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Mutterschaftsgeld

Das Mutterschaftsgeld garantiert, dass Sie im Mutterschutz keinen finanziellen Nachteil haben.

Sie bekommen das Mutterschaftsgeld während des Mutterschutzes vor und nach der Geburt.

Um das Geld vor der Geburt zu bekommen, brauchen Sie das Zeugnis einer Ärztin, eines Arztes oder einer Hebamme. In diesem Zeugnis steht der errechnete Geburtstermin. Sie können das Zeugnis erst ab 7 Wochen vor dem errechneten Termin bekommen.

Insgesamt bekommen Sie während der Mutterschutzfrist:

  • Mutterschaftsgeld von Ihrer Krankenkasse, wenn Sie gesetzlich versichert sind,
  • Mutterschaftsgeld vom Bundesamt für Soziale Sicherung, wenn Sie privat krankenversichert sind oder gesetzlich familienversichert sind,
  • einen Arbeitgeber-Zuschuss zum Mutterschaftsgeld, wenn Ihr durchschnittlicher Nettolohn pro Tag höher als 13 Euro ist.

Wann bekomme ich Mutterschaftsgeld?

Sie bekommen Mutterschaftsgeld, wenn Sie einen Arbeitsplatz haben und wegen der Schutzfrist kein Gehalt bekommen. Dazu zählt auch ein Minijob.

Außerdem bekommen Sie Mutterschaftsgeld, wenn Sie Arbeitslosengeld beziehen. Achten Sie darauf, dass Sie sich in diesem Fall nach dem Ablauf der Schutzfrist wieder bei der Agentur für Arbeit melden müssen. Sie müssen dort Ihre Leistungen neu beantragen, da diese nicht automatisch weiterlaufen.

Kein Mutterschaftsgeld erhalten Sie

  • wenn Ihr Arbeitsverhältnis einvernehmlich vor Beginn der Schutzfrist endete,
  • als Hausfrau,
  • als Selbständige, die nicht bei einer gesetzlichen Krankenkasse mit Anspruch auf Krankengeld versichert ist,
  • als Beamtin und Soldatin, da für Sie besondere Regeln gelten,
  • wenn Sie in Elternzeit oder unbezahltem Urlaub sind. 

Wo muss ich das Mutterschaftsgeld beantragen?

Wo Sie den Antrag auf Mutterschaftsgeld stellen müssen, ist von der Art Ihrer Krankenversicherung abhängig. Sind Sie gesetzlich pflichtversichert, wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse. Sind Sie privat versichert oder familienversichert, ist die Mutterschaftsgeldstelle des Bundesversicherungsamtes zuständig.

Wie hoch ist das Mutterschaftsgeld?

Wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind, bekommen Sie 13 Euro pro Tag. Je nach Länge des Monats sind dies maximal 364 bis 403 Euro.

Dazu zahlt Ihr Arbeitgeber einen Zuschuss, wenn Sie normalerweise mehr als 13 Euro am Tag verdienen. Der Arbeitgeber zahlt Ihnen dann Ihr übliches Nettogehalt minus 13 Euro. Insgesamt erhalten Sie also Ihr durchschnittliches Netto-Gehalt.

Wenn Sie familienversichert oder privat krankenversichert sind, bekommen Sie kein Geld von der Krankenversicherung. Sie dürfen aber laut Gesetz nicht schlechter gestellt sein. Das Bundesamt für Soziale Sicherung zahlt Ihnen deswegen einmalig bis zu 210 Euro.

Mutterschaftsgeld ist steuer- und sozialabgabenfrei. Sie bleiben in der Rentenversicherung, Krankenversicherung, Pflegeversicherung und Arbeitslosenversicherung versichert, müssen aber keine Beiträge zahlen.

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Rechtsgrundlagen

Illustration, die den Buchstaben M zeigt

Das Mutterschaftsgeld garantiert, dass Sie im Mutterschutz keinen finanziellen Nachteil haben.

Sie bekommen das Mutterschaftsgeld während des Mutterschutzes vor und nach der Geburt.

Um das Geld vor der Geburt zu bekommen, brauchen Sie das Zeugnis einer Ärztin, eines Arztes oder einer Hebamme. In diesem Zeugnis steht der errechnete Geburtstermin. Sie können das Zeugnis erst ab 7 Wochen vor dem errechneten Termin bekommen.

Insgesamt bekommen Sie während der Mutterschutzfrist:

  • Mutterschaftsgeld von Ihrer Krankenkasse, wenn Sie gesetzlich versichert sind,
  • Mutterschaftsgeld vom Bundesamt für Soziale Sicherung, wenn Sie privat krankenversichert sind oder gesetzlich familienversichert sind,
  • einen Arbeitgeber-Zuschuss zum Mutterschaftsgeld, wenn Ihr durchschnittlicher Nettolohn pro Tag höher als 13 Euro ist.

Wann bekomme ich Mutterschaftsgeld?

Sie bekommen Mutterschaftsgeld, wenn Sie einen Arbeitsplatz haben und wegen der Schutzfrist kein Gehalt bekommen. Dazu zählt auch ein Minijob.

Außerdem bekommen Sie Mutterschaftsgeld, wenn Sie Arbeitslosengeld beziehen. Achten Sie darauf, dass Sie sich in diesem Fall nach dem Ablauf der Schutzfrist wieder bei der Agentur für Arbeit melden müssen. Sie müssen dort Ihre Leistungen neu beantragen, da diese nicht automatisch weiterlaufen.

Kein Mutterschaftsgeld erhalten Sie

  • wenn Ihr Arbeitsverhältnis einvernehmlich vor Beginn der Schutzfrist endete,
  • als Hausfrau,
  • als Selbständige, die nicht bei einer gesetzlichen Krankenkasse mit Anspruch auf Krankengeld versichert ist,
  • als Beamtin und Soldatin, da für Sie besondere Regeln gelten,
  • wenn Sie in Elternzeit oder unbezahltem Urlaub sind. 

Wo muss ich das Mutterschaftsgeld beantragen?

Wo Sie den Antrag auf Mutterschaftsgeld stellen müssen, ist von der Art Ihrer Krankenversicherung abhängig. Sind Sie gesetzlich pflichtversichert, wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse. Sind Sie privat versichert oder familienversichert, ist die Mutterschaftsgeldstelle des Bundesversicherungsamtes zuständig.

Wie hoch ist das Mutterschaftsgeld?

Wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind, bekommen Sie 13 Euro pro Tag. Je nach Länge des Monats sind dies maximal 364 bis 403 Euro.

Dazu zahlt Ihr Arbeitgeber einen Zuschuss, wenn Sie normalerweise mehr als 13 Euro am Tag verdienen. Der Arbeitgeber zahlt Ihnen dann Ihr übliches Nettogehalt minus 13 Euro. Insgesamt erhalten Sie also Ihr durchschnittliches Netto-Gehalt.

Wenn Sie familienversichert oder privat krankenversichert sind, bekommen Sie kein Geld von der Krankenversicherung. Sie dürfen aber laut Gesetz nicht schlechter gestellt sein. Das Bundesamt für Soziale Sicherung zahlt Ihnen deswegen einmalig bis zu 210 Euro.

Mutterschaftsgeld ist steuer- und sozialabgabenfrei. Sie bleiben in der Rentenversicherung, Krankenversicherung, Pflegeversicherung und Arbeitslosenversicherung versichert, müssen aber keine Beiträge zahlen.

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