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Förderungen für Ausbildung und Studium

Auch Kinder aus Familien mit niedrigem oder mittlerem Einkommen können mit Hilfe staatlicher Unterstützung eine Ausbildung oder ein Studium absolvieren.

Eine gute Ausbildung ist der Schlüssel zu einer erfolgreichen Zukunft. Aber nicht jede Familie kann einen oder mehrere Ausbildungs- oder Studienplätze allein stemmen. Der Bund und das Land Brandenburg entlasten Sie bei den Ausbildungs- und Unterhaltskosten. Es gibt verschiedene Unterstützungen wie das BAföG, das BbgAföG für Schülerinnen und Schüler in Brandenburg, die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) und Sozialleistungen.

BAföG für Schülerinnen, Schüler und Studierende

Mit dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) fördert der Staat die erste Ausbildung an Schulen und Hochschulen. Sie können BAföG beantragen, wenn Sie Ihre Ausbildung an diesen Orten absolvieren:

  • allgemeinbildende Schulen ab der 10. Klasse,
  • Berufsfachschulen,
  • Fachschulen und
  • Hochschulen.

Sie können BAföG nur beantragen, wenn Sie unter 45 Jahre alt sind. Es gibt aber auch Ausnahmen, etwa für einen späten Ausbildungsbeginn nach der Kindererziehung.

Schülerinnen und Schüler erhalten BAföG als nicht-rückzahlbaren Zuschuss. Studierende erhalten die Förderung je zur Hälfte als Zuschuss und als zinsloses Darlehen. Studierende mit Kindern erhalten zudem einen Kinderbetreuungszuschlag.

Schülerinnen und Schüler allgemeinbildender Schulen sind nur BAföG-berechtigt, wenn sie nicht mehr bei ihren Eltern oder Erziehungsberechtigten wohnen.

Wo kann ich mich zum BAföG informieren?

Auf Bafög.de erhalten Sie alle Informationen zum BAföG. Vor dem Antrag können Sie mit dem BAföG-Rechner errechnen, wie viel Fördergeld Sie voraussichtlich erhalten.

Wie kann ich BAföG beantragen?

Die Ausbildungsförderung können Sie auf BAföG-digital.de beantragen. Wenn Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich an das Amt für Ausbildungsförderung in Ihrem Landkreis oder Ihrer Stadt.

Auf dem Serviceportal Brandenburg finden Sie die Adressen der Ämter für Ausbildungsförderung für Schüler-BAföG vor Ort.

Hier finden Sie weitere Informationen zum Schüler-BAföG beim Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS).

Ausbildungsförderung für Schülerinnen und Schüler in Brandenburg

Schülerinnen und Schüler aus Familien mit geringem Einkommen können im Land Brandenburg eine Förderung nach dem Brandenburgischen Ausbildungsförderungsgesetz (BbgAföG) beantragen.

Wann kann ich die Ausbildungsförderung beantragen?

Ihr Kind muss diese Voraussetzungen erfüllen:

  • Es bezieht kein BAföG.
  • Es besucht die Oberstufe an
    • einem Gymnasium,
    • einer Gesamtschule,
    • einem beruflichen Gymnasium oder
    • einer zweijährigen Fachoberschule.

Wenn Sie als Eltern eine der folgenden Leistungen beziehen, kann Ihr Kind die Ausbildungsförderung ohne Einkommensprüfung erhalten:

  • Kinderzuschlag
  • Wohngeld
  • Bürgergeld
  • Hilfen zum Lebensunterhalt
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
  • Leistungen der Grundsicherung und bei Erwerbsminderung

Auch ohne den Bezug dieser Leistungen könnte Ihr Kind Anspruch auf die Ausbildungsförderung haben. Es gelten dieselben Einkommens- und Vermögensgrenzen wie im BAföG.

Wie hoch ist die Förderung?

Die Höhe der Ausbildungsförderung beträgt monatlich 125 Euro. Sie müssen die Ausbildungsförderung nicht zurückzahlen. Es handelt sich um einen Zuschuss des Landes Brandenburg.

Wie kann ich die Ausbildungsförderung beantragen?

Sie können den Antrag online stellen. Wenn Ihr Kind minderjährig ist, stellen Sie als Erziehungsberechtigte oder Erziehungsberechtigter den Antrag. Im Online-Antrag wählen Sie das zuständige Amt für Ausbildungsförderung in Ihrem Landkreis oder Ihrer Stadt aus. Als Nachweis müssen Sie eine Schulbescheinigung Ihres Kindes vorlegen.

Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)

Was ist BAB für Auszubildende?

