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Nachbarschaftshilfe stärkt Pflege zu Hause in Brandenburg

- Erschienen am 05.11.2026

Pflegebedürftige Menschen möchten möglichst lange in ihrer vertrauten häuslichen Umgebung leben. Neben der pflegerischen Versorgung ist dafür oft praktische Unterstützung im Alltag wichtig: beim Einkaufen, im Haushalt, beim Ausfüllen von Anträgen oder bei einem Spaziergang.

In Brandenburg engagieren sich bereits viele Nachbarinnen und Nachbarn ehrenamtlich. Mit der Nachbarschaftshilfe in der Pflege können pflegebedürftige Menschen ihren Helferinnen und Helfern eine Aufwandsentschädigung zahlen und diese bei ihrer Pflegekasse abrechnen.

Nachbarschaftshilfe ist ein ehrenamtliches Engagement. Sie kann ganz unterschiedlich aussehen und richtet sich nach dem Bedarf der unterstützten Person.

Beispiele sind:

  • Einkäufe erledigen
  • beim Ausfüllen von Anträgen und Formularen unterstützen
  • zu Terminen oder Ausflügen begleiten
  • im Haushalt helfen
  • bei der Nutzung von Computer oder Handy unterstützen
  • gemeinsam etwas unternehmen

Anspruch auf Nachbarschaftshilfe haben alle pflegebedürftigen Personen, die zu Hause versorgt werden. Die Pflegeversicherung stellt ihnen dafür einen Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro monatlich zur Verfügung. Der Entlastungsbetrag wird nicht jeden Monat automatisch ausgezahlt, sondern nachträglich nach Nachweis der Leistungen erstattet.

Nachbarschaftshelferin oder Nachbarschaftshelfer kann werden, wer nicht mit der pflegebedürftigen Person verwandt ist oder dort wohnt. Zusätzlich müssen Helferinnen und Helfer eine kostenfreie Schulung zu Grund- und Notfallwissen nachweisen. Wer eine einschlägige berufliche Qualifikation oder Kenntnisse aus einem Pflegekurs mitbringt, kann stattdessen an einer zweistündigen Informationsveranstaltung teilnehmen. Interessierte können sich beim Landesamt für Soziales und Versorgung als Nachbarschaftshelferin oder Nachbarschaftshelfer registrieren lassen.

Weitere Informationen

Mehr Informationen finden Sie auf der Internetseite der Nachbarschaftshilfe Brandenburg .

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Datum
05.11.2026