dem Bildungspaket bekommen. Das ist möglich, wenn Sie den Bedarf an Bildung und Teilhabe von ihrem Kind nicht decken können. Der Fachbegriff für diesen Fall ist "Bedarfsauslösung". Fragen Sie bei Ihrem Jobcenter nach.

Kita-Kinder, Schülerinnen und Schüler können Bedarfe für die Bildung bekommen, wenn sie

  • jünger als 25 Jahre alt sind,
  • eine Kita, allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und
  • keine Ausbildungsvergütung erhalten.

Babys, Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr, erhalten zusätzlich

  • Leistungen für die Teilnahme an Kultur, Sport und Freizeit.

Welche Angebote werden gefördert?

Diese Leistungen werden durch das Bildungspaket zum Beispiel gefördert:

  • eintägige Schul- und Kitaausflüge
  • mehrtägige Klassen- und Kitafahrten
  • der persönliche Schulbedarf (130 Euro im Februar und 65 Euro im August)
  • Fahrten zur nächstgelegenen Schule
  • Nachhilfeunterricht, wenn die Schule den Bedarf bestätigt und selbst kein Angebot hat
  • das gemeinsame Mittagsessen in Schule oder Kita
  • Zuschuss für künstlerische oder sportliche Aktivitäten, zum Beispiel, um Beiträge für den Sportverein oder die Musikschule zu bezahlen (15 Euro monatlich)

Wie beantrage ich die Leistungen für Bildung und Teilhabe?

Wenn Sie Grundsicherungsgeld bekommen:

  • Gehen Sie zu Ihrem Jobcenter.

Wenn Sie Sozialhilfe, Wohngeld, den Kinderzuschlag oder Asylbewerber-Leistungen bekommen:

  • Fragen Sie im Rathaus, Bürgeramt oder in der Kreisverwaltung nach der richtigen Ansprechperson.

Die Antragsformulare erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Ansprechpartner vor Ort oder auf der Website.

Das BuT-Beratungsteam hilft Ihnen kostenlos, die Leistungen für Bildung und Teilhabe zu beantragen. Sie erreichen die BuT-Beratung

Nutzen Sie auch den BuT-Rechner. Mit dem BuT-Rechner finden Sie heraus, wie viel Geld Ihre Familie erhalten kann.

Die Beratung ist auch in den Sprachen Englisch, Arabisch, Russisch und Türkisch möglich.

Mehr Informationen

Illustration einer Frau, die ein Papier in der Hand hält

Wenn Sie Grundsicherungsgeld, Kinderzuschlag oder andere Sozialleistungen beziehen, können Sie auch Leistungen für Bildung und Teilhabe für Ihr Kind bekommen.

Die Leistungen für Bildung und Teilhabe unterstützen Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus Familien, die wenig Geld haben. Mit diesen Leistungen kann Ihr Kind Angebote in der Schule, aber auch in Sport oder Kultur nutzen, wenn Sie sich das sonst nicht leisten können.

Die Leistungen werden kurz auch BuT oder Bildungspaket genannt. Sie bestehen aus Geldüberweisungen oder Sachleistungen in Form von Gutscheinen.

Wer kann Leistungen für Bildung und Teilhabe bekommen?

Alle Kinder in Ihrem Haushalt können die Leistungen bekommen, wenn Sie oder Ihr Kind eine dieser Leistungen erhalten:

Auch wenn Sie keine dieser Leistungen beziehen, können Sie vielleicht Leistungen aus dem Bildungspaket bekommen. Das ist möglich, wenn Sie den Bedarf an Bildung und Teilhabe von ihrem Kind nicht decken können. Der Fachbegriff für diesen Fall ist "Bedarfsauslösung". Fragen Sie bei Ihrem Jobcenter nach.

Kita-Kinder, Schülerinnen und Schüler können Bedarfe für die Bildung bekommen, wenn sie

  • jünger als 25 Jahre alt sind,
  • eine Kita, allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und
  • keine Ausbildungsvergütung erhalten.

Babys, Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr, erhalten zusätzlich

  • Leistungen für die Teilnahme an Kultur, Sport und Freizeit.

Welche Angebote werden gefördert?

Diese Leistungen werden durch das Bildungspaket zum Beispiel gefördert:

  • eintägige Schul- und Kitaausflüge
  • mehrtägige Klassen- und Kitafahrten
  • der persönliche Schulbedarf (130 Euro im Februar und 65 Euro im August)
  • Fahrten zur nächstgelegenen Schule
  • Nachhilfeunterricht, wenn die Schule den Bedarf bestätigt und selbst kein Angebot hat
  • das gemeinsame Mittagsessen in Schule oder Kita
  • Zuschuss für künstlerische oder sportliche Aktivitäten, zum Beispiel, um Beiträge für den Sportverein oder die Musikschule zu bezahlen (15 Euro monatlich)

Wie beantrage ich die Leistungen für Bildung und Teilhabe?

Wenn Sie Grundsicherungsgeld bekommen:

  • Gehen Sie zu Ihrem Jobcenter.

Wenn Sie Sozialhilfe, Wohngeld, den Kinderzuschlag oder Asylbewerber-Leistungen bekommen:

  • Fragen Sie im Rathaus, Bürgeramt oder in der Kreisverwaltung nach der richtigen Ansprechperson.

Die Antragsformulare erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Ansprechpartner vor Ort oder auf der Website.

Das BuT-Beratungsteam hilft Ihnen kostenlos, die Leistungen für Bildung und Teilhabe zu beantragen. Sie erreichen die BuT-Beratung

Nutzen Sie auch den BuT-Rechner. Mit dem BuT-Rechner finden Sie heraus, wie viel Geld Ihre Familie erhalten kann.

Die Beratung ist auch in den Sprachen Englisch, Arabisch, Russisch und Türkisch möglich.

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