Als Auszubildende oder Auszubildender können Sie für Ihre Berufsausbildung in betrieblichen oder außerbetrieblichen Ausbildungsstätten eine BAB erhalten. Die BAB erhalten Sie als Beihilfe zu den Unterhalts- und Ausbildungskosten in der Form eines monatlichen Zuschusses. Sie ist abhängig von Ihrem Einkommen und dem Einkommen Ihrer Eltern oder Ihres Ehepartners.

Sie können BAB in den folgenden Fällen erhalten:

  • Der Ausbildungsbetrieb ist zu weit von Ihren Eltern entfernt, um dort wohnen zu bleiben.
  • Sie sind über 18 Jahre alt oder verheiratet oder leben mit Ihrer Partnerin oder Ihrem Partner zusammen.
  • Sie haben mindestens ein Kind und leben nicht in der Wohnung Ihrer Eltern.
  • Sie sind in der ausbildungsvorbereitenden Phase einer Assistierten Ausbildung (AsA).

Für Auszubildende mit Behinderungen gibt es Sonderregelungen.

Was ist BAB für berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen?

Sie können die BAB auch beantragen, wenn Sie an einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme teilnehmen. Sie erhalten die Beihilfe in diesem Fall auch, wenn Sie bei Ihren Eltern wohnen und unabhängig von Ihrem Einkommen.

Diese Kosten werden dann übernommen:

  • Lehrgangsgebühren
  • Kosten für Lernmittel wie Bücher und Hefte
  • Arbeitsbekleidung
  • gegebenenfalls Fahrtkosten

Wie beantrage ich BAB?

Sie können BAB schriftlich und online bei der Bundesagentur für Arbeit beantragen. Für den Antrag brauchen Sie diese Unterlagen:

  • Ausbildungsvertrag
  • Dokument, das nachweist, wie hoch Ihre Ausbildungsvergütung ist
  • Steuerbescheid oder die Jahreslohnbescheinigung für das vorletzte Kalenderjahr
    • von den Eltern
    • gegebenenfalls von der Ehepartnerin, dem Ehepartner, der Lebenspartnerin oder dem Lebenspartner

Die Agentur für Arbeit behält sich vor, weitere Unterlagen anzufordern.

Hier finden Sie Ihre Agentur für Arbeit vor Ort.

Sozialleistungen für Auszubildende und Studierende

Wenn Ihr Einkommen – Ausbildungsvergütung, BAB und zum Beispiel Wohngeld – nicht ausreicht, können Sie Leistungen für Auszubildende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II – Bürgergeld) erhalten. Diese Leistungen gelten gemäß § 27 Abs. 1 Satz 2 SGB II nicht als Bürgergeld.

Sie können die Leistungen für Auszubildende in diesen Fällen beantragen:

  • Sie sind in einer betrieblichen Ausbildung, Berufsausbildung oder in einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme oder
  • Sie sind in einer schulischen Ausbildung mit BaföG-Bezug. Wenn Sie den BAföG-Antrag abgesendet haben, müssen Sie nicht auf die Entscheidung über den Antrag warten, um Sozialleistungen zu erhalten. Ihr Anspruch besteht gegebenenfalls bereits für den Zeitraum zwischen dem BAföG-Antrag und der Entscheidung über den Antrag.

Welche Leistungen für ergänzende Mehrbedarfe und Härtefalldarlehen gibt es?

Mehrbedarfe können gewährt werden für:

  • werdende Mütter
  • Alleinerziehende
  • medizinisch notwenige kostenaufwändige Ernährung
  • besondere Bedarfe, soweit diese im Einzelfall unabweisbar, laufend und nicht nur einmalig bestehen (zum Beispiel Kosten zur Wahrnehmung des Umgangsrecht)

Die Gewährung eines Härtefalldarlehens ist möglich, wenn außergewöhnliche, schwerwiegende Umstände Ihre Ausbildung gefährden und/oder Sie in eine existenzbedrohende Notsituation geraten. Ein Härtefalldarlehen können Sie erhalten, wenn Sie kein BAföG erhalten oder Ihre BAföG-Leistungen nicht ausreichen, um Ihren Lebensunterhalt zu bestreiten und Sie nicht in der Lage sind, durch Aufnahme einer Erwerbstätigkeit für Abhilfe zu sorgen. Sie erhalten dann ein Darlehen, das Sie später zurückzahlen müssen.

Wie können Sie die Sozialleistungen beantragen?

Sie können die Leistung bei dem Jobcenter Ihres Landkreises oder Ihrer Stadt beantragen. Nutzen Sie die Dienststellensuche der Bundesagentur für Arbeit, um das Jobcenter in Ihrer Nähe zu finden.

