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Kinderkrankentage

Wenn Sie sich um Ihr krankes Kind kümmern müssen, können Sie sich von der Arbeit freistellen lassen. Sie bekommen dann Kinderkrankengeld.

Wenn Ihr Kind einmal krank ist, wird es am schnellsten bei Ihnen zuhause gesund. Wenn Sie berufstätig sind, können Sie sich deswegen für die Pflege Ihres kranken Kindes von der Arbeit freistellen lassen. Das sind die sogenannten Kinderkrankentage. Zum Ausgleich für Ihren Verdienstausfall bekommen Sie das Kinderpflegekrankengeld. Das Krankengeld beträgt 90 % des ausgefallenen Nettoentgelts.

Wann bekomme ich Kinderkrankentage?

Sie bekommen Kinderkrankentage, wenn

  • Sie berufstätig und sozialversichert sind,
  • Ihr erkranktes Kind mitversichert ist,
  • Ihr Kind in Ihrem Haushalt lebt und
  • Ihr Kind nicht älter als 12 Jahre ist.

Wie viele Kinderkrankentage bekomme ich?

Sie erhalten an bis zu 15 Arbeitstagen Kinderkrankengeld pro Jahr. Wenn Sie mehrere Kinder haben, stehen Ihnen maximal 35 Kinderkrankentage zu. Als alleinerziehende Mutter oder Vater haben Sie sogar Anspruch auf 30 Tage pro Jahr. Mit mehreren Kindern stehen Ihnen maximal 70 Arbeitstage zur Verfügung. Diese Tageszahlen gelten für das Jahr 2026.

Die Dauer der Freistellung unterscheidet sich je nach Arbeitsvertrag oder Betriebsvereinbarung. Arbeitgeber dürfen die oben genannten Tage aber nicht unterschreiten. Bei Fragen kann Ihnen Ihr Betriebsrat, Personalrat oder Ihre Personalabteilung weiterhelfen.

Wie melde ich mich kindkrank?

Informieren Sie zuerst Ihren Arbeitgeber. Besorgen Sie sich dann ein ärztliches Attest, das bestätigt, dass Ihr Kind krank ist und Sie es betreuen müssen. Möglicherweise können Sie diese Bescheinigung auch telefonisch bei der Kinderärztin oder beim Kinderarzt beantragen. Das ist möglich, wenn das Kind bereits in der Praxis bekannt ist und nur leichte Symptome hat, also nicht unbedingt ärztlich untersucht werden muss. Diese Entscheidung trifft Ihre Ärztin oder Ihr Arzt.

Für Ihre eigene Krankschreibung gibt es mittlerweile ein digitales Verfahren. Die Bescheinigung für Ihr Kind müssen Sie aber weiterhin sofort und manuell bei Ihrem Arbeitgeber und der Krankenkasse einreichen.

Illustration eines Kalenders

Wenn Sie sich um Ihr krankes Kind kümmern müssen, können Sie sich von der Arbeit freistellen lassen. Sie bekommen dann Kinderkrankengeld.

Wenn Ihr Kind einmal krank ist, wird es am schnellsten bei Ihnen zuhause gesund. Wenn Sie berufstätig sind, können Sie sich deswegen für die Pflege Ihres kranken Kindes von der Arbeit freistellen lassen. Das sind die sogenannten Kinderkrankentage. Zum Ausgleich für Ihren Verdienstausfall bekommen Sie das Kinderpflegekrankengeld. Das Krankengeld beträgt 90 % des ausgefallenen Nettoentgelts.

Wann bekomme ich Kinderkrankentage?

Sie bekommen Kinderkrankentage, wenn

  • Sie berufstätig und sozialversichert sind,
  • Ihr erkranktes Kind mitversichert ist,
  • Ihr Kind in Ihrem Haushalt lebt und
  • Ihr Kind nicht älter als 12 Jahre ist.

Wie viele Kinderkrankentage bekomme ich?

Sie erhalten an bis zu 15 Arbeitstagen Kinderkrankengeld pro Jahr. Wenn Sie mehrere Kinder haben, stehen Ihnen maximal 35 Kinderkrankentage zu. Als alleinerziehende Mutter oder Vater haben Sie sogar Anspruch auf 30 Tage pro Jahr. Mit mehreren Kindern stehen Ihnen maximal 70 Arbeitstage zur Verfügung. Diese Tageszahlen gelten für das Jahr 2026.

Die Dauer der Freistellung unterscheidet sich je nach Arbeitsvertrag oder Betriebsvereinbarung. Arbeitgeber dürfen die oben genannten Tage aber nicht unterschreiten. Bei Fragen kann Ihnen Ihr Betriebsrat, Personalrat oder Ihre Personalabteilung weiterhelfen.

Wie melde ich mich kindkrank?

Informieren Sie zuerst Ihren Arbeitgeber. Besorgen Sie sich dann ein ärztliches Attest, das bestätigt, dass Ihr Kind krank ist und Sie es betreuen müssen. Möglicherweise können Sie diese Bescheinigung auch telefonisch bei der Kinderärztin oder beim Kinderarzt beantragen. Das ist möglich, wenn das Kind bereits in der Praxis bekannt ist und nur leichte Symptome hat, also nicht unbedingt ärztlich untersucht werden muss. Diese Entscheidung trifft Ihre Ärztin oder Ihr Arzt.

Für Ihre eigene Krankschreibung gibt es mittlerweile ein digitales Verfahren. Die Bescheinigung für Ihr Kind müssen Sie aber weiterhin sofort und manuell bei Ihrem Arbeitgeber und der Krankenkasse einreichen.