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Elternzeit

Wenn Sie Ihr Kind selbst betreuen möchten, können Sie bei Ihrem Arbeitgeber eine unbezahlte Auszeit beantragen.

Mit einem neuen Familienmitglied beginnt eine besondere Zeit – voller Freude und gleichzeitig voller Verantwortung. Damit Sie sich in den ersten Lebensjahren Ihres Kindes bewusst Zeit für Ihre Familie nehmen können, gibt es die Elternzeit. Die Elternzeit ist eine unbezahlte Auszeit, die Sie bei Ihrem Arbeitgeber beantragen können. Als Elternteil können Sie bis zu 3 Jahre pro Kind von der Arbeit freigestellt werden. Dadurch können Sie für einen Zeitraum beruflich kürzertreten, ohne Ihren Arbeitsplatz zu verlieren.

Kann ich Elternzeit nehmen?

Sie können Elternzeit nehmen, wenn Folgendes auf Sie zutrifft:

  • Sie arbeiten in Deutschland.
  • Sie leben mit Ihrem Kind in einem gemeinsamen Haushalt.
  • Sie betreuen und erziehen Ihr Kind selbst.
  • Sie arbeiten während der Elternzeit nicht oder höchstens 32 Stunden pro Woche (für Kinder mit Geburt vor dem 1. September 2021 gilt weiterhin die bisherige Grenze von 30 Stunden pro Woche).

Wichtig ist, dass Ihr Arbeitsverhältnis nach dem deutschen Arbeitsrecht geregelt ist. Es ist unabhängig davon, wo Sie wohnen oder sich aufhalten. Auch wenn Sie gerade eine Ausbildung oder einen Mini-Job machen, können Sie Elternzeit beantragen.

Für welche Kinder kann ich Elternzeit nehmen?

Die Elternzeit können Sie bekommen für

Können wir als gleichgeschlechtliche Eltern Elternzeit nehmen?

Auch gleichgeschlechtliche Paare haben einen Anspruch auf Elternzeit unter denselben Voraussetzungen wie verschiedengeschlechtliche Paare. Sofern einer der beiden Elternteile nicht rechtlich anerkannter Elternteil ist, gelten dieselben Voraussetzungen wie im Falle von Stiefeltern- und Adoptivelternschaft. 

Kann ich als Oma oder Opa Elternzeit nehmen?

Als Großeltern können Sie Elternzeit beantragen, wenn Sie Ihr Enkelkind betreuen und erziehen und mit dem Kind in einem Haushalt leben. Das ist möglich, wenn ein Elternteil des Kindes minderjährig ist oder eine Ausbildung macht, die vor dem 18. Geburtstag begonnen hat.

Wichtig: Elternzeit für Großeltern ist nur möglich, wenn kein Elternteil des Kindes selbst Elternzeit nimmt. In bestimmten Fällen können Sie auch für Ihre Schwester, Ihren Bruder, Ihre Nichte, Ihren Neffen, Ihr Enkelkind oder Ihr Urenkelkind Elterngeld beantragen. Das gilt etwa, wenn die Eltern schwer erkrankt, schwerbehindert oder verstorben sind.

Wie hängen Elternzeit und Elterngeld zusammen?

Während der Elternzeit bekommen Sie kein Gehalt von Ihrem Arbeitgeber. In der Elternzeit können Sie daher auch Elterngeld beziehen. Grundsätzlich ist die Elternzeit aber unabhängig vom Elterngeld. Das heißt: Sie können auch Elternzeit nehmen, wenn Sie kein Elterngeld beziehen.

Wie lange kann ich Elternzeit nehmen?

Elternzeit ist bis zum 8. Geburtstag des Kindes möglich. Sie können für jedes Kind insgesamt 3 Jahre Elternzeit nehmen – ab der Geburt bis zum Tag vor dem 8. Geburtstag. Wann Sie die Elternzeit nutzen, entscheiden Sie selbst. Sie müssen also nicht direkt nach der Geburt oder dem Mutterschutz starten.

Auch die Dauer bestimmen Sie selbst: Sie können die vollen 3 Jahre nehmen oder nur einige Monate, Wochen oder Tage. Jeder Elternteil kann die Elternzeit in bis zu 3 Abschnitte aufteilen. Beide Elternteile können die Elternzeit entweder allein nehmen, sich abwechseln oder sie gleichzeitig nutzen.

Wichtig: Ab dem 3. Geburtstag Ihres Kindes können Sie höchstens 24 Monate Elternzeit nehmen. Eine weitere Aufteilung ist nur mit Zustimmung des Arbeitgebers möglich.

Wie melde ich die Elternzeit an?

Sie müssen die Elternzeit rechtzeitig bei Ihrem Arbeitgeber schriftlich anmelden.

Bis zum 3. Geburtstag müssen Sie Ihr Kind spätestens 7 Wochen vor Beginn der Elternzeit anmelden. Zwischen dem 3. und dem 8. Geburtstag müssen Sie die Anmeldung spätestens 13 Wochen vorher bei Ihrem Arbeitgeber bekanntgeben. Unter bestimmten Umständen, zum Beispiel bei einer Frühgeburt, ist auch eine kürzere Frist möglich.

