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Lohn- und Einkommensteuer

Die Lohnsteuer ist eine Sonderform der Einkommenssteuer. Wer welche Steuer zahlen muss, lesen Sie in diesem Artikel.

Sind Sie Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer, führt Ihr Arbeitgeber für Sie jeden Monat Lohnsteuer an das Finanzamt ab. Die Lohnsteuer wird direkt von Ihrem Bruttolohn abgezogen. Sie ist eine monatliche Vorauszahlung auf die Einkommensteuer. Wenn Sie zum Beispiel selbstständig sind oder ein Gewerbe haben, zahlen Sie Einkommensteuer.

Wenn Sie eine jährliche Steuererklärung abgeben, prüft das örtliche Finanzamt, ob Sie zu viel oder zu wenig Steuern gezahlt haben. Entsprechend bekommen Sie Geld zurück oder müssen etwas nachzahlen.

Muss ich immer Einkommensteuer zahlen?

Nein, Sie müssen erst Einkommensteuer zahlen, wenn Ihr ganzes Einkommen höher als der Grundfreibetrag ist. Dieser ist in jedem Jahr unterschiedlich. Für 2024 liegt er laut Bundesfinanzministerium bei 11.784 Euro und für 2025 bei 12.096 Euro.

Wie viel Lohnsteuer muss ich bezahlen?

Die Höhe Ihrer Lohnsteuer richtet sich nach Ihrem Arbeitslohn und hängt von einigen Faktoren ab, zum Beispiel von Ihrer Steuerklasse. Sie können mit dem Lohn- und Einkommensteuerrechner vom Bundesfinanzministerium ausrechnen, wie viel Steuern Sie bezahlen müssen.

Welche Steuerklasse habe ich?

In welche Steuerklasse Sie eingeordnet werden, hängt von Ihren persönlichen Verhältnissen ab. Sind Sie alleinerziehend und haben mindestens 1 Kind, dann können Sie Steuerklasse I oder II haben. In der Steuerklasse II ist der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende enthalten.

Wenn Sie verheiratet oder verpartnert sind und zusammenleben, können Sie zwischen verschiedenen Kombinationen von Steuerklassen wählen. Der gesetzliche Regelfall ist, dass Sie beide Steuerklasse IV haben. Sie können aber auch die Kombination der Steuerklassen III und V oder IV und IV mit Faktor beantragen.

Ein Wechsel der Steuerklasse ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Füllen Sie dafür einen Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung sowie die Anlage Steuerklassenwechsel aus. Der Antrag kann nach amtlichem Datensatz über die ELSTER-Plattform übermittelt werden. Alternativ ist die Verwendung eines amtlichen Papiervordrucks möglich. Die Formulare finden Sie bei ELSTER unter der Rubrik „Lohnsteuer Arbeitnehmer“; „Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung und zu den Lohnsteuerabzugsmerkmalen“. Beim Finanzamt oder auch auf den Internetseiten der Finanzverwaltung, zum Beispiel www.formulare-bfinv.de, sind entsprechende Papiervordrucke erhältlich.

Wenn Sie mehr als einen Arbeitgeber haben, haben Sie für die weiteren Arbeitsverhältnisse die Steuerklasse VI.

Wo bekomme ich mehr Informationen?

Wenn Sie Fragen zum Lohn- und Einkommensteuerrecht haben, können Sie sich an ihr örtliches Finanzamt wenden oder Hilfe von einer Steuerberatung annehmen. Hier finden Sie eine Übersicht an Formularen und Vordrucken Ihres Finanzamtes.

Die Lohnsteuer ist eine Sonderform der Einkommenssteuer. Wer welche Steuer zahlen muss, lesen Sie in diesem Artikel.

Sind Sie Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer, führt Ihr Arbeitgeber für Sie jeden Monat Lohnsteuer an das Finanzamt ab. Die Lohnsteuer wird direkt von Ihrem Bruttolohn abgezogen. Sie ist eine monatliche Vorauszahlung auf die Einkommensteuer. Wenn Sie zum Beispiel selbstständig sind oder ein Gewerbe haben, zahlen Sie Einkommensteuer.

Wenn Sie eine jährliche Steuererklärung abgeben, prüft das örtliche Finanzamt, ob Sie zu viel oder zu wenig Steuern gezahlt haben. Entsprechend bekommen Sie Geld zurück oder müssen etwas nachzahlen.

Muss ich immer Einkommensteuer zahlen?

Nein, Sie müssen erst Einkommensteuer zahlen, wenn Ihr ganzes Einkommen höher als der Grundfreibetrag ist. Dieser ist in jedem Jahr unterschiedlich. Für 2024 liegt er laut Bundesfinanzministerium bei 11.784 Euro und für 2025 bei 12.096 Euro.

Wie viel Lohnsteuer muss ich bezahlen?

Die Höhe Ihrer Lohnsteuer richtet sich nach Ihrem Arbeitslohn und hängt von einigen Faktoren ab, zum Beispiel von Ihrer Steuerklasse. Sie können mit dem Lohn- und Einkommensteuerrechner vom Bundesfinanzministerium ausrechnen, wie viel Steuern Sie bezahlen müssen.

Welche Steuerklasse habe ich?

In welche Steuerklasse Sie eingeordnet werden, hängt von Ihren persönlichen Verhältnissen ab. Sind Sie alleinerziehend und haben mindestens 1 Kind, dann können Sie Steuerklasse I oder II haben. In der Steuerklasse II ist der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende enthalten.

Wenn Sie verheiratet oder verpartnert sind und zusammenleben, können Sie zwischen verschiedenen Kombinationen von Steuerklassen wählen. Der gesetzliche Regelfall ist, dass Sie beide Steuerklasse IV haben. Sie können aber auch die Kombination der Steuerklassen III und V oder IV und IV mit Faktor beantragen.

Ein Wechsel der Steuerklasse ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Füllen Sie dafür einen Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung sowie die Anlage Steuerklassenwechsel aus. Der Antrag kann nach amtlichem Datensatz über die ELSTER-Plattform übermittelt werden. Alternativ ist die Verwendung eines amtlichen Papiervordrucks möglich. Die Formulare finden Sie bei ELSTER unter der Rubrik „Lohnsteuer Arbeitnehmer“; „Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung und zu den Lohnsteuerabzugsmerkmalen“. Beim Finanzamt oder auch auf den Internetseiten der Finanzverwaltung, zum Beispiel www.formulare-bfinv.de, sind entsprechende Papiervordrucke erhältlich.

Wenn Sie mehr als einen Arbeitgeber haben, haben Sie für die weiteren Arbeitsverhältnisse die Steuerklasse VI.

Wo bekomme ich mehr Informationen?

Wenn Sie Fragen zum Lohn- und Einkommensteuerrecht haben, können Sie sich an ihr örtliches Finanzamt wenden oder Hilfe von einer Steuerberatung annehmen. Hier finden Sie eine Übersicht an Formularen und Vordrucken Ihres Finanzamtes.