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Rechtsberatung und Hilfe vor Gericht

Brauchen Sie rechtliche Unterstützung beim Familiengericht, zum Beispiel bei Streitigkeiten rund um das Thema Unterhalt, können Sie Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe beantragen.

Sollten Sie bei familienrechtlichen Streitigkeiten, zum Beispiel bei Unterhaltszahlungen oder Umgangsvereinbarungen, nicht zu einer einvernehmlichen Lösung kommen, können Sie einen Antrag beim zuständigen Familiengericht einreichen.

Kann ich Beratungshilfe bekommen?

Wenn Ihr Einkommen eine bestimmte Grenze nicht überschreitet, können Sie mündlich oder schriftlich direkt bei dem zuständigen Amtsgericht einen Antrag auf Beratungshilfe stellen. In diesem Fall zahlen Sie für die anwaltliche Beratung nur 15 Euro. Wenn Sie bereits eine Anwaltskanzlei haben, können Sie auch dort nachfragen, ob diese den Antrag für Sie stellen kann.

Ob für Sie Beratungshilfe in Frage kommt, können Sie in einem Vorab-Check unverbindlich prüfen.

Die Kosten für ein Gerichtsverfahren werden von der Beratungshilfe nicht abgedeckt. Hierfür gibt es Prozesshilfe und Verfahrenskostenhilfe.

Was ist Prozess- und Verfahrenskostenhilfe und wie bekomme ich diese?

Die Prozesskostenhilfe übernimmt die Kosten eines Gerichtsverfahrens und Ihre eigenen Anwaltskosten. Sie können Prozesskostenhilfe bekommen, wenn Sie eine Klage einreichen oder sich vor Gericht verteidigen wollen. Der Antrag kann vor aber auch während eines laufenden Gerichtsverfahrens gestellt werden. Im Familienrecht nennt man die Prozesskostenhilfe Verfahrenskostenhilfe.

Sie können Verfahrenskostenhilfe erhalten, wenn Ihr Einkommen und Vermögen eine bestimmte Grenze nicht überschreiten. Das Familiengericht prüft auf Antrag zunächst, ob Sie sich das Verfahren ohne Hilfe nicht leisten können. Es ist auch möglich, dass Ihnen Verfahrenskostenhilfe nur gegen eine monatliche Ratenzahlung bewilligt wird. Prozess- und Verfahrenskostenhilfe bekommen Sie außerdem nur, wenn das Gerichtsverfahren Aussicht auf Erfolg für Sie hat und nicht mutwillig ist. Auch bei bewilligter Verfahrenskostenhilfe bleibt ein Risiko: Sollten Sie den Rechtsstreit verlieren, müssen Sie die Anwaltskosten der Gegenseite tragen.

Zudem müssen Sie dem Gericht mitteilen, wenn sich Ihre finanzielle Situation innerhalb von 4 Jahren nach Abschluss des Verfahrens wesentlich ändert. Unter Umständen müssen Sie die bewilligte Hilfe ganz oder teilweise zurückzahlen.

Gut zu wissen:

Beratungshilfe sowie Prozess- und Verfahrenskostenhilfe können Sie nicht nur in familienrechtlichen Streitfällen wie zum Kindschaftsrecht oder bei einer Scheidung bekommen. Auch bei Mietsachen, Erbstreitigkeiten, Schadenersatzprozessen, im Verwaltungsrecht und Sozialrecht (Auseinandersetzung mit Behörden), im Arbeitsrecht (Kündigungen) oder bei verfassungsrechtlichen Streitigkeiten können Sie die Hilfen beantragen.

Illustration eines Tischs

Brauchen Sie rechtliche Unterstützung beim Familiengericht, zum Beispiel bei Streitigkeiten rund um das Thema Unterhalt, können Sie Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe beantragen.

Sollten Sie bei familienrechtlichen Streitigkeiten, zum Beispiel bei Unterhaltszahlungen oder Umgangsvereinbarungen, nicht zu einer einvernehmlichen Lösung kommen, können Sie einen Antrag beim zuständigen Familiengericht einreichen.

Kann ich Beratungshilfe bekommen?

Wenn Ihr Einkommen eine bestimmte Grenze nicht überschreitet, können Sie mündlich oder schriftlich direkt bei dem zuständigen Amtsgericht einen Antrag auf Beratungshilfe stellen. In diesem Fall zahlen Sie für die anwaltliche Beratung nur 15 Euro. Wenn Sie bereits eine Anwaltskanzlei haben, können Sie auch dort nachfragen, ob diese den Antrag für Sie stellen kann.

Ob für Sie Beratungshilfe in Frage kommt, können Sie in einem Vorab-Check unverbindlich prüfen.

Die Kosten für ein Gerichtsverfahren werden von der Beratungshilfe nicht abgedeckt. Hierfür gibt es Prozesshilfe und Verfahrenskostenhilfe.

Was ist Prozess- und Verfahrenskostenhilfe und wie bekomme ich diese?

Die Prozesskostenhilfe übernimmt die Kosten eines Gerichtsverfahrens und Ihre eigenen Anwaltskosten. Sie können Prozesskostenhilfe bekommen, wenn Sie eine Klage einreichen oder sich vor Gericht verteidigen wollen. Der Antrag kann vor aber auch während eines laufenden Gerichtsverfahrens gestellt werden. Im Familienrecht nennt man die Prozesskostenhilfe Verfahrenskostenhilfe.

Sie können Verfahrenskostenhilfe erhalten, wenn Ihr Einkommen und Vermögen eine bestimmte Grenze nicht überschreiten. Das Familiengericht prüft auf Antrag zunächst, ob Sie sich das Verfahren ohne Hilfe nicht leisten können. Es ist auch möglich, dass Ihnen Verfahrenskostenhilfe nur gegen eine monatliche Ratenzahlung bewilligt wird. Prozess- und Verfahrenskostenhilfe bekommen Sie außerdem nur, wenn das Gerichtsverfahren Aussicht auf Erfolg für Sie hat und nicht mutwillig ist. Auch bei bewilligter Verfahrenskostenhilfe bleibt ein Risiko: Sollten Sie den Rechtsstreit verlieren, müssen Sie die Anwaltskosten der Gegenseite tragen.

Zudem müssen Sie dem Gericht mitteilen, wenn sich Ihre finanzielle Situation innerhalb von 4 Jahren nach Abschluss des Verfahrens wesentlich ändert. Unter Umständen müssen Sie die bewilligte Hilfe ganz oder teilweise zurückzahlen.

Gut zu wissen:

Beratungshilfe sowie Prozess- und Verfahrenskostenhilfe können Sie nicht nur in familienrechtlichen Streitfällen wie zum Kindschaftsrecht oder bei einer Scheidung bekommen. Auch bei Mietsachen, Erbstreitigkeiten, Schadenersatzprozessen, im Verwaltungsrecht und Sozialrecht (Auseinandersetzung mit Behörden), im Arbeitsrecht (Kündigungen) oder bei verfassungsrechtlichen Streitigkeiten können Sie die Hilfen beantragen.