Teilen Sie Ihrem Arbeitgeber bei einer geplanten Elternzeit bis zum 3. Geburtstag Ihres Kindes mit, für welche Zeiträume Sie Elternzeit nehmen möchten. Diese Erklärung ist verbindlich und kann nachträglich nur mit Zustimmung Ihres Arbeitgebers geändert werden. Ihr Arbeitgeber muss die Elternzeit bescheinigen.

Wenn Sie während der Elternzeit in Teilzeit arbeiten möchten, geben Sie das bereits bei der Anmeldung Ihrer Elternzeit bekannt.

Kann mich mein Arbeitgeber während der Elternzeit kündigen?

Während der Elternzeit können Sie nicht gekündigt werden. Der Kündigungsschutz beginnt mit der Anmeldung der Elternzeit und frühestens eine Woche vor dem Beginn der Anmeldefrist. Er endet mit dem Ende der Elternzeit.

Nur in besonderen Ausnahmefällen kann Ihnen Ihr Arbeitgeber auch während der Elternzeit kündigen. Die Zulässigkeit der Kündigung muss er dann beantragen. Dafür sind spezielle Aufsichtsbehörden für Arbeitsschutz zuständig.

Kann ich während der Elternzeit in Teilzeit arbeiten?

Während der Elternzeit dürfen Sie bis zu 32 Stunden pro Woche arbeiten. Wurde Ihr Kind vor dem 1. September 2021 geboren, sind 30 Stunden pro Woche erlaubt.

In Unternehmen mit mehr als 15 Beschäftigten können Sie in Teilzeit zwischen 15 und 32 (oder 30) Wochenstunden arbeiten, wenn keine dringenden betrieblichen Gründe dagegenstehen. Nach Beendigung der Elternzeit haben Sie einen Rückkehranspruch zu Ihrer vorherigen Arbeitszeit.

Wo finde ich Beratung zu Elterngeld und Elternzeit?

Persönliche Beratung und Auskunft zum Elterngeld und zur Elternzeit bieten Ihnen die Elterngeldstellen, meist beim Jugendamt, der Landkreise und kreisfreien Städte.

Bei Fragen können Sie auch das Service-Team des Bundesfamilienministeriums über das Service-Telefon oder per E-Mail kontaktieren.

Mehr Informationen

Rechtsgrundlage

Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit

Illustration eines Babys

Wenn Sie Ihr Kind selbst betreuen möchten, können Sie bei Ihrem Arbeitgeber eine unbezahlte Auszeit beantragen.

Mit einem neuen Familienmitglied beginnt eine besondere Zeit – voller Freude und gleichzeitig voller Verantwortung. Damit Sie sich in den ersten Lebensjahren Ihres Kindes bewusst Zeit für Ihre Familie nehmen können, gibt es die Elternzeit. Die Elternzeit ist eine unbezahlte Auszeit, die Sie bei Ihrem Arbeitgeber beantragen können. Als Elternteil können Sie bis zu 3 Jahre pro Kind von der Arbeit freigestellt werden. Dadurch können Sie für einen Zeitraum beruflich kürzertreten, ohne Ihren Arbeitsplatz zu verlieren.

Kann ich Elternzeit nehmen?

Sie können Elternzeit nehmen, wenn Folgendes auf Sie zutrifft:

  • Sie arbeiten in Deutschland.
  • Sie leben mit Ihrem Kind in einem gemeinsamen Haushalt.
  • Sie betreuen und erziehen Ihr Kind selbst.
  • Sie arbeiten während der Elternzeit nicht oder höchstens 32 Stunden pro Woche (für Kinder mit Geburt vor dem 1. September 2021 gilt weiterhin die bisherige Grenze von 30 Stunden pro Woche).

Wichtig ist, dass Ihr Arbeitsverhältnis nach dem deutschen Arbeitsrecht geregelt ist. Es ist unabhängig davon, wo Sie wohnen oder sich aufhalten. Auch wenn Sie gerade eine Ausbildung oder einen Mini-Job machen, können Sie Elternzeit beantragen.

Für welche Kinder kann ich Elternzeit nehmen?

Die Elternzeit können Sie bekommen für

Können wir als gleichgeschlechtliche Eltern Elternzeit nehmen?

Auch gleichgeschlechtliche Paare haben einen Anspruch auf Elternzeit unter denselben Voraussetzungen wie verschiedengeschlechtliche Paare. Sofern einer der beiden Elternteile nicht rechtlich anerkannter Elternteil ist, gelten dieselben Voraussetzungen wie im Falle von Stiefeltern- und Adoptivelternschaft. 

Kann ich als Oma oder Opa Elternzeit nehmen?

Als Großeltern können Sie Elternzeit beantragen, wenn Sie Ihr Enkelkind betreuen und erziehen und mit dem Kind in einem Haushalt leben. Das ist möglich, wenn ein Elternteil des Kindes minderjährig ist oder eine Ausbildung macht, die vor dem 18. Geburtstag begonnen hat.

