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Steuervorteile für Erwachsene und Kinder mit Behinderung

Für Menschen mit Behinderung und ihre Familien gibt es unterschiedliche Steuererleichterungen.

Menschen mit Behinderung haben höhere Kosten im Alltag. Der Staat unterstützt sie mit Steuererleichterungen. Sie können die Kosten für die zusätzlichen Belastungen bei Ihrem Finanzamt entweder einzeln nachweisen oder den sogenannten Behinderten-Pauschbetrag nutzen. Der Pauschbetrag hängt von dem Grad Ihrer Behinderung ab und soll typische Mehrkosten abdecken.

Wie hoch ist der Pauschbetrag?

Der Pauschbetrag richtet sich nach dem Grad der Behinderung (GdB).

Übersicht über die Pauschbeträge nach Grad der Behinderung

Grad der Behinderung (GdB)  Höhe des Pauschbetrags 
20 384 Euro
30 620 Euro
40 860 Euro
50 1.140 Euro 
60 1.440 Euro 
70 1.780 Euro
80 2.120 Euro
90 2.460 Euro
100 2.840 Euro
hilflos oder blind oder taubblind oder Pflegegrad 4 oder 5  7.400 Euro 

Der Pauschbetrag ist ein Jahresbetrag. Sie haben auch Anspruch auf die volle Höhe des Pauschbetrages, wenn die Behinderung nicht während des gesamten Jahres bestanden hat. Ändert sich der Grad der Behinderung im Laufe eines Kalenderjahres, wird immer der höhere Pauschbetrag für das gesamte Jahr berücksichtigt.

Wenn Ihre behinderungsbedingten Ausgaben höher sind als der Pauschbetrag, können Sie diese Kosten mit den entsprechenden Nachweisen beim Finanzamt einreichen.

Wie trage ich den Pauschbetrag in meiner Steuererklärung ein?

Sie beantragen den Pauschbetrag über Ihre Steuererklärung auf der Anlage "Außergewöhnliche Belastungen" unter Behinderten-Pauschbetrag.
 
Wenn Sie arbeiten und Arbeitslohn beziehen, können Sie den Pauschbetrag bereits bei der monatlichen Lohnabrechnung berücksichtigen lassen. Dann zahlen Sie weniger Lohnsteuern und haben sofort mehr Netto-Arbeitslohn. Dafür müssen Sie einen Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung bei Ihrem Finanzamt einreichen.

Wenn Sie den Pauschbetrag zum ersten Mal beantragen, reichen Sie mit Ihrer Steuererklärung eine Kopie des Schwerbehindertenausweises oder den Feststellungsbescheid ein.

Welche Steuererleichterungen gibt es für Kinder mit Behinderung?

Auch für Kinder mit Behinderungen gibt es den Pauschbetrag. Entweder nutzt das Kind den Pauschbetrag selbst oder Sie als Eltern können ihn übernehmen. Das geht, wenn Sie für das Kind Kindergeld oder die Freibeträge für Kinder bekommen. Sie können den Pauschbetrag direkt in Ihrer Steuererklärung in der "Anlage Kind" beantragen.

Wenn Sie als Eltern nicht verheiratet sind, getrennt leben oder geschieden sind, können Sie den Pauschbetrag jeweils zur Hälfte auf beide Elternteile aufteilen. Sie können auch ein anderes Aufteilungsverhältnis zwischen sich beantragen, beide Elternteile müssen aber damit einverstanden sein.

Welche Kosten kann ich zusätzlich bei der Steuer absetzen?

Zu den zusätzlichen behinderungsbedingten Kosten gehören zum Beispiel

  • Operationskosten,
  • Kosten für Heilbehandlungen,
  • Kuren, Arzneikosten und Arztkosten oder
  • Fahrtkosten.

Mehr Informationen

Illustration, die den Buchstaben S zeigt

Für Menschen mit Behinderung und ihre Familien gibt es unterschiedliche Steuererleichterungen.

Menschen mit Behinderung haben höhere Kosten im Alltag. Der Staat unterstützt sie mit Steuererleichterungen. Sie können die Kosten für die zusätzlichen Belastungen bei Ihrem Finanzamt entweder einzeln nachweisen oder den sogenannten Behinderten-Pauschbetrag nutzen. Der Pauschbetrag hängt von dem Grad Ihrer Behinderung ab und soll typische Mehrkosten abdecken.

Wie hoch ist der Pauschbetrag?

Der Pauschbetrag richtet sich nach dem Grad der Behinderung (GdB).

Übersicht über die Pauschbeträge nach Grad der Behinderung

Grad der Behinderung (GdB)  Höhe des Pauschbetrags 
20 384 Euro
30 620 Euro
40 860 Euro
50 1.140 Euro 
60 1.440 Euro 
70 1.780 Euro
80 2.120 Euro
90 2.460 Euro
100 2.840 Euro
hilflos oder blind oder taubblind oder Pflegegrad 4 oder 5  7.400 Euro 

Der Pauschbetrag ist ein Jahresbetrag. Sie haben auch Anspruch auf die volle Höhe des Pauschbetrages, wenn die Behinderung nicht während des gesamten Jahres bestanden hat. Ändert sich der Grad der Behinderung im Laufe eines Kalenderjahres, wird immer der höhere Pauschbetrag für das gesamte Jahr berücksichtigt.

Wenn Ihre behinderungsbedingten Ausgaben höher sind als der Pauschbetrag, können Sie diese Kosten mit den entsprechenden Nachweisen beim Finanzamt einreichen.

Wie trage ich den Pauschbetrag in meiner Steuererklärung ein?

Sie beantragen den Pauschbetrag über Ihre Steuererklärung auf der Anlage "Außergewöhnliche Belastungen" unter Behinderten-Pauschbetrag.
 
Wenn Sie arbeiten und Arbeitslohn beziehen, können Sie den Pauschbetrag bereits bei der monatlichen Lohnabrechnung berücksichtigen lassen. Dann zahlen Sie weniger Lohnsteuern und haben sofort mehr Netto-Arbeitslohn. Dafür müssen Sie einen Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung bei Ihrem Finanzamt einreichen.

Wenn Sie den Pauschbetrag zum ersten Mal beantragen, reichen Sie mit Ihrer Steuererklärung eine Kopie des Schwerbehindertenausweises oder den Feststellungsbescheid ein.

Welche Steuererleichterungen gibt es für Kinder mit Behinderung?

Auch für Kinder mit Behinderungen gibt es den Pauschbetrag. Entweder nutzt das Kind den Pauschbetrag selbst oder Sie als Eltern können ihn übernehmen. Das geht, wenn Sie für das Kind Kindergeld oder die Freibeträge für Kinder bekommen. Sie können den Pauschbetrag direkt in Ihrer Steuererklärung in der "Anlage Kind" beantragen.

Wenn Sie als Eltern nicht verheiratet sind, getrennt leben oder geschieden sind, können Sie den Pauschbetrag jeweils zur Hälfte auf beide Elternteile aufteilen. Sie können auch ein anderes Aufteilungsverhältnis zwischen sich beantragen, beide Elternteile müssen aber damit einverstanden sein.

Welche Kosten kann ich zusätzlich bei der Steuer absetzen?

Zu den zusätzlichen behinderungsbedingten Kosten gehören zum Beispiel

  • Operationskosten,
  • Kosten für Heilbehandlungen,
  • Kuren, Arzneikosten und Arztkosten oder
  • Fahrtkosten.

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