Rechtsgrundlage

llustration einer Person, die an einem Tisch sitzt, auf dem ein Tablet und eine Tasse steht

Auch Kinder aus Familien mit niedrigem oder mittlerem Einkommen können mit Hilfe staatlicher Unterstützung eine Ausbildung oder ein Studium absolvieren.

Eine gute Ausbildung ist der Schlüssel zu einer erfolgreichen Zukunft. Aber nicht jede Familie kann einen oder mehrere Ausbildungs- oder Studienplätze allein stemmen. Der Bund und das Land Brandenburg entlasten Sie bei den Ausbildungs- und Unterhaltskosten. Es gibt verschiedene Unterstützungen wie das BAföG, das BbgAföG für Schülerinnen und Schüler in Brandenburg, die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) und Sozialleistungen.

BAföG für Schülerinnen, Schüler und Studierende

Mit dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) fördert der Staat die erste Ausbildung an Schulen und Hochschulen. Sie können BAföG beantragen, wenn Sie Ihre Ausbildung an diesen Orten absolvieren:

  • allgemeinbildende Schulen ab der 10. Klasse,
  • Berufsfachschulen,
  • Fachschulen und
  • Hochschulen.

Sie können BAföG nur beantragen, wenn Sie unter 45 Jahre alt sind. Es gibt aber auch Ausnahmen, etwa für einen späten Ausbildungsbeginn nach der Kindererziehung.

Schülerinnen und Schüler erhalten BAföG als nicht-rückzahlbaren Zuschuss. Studierende erhalten die Förderung je zur Hälfte als Zuschuss und als zinsloses Darlehen. Studierende mit Kindern erhalten zudem einen Kinderbetreuungszuschlag.

Schülerinnen und Schüler allgemeinbildender Schulen sind nur BAföG-berechtigt, wenn sie nicht mehr bei ihren Eltern oder Erziehungsberechtigten wohnen.

Wo kann ich mich zum BAföG informieren?

Auf Bafög.de erhalten Sie alle Informationen zum BAföG. Vor dem Antrag können Sie mit dem BAföG-Rechner errechnen, wie viel Fördergeld Sie voraussichtlich erhalten.

Wie kann ich BAföG beantragen?

Die Ausbildungsförderung können Sie auf BAföG-digital.de beantragen. Wenn Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich an das Amt für Ausbildungsförderung in Ihrem Landkreis oder Ihrer Stadt.

Auf dem Serviceportal Brandenburg finden Sie die Adressen der Ämter für Ausbildungsförderung für Schüler-BAföG vor Ort.

Hier finden Sie weitere Informationen zum Schüler-BAföG beim Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS).

Ausbildungsförderung für Schülerinnen und Schüler in Brandenburg

Schülerinnen und Schüler aus Familien mit geringem Einkommen können im Land Brandenburg eine Förderung nach dem Brandenburgischen Ausbildungsförderungsgesetz (BbgAföG) beantragen.

Wann kann ich die Ausbildungsförderung beantragen?

Ihr Kind muss diese Voraussetzungen erfüllen:

  • Es bezieht kein BAföG.
  • Es besucht die Oberstufe an
    • einem Gymnasium,
    • einer Gesamtschule,
    • einem beruflichen Gymnasium oder
    • einer zweijährigen Fachoberschule.

Wenn Sie als Eltern eine der folgenden Leistungen beziehen, kann Ihr Kind die Ausbildungsförderung ohne Einkommensprüfung erhalten:

  • Kinderzuschlag
  • Wohngeld
  • Bürgergeld
  • Hilfen zum Lebensunterhalt
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
  • Leistungen der Grundsicherung und bei Erwerbsminderung

Auch ohne den Bezug dieser Leistungen könnte Ihr Kind Anspruch auf die Ausbildungsförderung haben. Es gelten dieselben Einkommens- und Vermögensgrenzen wie im BAföG.

Wie hoch ist die Förderung?

Die Höhe der Ausbildungsförderung beträgt monatlich 125 Euro. Sie müssen die Ausbildungsförderung nicht zurückzahlen. Es handelt sich um einen Zuschuss des Landes Brandenburg.

Wie kann ich die Ausbildungsförderung beantragen?

Sie können den Antrag online stellen. Wenn Ihr Kind minderjährig ist, stellen Sie als Erziehungsberechtigte oder Erziehungsberechtigter den Antrag. Im Online-Antrag wählen Sie das zuständige Amt für Ausbildungsförderung in Ihrem Landkreis oder Ihrer Stadt aus. Als Nachweis müssen Sie eine Schulbescheinigung Ihres Kindes vorlegen.

Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)

Was ist BAB für Auszubildende?

Als Auszubildende oder Auszubildender können Sie für Ihre Berufsausbildung in betrieblichen oder außerbetrieblichen Ausbildungsstätten eine BAB erhalten. Die BAB erhalten Sie als Beihilfe zu den Unterhalts- und Ausbildungskosten in der Form eines monatlichen Zuschusses. Sie ist abhängig von Ihrem Einkommen und dem Einkommen Ihrer Eltern oder Ihres Ehepartners.

Sie können BAB in den folgenden Fällen erhalten:

  • Der Ausbildungsbetrieb ist zu weit von Ihren Eltern entfernt, um dort wohnen zu bleiben.
  • Sie sind über 18 Jahre alt oder verheiratet oder leben mit Ihrer Partnerin oder Ihrem Partner zusammen.
  • Sie haben mindestens ein Kind und leben nicht in der Wohnung Ihrer Eltern.
  • Sie sind in der ausbildungsvorbereitenden Phase einer Assistierten Ausbildung (AsA).

Für Auszubildende mit Behinderungen gibt es Sonderregelungen.

Was ist BAB für berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen?

Sie können die BAB auch beantragen, wenn Sie an einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme teilnehmen. Sie erhalten die Beihilfe in diesem Fall auch, wenn Sie bei Ihren Eltern wohnen und unabhängig von Ihrem Einkommen.

Diese Kosten werden dann übernommen:

  • Lehrgangsgebühren
  • Kosten für Lernmittel wie Bücher und Hefte
  • Arbeitsbekleidung
  • gegebenenfalls Fahrtkosten

Wie beantrage ich BAB?

Sie können BAB schriftlich und online bei der Bundesagentur für Arbeit beantragen. Für den Antrag brauchen Sie diese Unterlagen:

  • Ausbildungsvertrag
  • Dokument, das nachweist, wie hoch Ihre Ausbildungsvergütung ist
  • Steuerbescheid oder die Jahreslohnbescheinigung für das vorletzte Kalenderjahr
    • von den Eltern
    • gegebenenfalls von der Ehepartnerin, dem Ehepartner, der Lebenspartnerin oder dem Lebenspartner

Die Agentur für Arbeit behält sich vor, weitere Unterlagen anzufordern.

Hier finden Sie Ihre Agentur für Arbeit vor Ort.

Sozialleistungen für Auszubildende und Studierende

Wenn Ihr Einkommen – Ausbildungsvergütung, BAB und zum Beispiel Wohngeld – nicht ausreicht, können Sie Leistungen für Auszubildende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II – Bürgergeld) erhalten. Diese Leistungen gelten gemäß § 27 Abs. 1 Satz 2 SGB II nicht als Bürgergeld.

Sie können die Leistungen für Auszubildende in diesen Fällen beantragen:

  • Sie sind in einer betrieblichen Ausbildung, Berufsausbildung oder in einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme oder
  • Sie sind in einer schulischen Ausbildung mit BaföG-Bezug. Wenn Sie den BAföG-Antrag abgesendet haben, müssen Sie nicht auf die Entscheidung über den Antrag warten, um Sozialleistungen zu erhalten. Ihr Anspruch besteht gegebenenfalls bereits für den Zeitraum zwischen dem BAföG-Antrag und der Entscheidung über den Antrag.

Welche Leistungen für ergänzende Mehrbedarfe und Härtefalldarlehen gibt es?

Mehrbedarfe können gewährt werden für:

  • werdende Mütter
  • Alleinerziehende
  • medizinisch notwenige kostenaufwändige Ernährung
  • besondere Bedarfe, soweit diese im Einzelfall unabweisbar, laufend und nicht nur einmalig bestehen (zum Beispiel Kosten zur Wahrnehmung des Umgangsrecht)

Die Gewährung eines Härtefalldarlehens ist möglich, wenn außergewöhnliche, schwerwiegende Umstände Ihre Ausbildung gefährden und/oder Sie in eine existenzbedrohende Notsituation geraten. Ein Härtefalldarlehen können Sie erhalten, wenn Sie kein BAföG erhalten oder Ihre BAföG-Leistungen nicht ausreichen, um Ihren Lebensunterhalt zu bestreiten und Sie nicht in der Lage sind, durch Aufnahme einer Erwerbstätigkeit für Abhilfe zu sorgen. Sie erhalten dann ein Darlehen, das Sie später zurückzahlen müssen.

Wie können Sie die Sozialleistungen beantragen?

Sie können die Leistung bei dem Jobcenter Ihres Landkreises oder Ihrer Stadt beantragen. Nutzen Sie die Dienststellensuche der Bundesagentur für Arbeit, um das Jobcenter in Ihrer Nähe zu finden.

Rechtsgrundlage