Wichtig: Elternzeit für Großeltern ist nur möglich, wenn kein Elternteil des Kindes selbst Elternzeit nimmt. In bestimmten Fällen können Sie auch für Ihre Schwester, Ihren Bruder, Ihre Nichte, Ihren Neffen, Ihr Enkelkind oder Ihr Urenkelkind Elterngeld beantragen. Das gilt etwa, wenn die Eltern schwer erkrankt, schwerbehindert oder verstorben sind.

Wie hängen Elternzeit und Elterngeld zusammen?

Während der Elternzeit bekommen Sie kein Gehalt von Ihrem Arbeitgeber. In der Elternzeit können Sie daher auch Elterngeld beziehen. Grundsätzlich ist die Elternzeit aber unabhängig vom Elterngeld. Das heißt: Sie können auch Elternzeit nehmen, wenn Sie kein Elterngeld beziehen.

Wie lange kann ich Elternzeit nehmen?

Elternzeit ist bis zum 8. Geburtstag des Kindes möglich. Sie können für jedes Kind insgesamt 3 Jahre Elternzeit nehmen – ab der Geburt bis zum Tag vor dem 8. Geburtstag. Wann Sie die Elternzeit nutzen, entscheiden Sie selbst. Sie müssen also nicht direkt nach der Geburt oder dem Mutterschutz starten.

Auch die Dauer bestimmen Sie selbst: Sie können die vollen 3 Jahre nehmen oder nur einige Monate, Wochen oder Tage. Jeder Elternteil kann die Elternzeit in bis zu 3 Abschnitte aufteilen. Beide Elternteile können die Elternzeit entweder allein nehmen, sich abwechseln oder sie gleichzeitig nutzen.

Wichtig: Ab dem 3. Geburtstag Ihres Kindes können Sie höchstens 24 Monate Elternzeit nehmen. Eine weitere Aufteilung ist nur mit Zustimmung des Arbeitgebers möglich.

Wie melde ich die Elternzeit an?

Sie müssen die Elternzeit rechtzeitig bei Ihrem Arbeitgeber schriftlich anmelden.

Bis zum 3. Geburtstag müssen Sie Ihr Kind spätestens 7 Wochen vor Beginn der Elternzeit anmelden. Zwischen dem 3. und dem 8. Geburtstag müssen Sie die Anmeldung spätestens 13 Wochen vorher bei Ihrem Arbeitgeber bekanntgeben. Unter bestimmten Umständen, zum Beispiel bei einer Frühgeburt, ist auch eine kürzere Frist möglich.

Teilen Sie Ihrem Arbeitgeber bei einer geplanten Elternzeit bis zum 3. Geburtstag Ihres Kindes mit, für welche Zeiträume Sie Elternzeit nehmen möchten. Diese Erklärung ist verbindlich und kann nachträglich nur mit Zustimmung Ihres Arbeitgebers geändert werden. Ihr Arbeitgeber muss die Elternzeit bescheinigen.

Wenn Sie während der Elternzeit in Teilzeit arbeiten möchten, geben Sie das bereits bei der Anmeldung Ihrer Elternzeit bekannt.

Kann mich mein Arbeitgeber während der Elternzeit kündigen?

Während der Elternzeit können Sie nicht gekündigt werden. Der Kündigungsschutz beginnt mit der Anmeldung der Elternzeit und frühestens eine Woche vor dem Beginn der Anmeldefrist. Er endet mit dem Ende der Elternzeit.

Nur in besonderen Ausnahmefällen kann Ihnen Ihr Arbeitgeber auch während der Elternzeit kündigen. Die Zulässigkeit der Kündigung muss er dann beantragen. Dafür sind spezielle Aufsichtsbehörden für Arbeitsschutz zuständig.

Kann ich während der Elternzeit in Teilzeit arbeiten?

Während der Elternzeit dürfen Sie bis zu 32 Stunden pro Woche arbeiten. Wurde Ihr Kind vor dem 1. September 2021 geboren, sind 30 Stunden pro Woche erlaubt.

In Unternehmen mit mehr als 15 Beschäftigten können Sie in Teilzeit zwischen 15 und 32 (oder 30) Wochenstunden arbeiten, wenn keine dringenden betrieblichen Gründe dagegenstehen. Nach Beendigung der Elternzeit haben Sie einen Rückkehranspruch zu Ihrer vorherigen Arbeitszeit.

Wo finde ich Beratung zu Elterngeld und Elternzeit?

Persönliche Beratung und Auskunft zum Elterngeld und zur Elternzeit bieten Ihnen die Elterngeldstellen, meist beim Jugendamt, der Landkreise und kreisfreien Städte.

Bei Fragen können Sie auch das Service-Team des Bundesfamilienministeriums über das Service-Telefon oder per E-Mail kontaktieren.

Mehr Informationen

Rechtsgrundlage

Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit